hier: Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Befahrung 2014
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) fordert in § 53 von den
Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in
angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein
anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht
notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) darzustellen.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 die 5.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses wurde
durch die Bezirksregierung Köln nach Prüfung am 02.01.2013 genehmigt. Seit
Anfang des Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der
Selbstüberwachungsverordnung (SüwV Kan jetzt SüwVO Abw) nach mehr als 20 Jahren
erstmalig wieder flächendeckend befahren, ausgewertet und hieraus
Sanierungsmaßnahmen generiert. Im Jahr 2014 wurden ca. 30 km (von insgesamt 260
km) geprüft. Die Prüfung wird in den nächsten Jahren gebietsweise fortgeführt.
Die Schadensklassifizierung beurteilt die Standsicherheit, die
Funktionalität sowie die Dichtigkeit der Kanalhaltungen. Die Schadenskategorie
Null (SK-0) beschreibt den schlechtesten Zustand. Es ist zwingend erforderlich,
diese Kanalhaltungen innerhalb eines Jahres zu sanieren, sofern dies noch
möglich ist; anderenfalls ist ein Rohraustausch notwendig.
Nach Auswertung der
Befahrung 2014 sollen 2015/2016 in den folgenden Straßen:
Dürener Straße
Filzengraben
Hauptstraße
Severinstraße
Hovermühle
Hovener Straße
Schützenstraße
In den Burgwiesen
Hanggraben
(verrohrter Gewässerlauf)
Franzstraße
von-Harff-Straße
Neustraße
Feldstraße
Kanalhaltungen erneuert bzw. saniert werden. Nach der ersten
Kostenschätzung belaufen sich die Sanierungs-/Erneuerungskosten voraussichtlich
auf insgesamt 1.500.000,00 €. Der genaue Kostenumfang steht erst nach Ausarbeitung
der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen fest, die derzeitig laufen.
Die Ausschreibung und Vergabe der o. a. Maßnahmen erfolgt zeitnah; mit
der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll noch in diesem Jahr begonnen werden.
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet die Stadt Eschweiler u.a. dazu, die bei der jährlichen Befahrung festgestellten Schäden am Kanalnetz zeitnah instand zu setzen sowie den erforderlichen Mittelbedarf für die im Konzept dargestellten Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahmen im Haushaltsansatz und für die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen.
Da die Sanierungsmaßnahmen erst nach Auswertung der jährlichen Befahrung feststehen und zeitnah umzusetzen sind, ist eine maßnahmenbezogene Darstellung im Haushalt nicht möglich.
Aus diesem Grund werden jährlich bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 09110002 - Erneuerung versch. Kanalhaltungen -, IV00AIB003, auf Basis des zum Zeit der Haushaltsanmeldungen zur Verfügung stehenden Sachverhaltes Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanalhaltungen angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden 1.350.000,00 € angemeldet, von denen noch rd. 250.000,00 € zur Verfügung stehen.
Für den derzeitig in Beratung befindlichen Haushaltsplanentwurf 2016 wurden bei dem entsprechenden Sachkonto Haushaltsmittel in Höhe von 1.500.000,00 € angemeldet. Aufgrund des vorhandenen Schadensbildes ist es erforderlich, dass mit verschiedenen Maßnahmen mit einem voraussichtlichem Auftragsvolumen in Höhe von 500.000,00 € noch in diesem Jahr begonnen werden muss.
Die hierfür erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000,00 € wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt; entsprechende Deckung steht bei dem bei Produkt 12 542 01 01 geführten Sachkonto 09110002 - Jülicher Straße OD Dürwiß -, IV10AIB034, zur Verfügung.
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal.