Betreff
Antrag des Eschweiler Tennisclub Blau Gelb e.V. auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Sportförderung
Vorlage
323/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Beschlussentwurf:

 

Dem Eschweiler Tennisclub Blau Gelb e.V. wird gemäß Antrag vom 20.04.2015 für die jährliche Frühjahrsin-standsetzung von 5 Tennisplätzen kein Zuschuss zur Verfügung gestellt.

 

 


 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag vom 20.04.2015 beantragte der Eschweiler Tennisclub Blau Gelb e.V. die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 3.749,69 € für die jährliche Frühjahrsinstandsetzung von 5 Tennisplätzen auf der Sportanlage des Vereins. Hierzu wurden auch entsprechende Angebote von Fach-firmen beigefügt.

 

Prüfung der Zuschussgewährung im Rahmen der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports“:

 

Die o.a. Richtlinien sehen Zuschusszahlungen für folgende Bereiche vor:

 

A)         Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände

B)         Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen

C)         Neuinvestitionen

D)         Betriebskosten für nichtstädtische Einrichtungen

 

Der Tennisclub Blau Gelb e.V. möchte auf der vereinseigenen Anlage 5 Tennisplätze instand setzen.

 

Da Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände nicht angeschafft werden, scheidet eine Zuschussgewährung gem. Buchst. A) aus.

 

Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen (Buchst. B) verfolgen den Zweck, diejenigen Vereine, die vereinseigene Sportstätten bzw. Vereinshäuser besitzen, in die Lage zu versetzen, notwendige Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen vorzunehmen, die der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Anlage dienen und keine Schönheitsreparaturen sind. Zur Erläuterung wird weiter ausgeführt, dass für folgende Maßnahmen Zuschüsse gewährt werden können:

 

-           Aktivierungspflichtige Instandsetzungen (z.B. Großreparaturen)

 

-           Erneuerungsinvestitionen (z.B. neue Fußböden, Türen, Heizung, san. Einrichtung, Fenster)

 

-           Modernisierung bestehender Einrichtungen (z.B. Neueinrichtung von Duschen, Einbau sanitärer

              Einrichtungen in Klubhäuser)

 

Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 5.112,92 € betragen.

 

Bei der vom Tennisclub Blau Gelb vorgesehenen Frühjahrsinstandsetzung handelt es sich nicht um eine aktivierungspflichtige Maßnahme. Es wird auch keine Investition, sondern lediglich eine Unterhaltungsmaßnahme vorgenommen.

 

Ebenso scheidet die Zuschussgewährung nach Buchst. C) aus, da es sich nicht um eine Neubaumaßnahme oder Gebäudeerweiterung handelt. Eine Instandsetzung, wie sie im Antrag des Tennisclubs angezeigt ist, könnte nach dieser Position gefördert werden, wenn es sich um eine „Generalinstandsetzungsmaßnahme“ handelt, welche sowohl vom technischen als auch vom finanziellen Aufwand her einer Neubaumaßnahme gleichzusetzen ist.

Die förderungsfähigen Kosten müssen mindestens 20.451,68 € betragen. 

 

Die Kosten für die Instandsetzung von 5 Tennisplätzen werden mit 3.749,69 € beziffert. Es handelt sich somit nicht um eine „Generalinstandsetzungsmaßnahme“, die kostenmäßig betrachtet einer Neubaumaßnahme gleichzusetzen ist.

 

Unter Buchst. D) könnten für vereinseigene Anlagen Energiekostenbeteiligungen oder Pachtkostenzuschüsse für die Anmietung von Grundstücken gewährt werden.

 

Dies wurde nicht beantragt.

 

 

Gem. § 9 der Richtlinien bleibt es dem Sportausschuss vorbehalten, im Einzelfall über die Zuschussgewährung sowie über die Zuschusshöhe bei Zuschussanträgen zu Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen und Neuinvestitionen abweichend von den Förderrichtlinien zu entscheiden.

 

Da es sich jedoch wie vorstehend ausgeführt nicht um Investitionen, sondern um Unterhaltungsmaßnahmen handelt, scheidet hier auch eine abweichende Entscheidung aus.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Eschweiler Tennisclub Blau-Gelb e.V. gemäß Antrag vom 20.04.2015 für die jährliche Frühjahrsinstandsetzung von 5 Tennisplätzen keinen Zuschuss zu gewähren. 

 

 

 


 

Für das Haushaltsjahr 2015 ist beim Produkt 084210101 (Förderung des Sports) und Sachkonto 53118170 (Investitionsfördermaßnahmen Sportvereine) ein Ansatz von 4.000,00 € vorgesehen.

 

Die Auszahlung der von den jeweiligen Vereinen beantragten Zuschüsse erfolgt zum Ende des Jahres. Über die Zuschussgewährung wird der Sportausschuss in seiner ersten Sitzung des Jahres 2016 unterrichtet.

 

 


 

Keine personellen Auswirkungen