Betreff
Lärmaktionsplan Eschweiler, Stufe 2
hier: Ergebnis der ersten Offenlage
Vorlage
261/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zweite Offenlage des Entwurfs durchzuführen und hiernach den Lärmaktionsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Gemäß Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 19.11.2013 (Vorlage 251/13) wurde die Stadtverwaltung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der Stufe 2 für die Stadt Eschweiler beauftragt. In der Sitzung am 26.03.2015 wurde der Entwurf des LAP zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung und der Durchführung einer Bürgersprechstunde beauftragt.

 

Die Aufstellung des LAP ist ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten Schritt erfolgte die Mitwirkung der Öffentlichkeit in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und einer Auslage des Entwurfs, die in der Zeit vom 24.06.2015 bis 31.07.2015 erfolgte. Ferner wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) über die Aufstellung des Entwurfes informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die sich aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit ergebenden Anregungen und Hinweise wurden bewertet und fanden nach Abwägung Eingang in die beigefügte Schlussfassung des LAP. Dieser ist, den gesetzlichen Vorgaben folgend, ein weiteres Mal öffentlich auszulegen, ehe dann der Rat der Stadt Eschweiler diesen – nach Einarbeitung evtl. weiterer Eingaben - beschließen kann. Für die zweite Auslegung ist ein Zeitraum von 14 Tagen vorgesehen.

 

Die Vorlage der beschlussfähigen Fassung des LAP wird für die Oktobersitzung des Stadtrates angestrebt.


Für das Aufstellungsverfahren hat die Stadt Eschweiler das Ingenieurbüro Richter-Richard beauftragt, dafür sind Kosten in Höhe von 10.700 € angefallen.

 


Die Durchführung der Verfahrensschritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit dem vorhandenen Personal der Abteilungen 610 und 660, für die Aufstellung des LAP wurde ein Planungsbüro beauftragt.