Betreff
Zustand der Brücken im Stadtgebiet
hier: Anfrage der UWG Stadtratsfraktion vom 16.09.2015
Vorlage
301/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Durch eine regelmäßige Überprüfung und die sich hieraus ggf. ergebende Sanierung/Erneuerung der Brückenbauwerke wird der verkehrssichere Zustand der Brücken im Stadtgebiet gewährleistet.

 

Wie im Rat am 29.09.2015 erläutert, sind alle Brücken in kommunaler Trägerschaft als verkehrssicher einzustufen.

 

Bezugnehmend auf eine Anfrage der Stadtratsfraktionen der FDP vom 26.03.2014 und der UWG vom 16.09.2015 (Anlage 1) gibt die Abteilung für Straßenraum und Verkehr einen aktuellen Überblick über den Zustand der kommunalen Brücken in Eschweiler. Im Folgenden werden die Fragen des UWG-Antrags beantwortet:

 

1.       Liegen der Verwaltung aktuelle Untersuchungen über den Zustand der Brücken im Stadtgebiet vor?

 

Ja, Bauwerksprüfungen werden regelmäßig nach DIN 1076 alle 3 Jahre durchgeführt, wobei abwech­selnd eine sogenannte „Hauptprüfung“ und eine „einfache Prüfung“ erfolgt.

 

Im Rahmen dieser Bauwerksprüfungen werden Zustandsnoten für die Brücken vergeben, die eine Zusammenfassung der Einzelbewertungen wiedergeben. Die Beurteilung der Bauwerksschäden erfolgt insbesondere nach den Auswirkungen auf die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Brückenbauwerke.

 

Zurzeit befinden sich insgesamt 33 kommunale Brücken in der Zuständigkeit der Stadt Eschweiler (Anlage 2).

Für die Brücken an klassifizierten Straßen (Bund, Land bzw. StädteRegion) liegt die Zuständigkeit bei dem jeweiligen Straßenbaulastträger und in den Nebenanlagen (Gehweg) bei der Stadt (z.B. Indebrücke Langwahn, Brücke „Cäcilienstraße“ über den Omerbach).

 

An der in 2013 mit „ungenügend“ (Zustandsnote 3,5) bewerteten Fußgängerbrücke „Lynenwehr“ über die Inde sind 2014 Reparaturarbeiten durchgeführt worden, so dass diese Brücke bei der nächsten Prüfung wohl ein „ausreichend“ erreichen wird.

Weitere 7 Brücken werden zurzeit mit der Zustandsnote „nicht ausreichend“ (Zustandsnote 3,0-3,4) in der Zustandsbewertung geführt:

-          Die Brücke „Patternhof“ (2012: 3,4) hat im laufenden Jahr einen neuen Oberflächenbelag erhalten.

-          Zwei Brücken über den Omerbach („Volkenrather Straße“ und „Langenerf“, Zustandsnote 2014 jeweils 3,4) werden nach erteilter wasserrechtlicher Genehmigung erneuert.

-          Die Erneuerung der dritten Brücke über den Omerbach „Gressenicher Mühle“ (Zustandsnote in 2014 ebenfalls 3,4) wurde zunächst zurückgestellt, da der Wasserverband Eifel-Rur als Gewäs­serunterhaltungspflichtiger hier noch eigene Umgestaltungsüberlegungen hat.

-          Die Brücken „Herrenfeldchen“ und „Brückenstraße“ (Zustandsnote jeweils 3,0) können aufgrund des umfangreichen Schadensbildes nicht mehr wirtschaftlich saniert werden und bedürfen in den nächsten Jahren einer Erneuerung. Beeinträchtigungen an der Verkehrssicherheit der Brücke „Herrenfeldchen“ wurden in 2014 behoben.

-          Die Fußgängerbrücke „Lindenallee“ (Zustandsnote 3,0) bedarf ebenfalls einer Sanierung bzw. Erneuerung in den nächsten Jahren. Dies wird ggf. im Zusammenhang mit einer Sanierung der Straßenbrücke „Lindenallee“ (Zustandsnote 1,9) erfolgen.

 

Ein Großteil der Brücken (11 Stück) befindet sich in einem ausreichenden Zustand (Zustandsnote 2,5-2,9) und es ist zu erwarten, dass diese Brücken kurz- bis mittelfristig ebenfalls in das Sanierungs- bzw. Erneuerungsprogramm aufgenommen werden müssen.

 

Lediglich eine Brücke („Bendenmühle“ über den Omerbach) hat eine sehr gute Zustandsbewertung; die übrigen Brücken befinden sich in einem guten bis befriedigenden Zustand.

 

2.       Welche Brücken fallen in den Zuständigkeitsbereich übergeordneter Behörden?

s.o.

 

3.       Wer prüft in welchem zeitlichen Rahmen den Zustand der Brücken?

 

Das Ingenieurbüro Thormählen und Peukert aus Aachen hat einen Rahmenvertrag für die gesetzlich vorgeschriebenen Brückenprüfungen.

 

4.       Liegen der Verwaltung ggfs. Informationen über die Notwendigkeit und die Kosten von Sanierungen vor, die den Haushalt der Stadt belasten werden?

 

siehe Anlage 3:

-          Erneuerung des Brückenbelags „Stoltenhoffstraße“ (alternative Überlegungen zu dem vorhandenen Holzbohlenbelag).

-          Erneuerung der Brücke „Steinstraße“ vorauss. im Zusammenhang mit der noch zu planenden Straßenerneuerung.

-          Sanierung der Brücke „Langwahn“ (Nebenanlagen) im Zusammenhang mit der Brückensanierung der StädteRegion Aachen.

-          Sanierung ggf. Erneuerung der Fußgängerbrücke „Lindenallee“ und Erneuerung der Brücken „Herrenfeldchen“ und „Brückenstraße“.

 


Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2016 wurden bei Produkt 125410101 -Gemeindestraßen- , Sachkonto 52421000 -Unterhaltung Brücken- nachfolgende Mittelbedarfe angemeldet:

2016 / 2017: je 40.000 Euro

2018 / 2019: je 140.000 Euro

Für die Instandsetzung der Brücke Langwahn wurde zudem in 2014 eine Rückstellung in Höhe von 90.000 Euro eingestellt.

 


Die Brückenunterhaltung erfolgt mit eigenem Personal, bei Bedarf werden für die notwendigen Sanierungen bzw. Erneuerungen Ingenieuraufträge erteilt.