Betreff
Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e. V.
hier: Konzertplanung und Finanzierung 2016
Vorlage
324/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1. Der im Sachverhalt und in der Anlage näher bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.

 

2. Der Finanzierungsplan wird zur Kenntnis genommen. Die Bezuschussung an die Städtische Musikgesellschaft

    Eschweiler e. V. steht unter Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung ein-

    schließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

3. Der Musikgesellschaft Eschweiler e. V. wird der im Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehene Betrag

    in Höhe von 5.900,00 € im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt.

 

    Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, steht die Auszahlung

    unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigung 2016. 


Die Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. hat mit Schreiben vom 09.11.2015 die Konzertplanung einschließlich des Finanzierungsplanes für das Jahr 2016 zur Durchführung ihrer Konzertveranstaltungen vorgelegt (siehe Anlagen).

 

Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. sind die Konzertplanung und der Finanzierungsplan der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. dem Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In § 4 Buchstabe A) Ziffer 7 der am 02.10.2001 beschlossenen und am 07.11.2001, 10.12.2003 sowie am 24.03.2004 nochmals geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Höhe des Zuschusses im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch einen separaten Beschluss des Kulturausschusses festgelegt wird.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde u. a. der folgende Beschluss einstimmig erfasst:

„…eine grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als bisher und weitgehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und Sponsorengelder, finanziert wird.“

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Konzerte beizufügen.

 

Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengestellt und als Anlage I bis III beigefügt. Bei den angegebenen Kosten zum Frühjahrskonzert 2016 sowie beim Weihnachtskonzert 2016 handelt es sich um Schätzwerte. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der durchgeführten Konzerte in den Jahren 2013 bis 2015 wurde zum Vergleich aufgeführt.

 

Der als Anlage III beigefügte Finanzierungsplan weist für das Jahr 2016 einen Verlustbetrag von 1.325,00 € aus, allerdings bereits vorbehaltlich des städtischen Zuschusses von 5.900,00 €, der in den vergangenen Jahren in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt wurde. Hier sind jedoch die Einnahmen durch die Mitgliedsbeiträge sowie die erwarteten Spenden noch nicht berücksichtigt. Das Konto der Städtischen Musikgesellschaft weist zum 31.10.2015 einen Kontostand in Höhe von 1.403,48 € aus, sodass derzeit keine Bedenken bezüglich des im Finanzierungsplan ausgewiesenen Defizit bestehen.

 

Um die Finanzierung zu gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft weiterhin auf die Auszahlung der Zuschüsse bedarfsorientiert im Laufe des Jahres angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.

 


Für das Haushaltsjahr 2016 wurde ein Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städt. Musikgesellschaft“) im Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen.

 

Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Dieser Zuschuss steht insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. 

 


keine