Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Allgemeines zum
Luftreinhalteplan:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unterhält landesweit vor allem in Ballungszentren ein Luftqualitäts-Überwachungssystem. Hierbei wird mit Messstationen und Passivsammlern die Luftqualität an besonders belasteten Orten erfasst. Um der großen Zahl von Verdachtsfällen auf Grenzwertüberschreitung nachgehen zu können, setzt das LANUV seit mehreren Jahren verstärkt Passivsammler ein – kleine Röhrchen, die ohne jede Energieversorgung Schadstoffe aufnehmen und anreichern können. Seit Januar 2010 führt das LANUV auch in Eschweiler Luftschadstoffmessungen über einen Passivsammler in der Indestraße (Standort: zwischen Kochsgasse und Langwahn, ca. 30 m östlich der Lichtsignalanlage Langwahn/Nordstraße) durch, da auf diesem relativ kurzem Abschnitt das höchste Verkehrsaufkommen in Eschweiler zu verzeichnen ist und durch Abgase erhöhte Schadstoffkonzentrationen (insbesondere Stickstoffdioxid) nicht ausgeschlossen werden können.
Nach Auswertung der monatlichen Messergebnisse 2010 wurde ein
Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid auf diesem kurzen Straßenabschnitt
zwischen der Kochsgasse und dem Langwahn in Höhe von 49 µg/m3
ermittelt. Da der zulässige Grenzwert (40 µg/m3) damit überschritten
wurde, wurde die Bezirksregierung Köln mit Erlass vom 20.04.2011 vom
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW (MKULNV) aufgefordert, mit den Arbeiten zur Erstellung
eines Luftreinhalteplanes für Eschweiler zu beginnen. Zuständig für die
Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist -bezogen auf Eschweiler- die
Bezirksregierung Köln, die fachlich vom LANUV unterstützt wird. In einem
Luftreinhalteplan werden geeignete Maßnahmen zur Verminderung von
Luftverunreinigungen festlegt. Das in einem Luftreinhalteplan am häufigsten
eingesetzte Instrument zur Verbesserung der Luftqualität ist eine Umweltzone
(Fahrverbot für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß). Da die Aufstellung
eines Luftreinhalteplanes inhaltlich die Anstrengungen einer Vielzahl von
Akteuren erfordert, werden diese von einer Projektgruppe, bestehend aus
Vertretern der Stadt, Vertretern von Industrie- und Handwerksverbänden, Landesbetrieb
Straßenbau NRW, StädteRegion Aachen, AVV, EVS, ASEAG, Polizei u.a. begleitet.
Der Entwurf des so erarbeiteten Plans wird alsdann in einem vorgeschriebenen
Verfahren öffentlich ausgelegt; die danach eingehenden Einwendungen werden mit der
Projektgruppe erörtert und in der Endfassung des Plans berücksichtigt, der dann
von der Bezirksregierung öffentlich bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich
wird.
Der Grenzwert für Stickstoffdioxid mit 40 µg/m3 ist seit dem
01.01.2010 gültig, wobei die Bundesrepublik Deutschland von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht hat, bei der EU eine Fristverlängerung bis ins Jahr 2015 zu
beantragen. Nachdem die EU-Kommission weitere Fristverlängerungen über diesen
Zeitpunkt hinaus abgelehnt hatte, drängen jetzt die zuständigen
Bezirksregierungen auf eine rasche Umsetzung der Luftreinhaltepläne. Konkret auf Eschweiler bezogen bedeutet dies,
dass die Bezirksregierung Köln jetzt im Herbst mit der erforderlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen und Ende 2015 den Luftreinhalteplan für
Eschweiler öffentlich bekanntmachen will.
