hier: Antrag auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Dem Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. vom 12.08.2015 auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungs-
gegenständen in Höhe von 884,78 € wird zugestimmt.
Der Förderverein
Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn
Hans Houck, hat mit Schreiben vom 12.08.2015 einen Zuschuss für die Anschaffung
von Geräten und Ausrüstungs-gegenständen für das Jahr 2015 beantragt (Anlage).
Der vorgenannte
Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am
02.10.2001 beschlossenen und am 07.11.2001 sowie am 10.12.2003 als auch am
24.04.2004 nochmals geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die
Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.
Der Förderverein
Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ist in der Liste der Kulturvereine der
Stadt Eschweiler aufgenommen, so dass er grundsätzlich berechtigt ist,
kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o. g. Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von
Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß § 3 Buchstabe B)
der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ anzusehen.
Hiernach fördert die
Stadt Eschweiler die Beschaffung von Musikinstrumenten und
Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mehr als 410 € (ohne
gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z. B. Möbel, Instrumente und
technische Anlagen, wie z. B. Hifi-Anlagen und Computer.
Nach den
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen
Anschaffungswert von weniger als 410 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der
Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um
eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln.
Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder
wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen
Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und
Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel
nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der
Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird
und die Ausgaben insgesamt mehr als 410 € betragen, handelt es sich ebenfalls
um eine förderungsfähige Ausgabe. Neben den technischen Geräten und Geräten für
die Vereinsarbeit fördert die Stadt Eschweiler nur solche Geräte bzw.
Instrumente, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.
Gemäß den Anlagen
zum Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V. hat dieser
im Jahr 2015 Ausstattungsgegenstände mit einem Gesamtwert von 2.949,28 €
angeschafft. Im Laufe des Jahres 2015 wurden u. a. 7 Schaufensterpuppen mit
einem Gesamtwert von 676,66 € angeschafft. Diese wurden zur Erweiterung des
Bestandes angeschafft, damit die Sachspenden der Bevölkerung, entsprechend der
wachsenden Beliebtheit des Karnevalmuseums, angemessen präsentiert werden
können. Dem Museum entsprechend läuft in den gesamten Räumlichkeiten
Karnevalsmusik. Hierfür wurden Anschaffungen für die Beschallungsanlage
inklusive einem CD-Player als Abspielgerät in Höhe von insgesamt 849,68 €
getätigt, damit die Musik gleichmäßig und gut in allen Räumen gehört werden
kann. Des Weiteren wurde für eine entsprechende Präsentation und Ausleuchtung
der Ausstellungsstücke sowie der Räumlichkeiten die Beleuchtungsanlage durch
Anschaffungen verbessert. Hier belaufen sich die Gesamtkosten auf 875,54 €. Für
den Computer des Vereins, der für die Vereinsarbeit erforderlich ist, mussten
defekte Teile - u.a. die Festplatte - ersetzt werden. Diese Ersatzbeschaffung
belief sich auf 547,40 €. Seitens der Städteregion Aachen ist bisher noch kein
Zuschuss für investive Anschaffungen der kulturtreibenden Vereine für das Jahr
2015 bewilligt worden; über den dort vorliegenden Antrag wird der Tourismus-
und Kulturausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2015 entscheiden. Da die
genannten Gegenstandsgruppen zur Aufstockung des Bestandes beschafft worden
sind und die Ausgaben jeweils mehr als 410 € betragen, handelt es sich hierbei
um förderfähige Ausgaben.
Gemäß § 5 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ darf der Kauf des Zuwendungsobjekts erst nach Eingang des
Bewilligungsbescheides getätigt werden. In der Vergangenheit wurde diese
Anspruchsvoraussetzung aus verschiedenen Gründen vernachlässigt. Zum einen
dauerte die Bewilligung in der Vergangenheit aufgrund der Haushaltssituation
der Stadt so lange, dass dem Verein nicht zugemutet werden konnte, auf die
Bewilligung zu warten. Zum anderen verlangt die StädteRegion Aachen, die als
weiterer Zuschussgeber den gleichen Antrag enthält, die Rechnungen als
begründende Unterlagen. Daher sollte bei der nächsten Änderung der Richtlinien
eine Anpassung erfolgen. Die StädteRegion Aachen überarbeitet zurzeit ebenfalls
ihre Förderrichtlinien.
Hinzu kommt, dass
gemäß § 5 der Richtlinien die Anträge auf der Grundlage des § 3 Buchstaben B –
F nur bis zum 01.09. des Vorjahres für das Folgejahr eingereicht werden können.
Die vorgenannte Frist wurde seitens des Fördervereins Karnevalsmuseum
Eschweiler 2007 e.V. versäumt, da der Zuschuss bereits für das laufende Jahr
beantragt wird.
Der Förderverein
Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. erhielt in den Jahren 2009 bis 2014
bereits Zuschüsse für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen,
beschaffte jedoch vieles auch in erheblicher Eigenleistung. Darüber hinaus
stellt das Karnevalsmuseum ein wichtiges Aushängeschild für die Stadt
Eschweiler dar und trägt zur Brauchtumspflege bei.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
dem Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V. einen Zuschussbetrag in
Höhe von 884,78 €, entspricht 30% des Betrages von 2.949,28 € in analoger
Anwendung der in der Vergangenheit in gleichgelagerten Fällen gewährten Förderquote,
zu bewilligen.
Da bestimmte
Vorgaben der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen
zur Kulturförderung“ im Antrag des Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler e.
V. – wie oben erläutert – nicht ausreichend erfüllt sind, ist der Antrag als
Einzelfall zu betrachten. Die Verwaltung ist weder berechtigt
Einzelfallentscheidungen außerhalb der Richtlinien zu treffen, noch über eine
Zuschussgewährung nach § 3 B) der Richtlinien zu entscheiden. Dies ist
ausschließlich dem Kulturausschuss vorbehalten.
Laut § 2 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es
sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige
Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen. Ein Rechtsanspruch auf die
Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
Im Haushalt 2015 sind bei Produkt-Nr. 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 5.600,00 € bereitgestellt worden. Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
Keine personellen Auswirkungen