hier: Projekt der Biologischen Station StädteRegion Aachen e.V.
Die Ausführungen zum LIFE-Projekt der Biologischen Station StädteRegion Aachen e.V. „Amphibienverbund in der StädteRegion Aachen“ werden zur Kenntnis genommen.
Die Biologische Station StädteRegion Aachen e.V. hat im Rahmen der EU-Förderkulisse „LIFE+ Natur und biologische Vielfalt“ einen Antrag für das Projekt „Amphibienverbund in der StädteRegion Aachen (Stolberg bis Baesweiler)“ gestellt. Mit dem Förderinstrument der EU werden Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes, insbesondere der Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ermöglicht. Die Biologische Station ist Projektträger; das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) und die StädteRegion Aachen treten als Partner und Kofinanzierer auf. Für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ist die Biologische Station unter anderem auch auf die Unterstützung der Gebietskörperschaften angewiesen, die bereits im Antrag an die EU dokumentiert werden musste. Hierzu hat die Stadt Eschweiler mit dem als Anlage 1 beigefügten Unterstützerschreiben ihre Bereitschaft erklärt. Für die Stadt Eschweiler entstehen aus der möglichen Umsetzung des Projektes keine finanziellen Verpflichtungen.
Zielsetzung
Mit dem Projekt sollen die Lebensbedingungen von Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kreuzkröte, die in ihren Beständen landesweit rückläufig und vom Aussterben bedroht sind, in der StädteRegion Aachen verbessert und ihre Lebensräume, wo möglich, miteinander vernetzt werden. Alle drei Amphibienarten sind im Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als streng geschützte Arten aufgeführt. Der derzeitige Erhaltungszustand der Amphibienpopulationen soll sich durch gezielte Naturschutzmaßnahmen auf regionaler Ebene sowie auf Landesebene verbessern.
Zielarten und -gebiete
a)
Gelbbauchunke
Für die Gelbbauchunke konzentrieren sich die
vorgesehenen Maßnahmen auf Natura 2000 Gebiete um Stolberg und
Vernetzungskorridore dazwischen. Hier kommt die Gelbbauchunke in vier
Schutzgebieten, die von der Biologischen Station betreut werden, vor. Aktuelle
Vorkommen sind im Stadtgebiet von Eschweiler derzeit nicht bekannt.
Die Gelbbauchunke ist eine typische Pionierart in
dynamischen Lebensräumen. Der ursprüngliche Lebensraum der Gelbbauchunke sind
die Auen der natürlichen Fließgewässer in denen sie temporär auftretende
Kleingewässer als Laichgewässer nutzen. Inzwischen werden neben naturnahen
Flussauen insbesondere Sand- und Kiesabgrabungen, Steinbrüche sowie
Truppenübungsplätze besiedelt. Hier genügen oft kleine Pfützen oder mit Wasser
gefüllte Fahrspuren als Laichgewässer. Als Landlebensräume dienen lichte
Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden und Felder.
b)
Kreuzkröte
Für die Kreuzkröte konzentrieren sich die geplanten
Maßnahmen vor allem auf Naturschutzgebiete im Norden der StädteRegion und
Vernetzungskorridore dazwischen. Im Eschweiler Stadtgebiet kommt die Kreuzkröte
im Bereich des Naturschutzgebietes „Ehemalige Kieswäsche Kinzweiler“ und im
Naturschutzgebiet „Heidegebiet Steinfurt“ vor.
Die Kreuzkröte hat ähnliche Lebensraumansprüche wie
die Gelbbauchunke. Sie ist ebenfalls eine Pionierart, die ursprünglich in
offenen Auenlandschaften auf vegetationsarmen Standorten vorkam. Aktuelle
Vorkommen konzentrieren sich vor allem auf Abgrabungsflächen, Industriebrachen
und Bergehalden.
c)
Geburtshelferkröte
Die Geburtshelferkröte kommt derzeit sowohl in einigen
Steinbrüchen bei Stolberg als auch in den Bergbaufolgelandschaften im Norden
der StädteRegion und im Wurmtal vor. Für die Geburtshelferkröte sollen in
diesen Gebieten gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Aufgrund ihrer
Lebensraumansprüche wird sie auch von den Maßnahmen in den vorgenannten
Bereichen profitieren.
Als Landlebensraum für die Geburtshelferkröte sind
mehr oder weniger offene Bereiche oder auch Rohbodenstandorte im Wechsel mit
stärker bewachsenen Flächen wie Altgrasbestände oder Gebüsche geeignet. Von
besonderer Bedeutung sind offene, besonnte Böschungen. Zur Fortpflanzung
bevorzugt die Geburtshelferkröte kleine bis mittelgroße Stillgewässer wie etwa
Steinbruchgewässer.
Vorgesehene Maßnahmen
Ursache für den starken
Rückgang der genannten Arten ist der Verlust an geeigneten Lebensräumen. Die
Naturschutzmaßnahmen zielen daher auf die Verbesserung der Laichgewässer und
der Landlebensräume sowie die Schaffung von Verbundkorridoren ab. Zunächst
erfolgt eine Bestandsanalyse in der StädteRegion, wobei die Verteilung der
Vorkommen und deren Populationsgröße/Individuenstärke erfasst werden. Darauf
aufbauend werden Managementpläne im Hinblick auf den Amphibienschutz für alle
kartierten Standorte und Verbundkorridore erstellt, in denen die genauen
Maßnahmen festgelegt werden.
Um insgesamt einen Verbund
zwischen den Schwerpunktvorkommen zu erreichen und einen genetischen Austausch
der einzelnen Populationen zu ermöglichen, sind auch außerhalb der
Schutzgebiete Maßnahmen erforderlich. Hierzu sollen auch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Hinblick auf die Zielarten
abgestimmt und gebündelt werden. Die mit Maßnahmen belegten Flächen werden im
Zuge des Projektes als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23
Landschaftsgesetzt NRW ausgewiesen.
Das Projekt wird durch intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Angedacht sind naturtouristisch nutzbare Angebote wie Informationstafeln, Themenwege oder Infopunkte. Vor allem aber soll die Bevölkerung vor Ort z.B. durch Zusammenarbeit mit Schulen und Ehrenamtlichen integriert werden. Das Bewusstsein für lokal und regional besonders bedeutsame Arten soll durch ortsansässige Multiplikatoren gefördert werden.
Laufzeit
Das Projekt soll Ende 2016/Anfang
2017 starten und bis 2025 andauern. Die Biologische Station verpflichtet sich,
die angelegten Gewässer auch nach Projektende langfristig zu pflegen. Im Rahmen
des Projektes sollen Strukturen aufgebaut werden, die darüber hinaus den
langfristigen Erhalt der Gewässer sichern (z.B. über Ausgleichsmaßnahmen/Ersatzgelder
oder private Akteure).
Für die Stadt Eschweiler entstehen durch das Projekt keine Kosten. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus Projektmitteln bzw. Ersatzgeldern.
Die Betreuung des Projektes sowie die Pflege der hergestellten Strukturen (Kleingewässer) erfolgt auch nach Beendigung der Laufzeit durch die Biologische Station.