Betreff
Verwendung der Mittel der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Jahr 2016
Vorlage
327/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den beteiligten Kommunen sowie dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion Aachen bis zum 31.12.2016 zu verlängern.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin, dass anteilige Mittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2016 dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler zum Betrieb eines Familienpatendienstes zur Verfügung gestellt werden. Er beauftragt zudem die Verwaltung, mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. 

 


Wie bereits in der Vorlage 236/15 mitgeteilt, sollen die im Rahmen des § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Finanzmittel dauerhaft an die Kommunen weitergeleitet werden. Ab dem Jahr 2017 soll dazu die Rechtsform einer Stiftung eingerichtet werden (siehe Anlage 1).

Die Konstituierung einer solchen Regelung wird allerdings für das Jahr 2016 nicht mehr zu realisieren sein, so dass das zuständige Bundesfamilienministerium angekündigt hat, die bestehende Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015“ im Jahr 2016 zunächst weiterzuführen. Was bedeutet das konkret?

 

In den Jahren 2014 und 2015 erhielt die Stadt Eschweiler Zahlungen aus dieser Initiative in Höhe von jährlich 39.436,- Euro. Für das Jahr 2016 wurden nun durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Mittel für die Stadt Eschweiler in der gleichen Höhe angekündigt.

 

Die Verwendung dieser Mittel für den

 

  • Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen,
  • den Einsatz von Familienhebammen und
  • den Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen im Bereich der Frühen Hilfen

 

erfolgte in den Jahren 2014 und 2015 folgendermaßen:

 

 

1. Finanzierung des gem. Familienhebammendienstes der Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen sowie des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen

 

Hierzu wird auf die Vorlage 236/15 verwiesen. Für das Jahr 2015 sieht der vorläufige Finanzplan eine Weiterleitung von Zahlungen in Höhe von 29.577,- Euro an die StädteRegion Aachen für diese Maßnahme vor. Grundlage dieses Dienstes ist dabei eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen und der StädteRegion Aachen, die zum 31.12.2015 befristet ist. Insofern ist geplant, diese Vereinbarung vorerst über den 31.12.2015 hinaus bis zum 31.12.2016 zu verlängern.

 

2. Unterstützung des Familienpatendienstes des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SkF)

 

Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2014 (Vorlage 55/14) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung mit dem SkF zu schließen und anteilige Mittel in Höhe von 9.335,06 Euro aus der Bundesinitiative jährlich für die Jahre 2014 und 2015 zur Bezuschussung des Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen.

Der Dienst hat sich zwischenzeitlich als „Frühe Hilfe“ in Eschweiler etabliert und wird erfolgreich durchgeführt. Zuletzt wurde er auf der Veranstaltung am 01.10.2015 im Ratssaal „Willkommen in Eschweiler-Wir bringen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler  mit Institutionen der Flüchtlingsarbeit zusammen" vorgestellt. Konzeptionell wird der Dienst zudem auch zur Betreuung und Begleitung von Flüchtlingsfamilien weiterentwickelt.

 

Von der Verwaltung ist daher geplant, auch im Jahr 2016 Mittel aus der Bundesinitiative in Höhe von 9.335,06 Euro zur weiteren Unterstützung des Familienpatendienstes an den SkF weiterzuleiten.

 

3. Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen

Die restlichen Mittel (im Jahr 2015 ca. 500,- Euro) werden durch die Stadt Eschweiler zur Refinanzierung der Personalkosten im Bereich der Projektkoordination „Netzwerke Frühe Hilfen“ verwendet. Hierzu wird auf die Vorlage 148/14 verwiesen.

 

 

Durch die Bundesmittel konnten in den letzten Jahren neue Elemente und Unterstützungsinstrumente der Frühen Hilfen in Eschweiler etabliert werden. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Verwaltung dauerhaft zu sichern und insofern sollte die bisherige Mittelverteilung im Jahr 2016 fortgeführt werden.

 


Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Mehrbelastungen für die Stadt Eschweiler entstehen durch die Verlängerung der Maßnahme nicht.