Betreff
Haushalt 2016 - Jugendhilfeetat
Vorlage
308/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für folgende Produkte

 

a)       053410101        Unterhaltsvorschussleistungen

b)       063610101        Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

c)       063620101        Kinder- und Jugendförderung

d)       063630101        Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

e)       135510101        Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze

 

entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2016 unter Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.

 


 

Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel.

Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2016 einschließlich der 6. HSK-Fortschreibung 2010 bis 2017 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.

 

Die den Jugendhilfetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den Produkten

 

a)       054310101 – Unterhaltsvorschussleistungen,

b)       063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,

c)       063620101 – Kinder- und Jugendförderung,

d)       063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien,

e)       135510101 – Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze

 

abgebildet.

 

Die entsprechenden Auszüge aus dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 wurden den Jugendhilfeausschussmitgliedern separat zugesandt.

 

Die hier veranschlagten Ansätze entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.

 

Die Veränderungsliste des Jugendamtes einschließlich der Erläuterungen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt, dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben, nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 


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