Spezielle Situation in Eschweiler:
Betroffen von der Grenzwertüberschreitung ist im gesamten Stadtgebiet
von Eschweiler einzig und allein der rd. 140 m lange Straßenabschnitt der
Indestraße zwischen der Kochsgasse und dem Langwahn. Insofern unterscheidet
sich die Situation in Eschweiler hinsichtlich der Größe des belasteten Gebietes
von vielen anderen Städten, in denen oftmals große Teile der Innenstadt
Grenzwertüberschreitungen aufweisen. Typischerweise treten Luftverunreinigungen
in stark befahrenen Straßen mit beidseitig geschlossener, mehrgeschossiger
Bebauung (Straßenschluchten) auf, in denen die Luftzirkulation deutlich gehemmt
ist. Doch auch in diesem Punkt unterscheidet sich die Situation in Eschweiler
von vielen Ballungszentren: Der kurze Straßenabschnitt zwischen der Kochsgasse
und dem Langwahn ist nur einseitig bebaut und die Indestraße mit der parallel
verlaufenden Inde mit einer Ost-West-Erstreckung fungieren darüber hinaus als
Frischluftschneise.
Insofern ist es zunächst verwunderlich, dass in Eschweiler trotz dieser
günstigen Rahmenbedingungen Grenzwertüberschreitungen auftreten, die alleine
durch das normale, tägliche Verkehrsaufkommen nicht zu erklären sind. Es steht
zwar außer Frage, dass der Verkehr auf der Indestraße als Hauptverursacher der
Grenzwertüberschreitungen angesehen werden muss, aber dennoch hat sich bei der
Verursacheranalyse herausgestellt, dass den Bussen des nahe gelegenen Bushofs
eine bedeutende Rolle zufällt. Darüber hinaus sind die immer wieder
auftretenden Stauereignisse auf der BAB A 4 mit dem Ausweichverkehr durch die
Innenstadt ein nicht zu vernachlässigender Immissionsfaktor, der ebenfalls zur
Grenzwertüberschreitung beiträgt.
Die gemessenen Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid sind am „Hot
Spot“ in der Indestraße seit Beginn der Messungen im Jahr 2010 mit 49 µg/m3
und in den Folgejahren (2011 mit 47 µg/m3, 2012 mit 46 µg/m3,
2013 mit 45 µg/m3 und 2014 mit 44 µg/m3) kontinuierlich
zurückgegangen (5 µg in 4 Jahren). Diese Abnahme der Stickstoffdioxidbelastung ist allgemein auf eine jünger werdende
Fahrzeugflotte mit zunehmend besserer Verbrennungstechnik zurückzuführen und
nicht nur in Eschweiler, sondern landesweit zu beobachten. Dies bedeutet aber
auch, dass bei weiterhin positivem Verlauf in Eschweiler nach Auffassung der
Verwaltung ohne jegliches Zutun bzw. ohne Luftreinehalteplan bzw. ohne
Umweltzone der Grenzwert (40 µg/m3)
eventuell schon im Jahr 2017/2018 eingehalten werden könnte. Insofern ist die
Situation hier in Eschweiler deutlich positiver als in vielen anderen Städten,
in denen trotz Luftreinhalteplan bzw. trotz Ausweisung einer Umweltzone die
Einhaltung der Grenzwerte nicht absehbar ist.
In den meisten Großstädten/Ballungszentren werden von den zuständigen
Bezirksregierungen in den Luftreinhalteplänen die Umweltzonen als
Hauptinstrument zur Verbesserung der Luftqualität eingesetzt/angeordnet. In
diesem Zusammenhang darf aber nicht verkannt werden, dass die Wirkung von
Umweltzonen (Gebiet, in dem der Zugang nur mit schadstoffarmen Fahrzeugen, z.B.
mit grüner Plakette, möglich ist) seit Jahren kontinuierlich sinkt. Schon heute
verfügen hier in der StädteRegion Aachen nahezu 95 % der Pkw über eine grüne
Plakette; LkW und Busse ziehen ebenfalls rasch nach. Es kann somit kaum
verwundern, dass gemäß einer Studie (Straßenverkehrstechnik 4/2014) neu
eingerichtete Umweltzonen in Deutschland nur noch einen geringen und auf wenige
Jahre begrenzten Beitrag zur Luftreinhaltung leisten können.
Vor diesem Hintergrund und unter gleichzeitiger Berücksichtigung, dass
die Einrichtung einer Umweltzone in Eschweiler aufgrund der Netzstruktur
kontraproduktiv wäre, da der durch die Sperrung des Kernbereichs von Eschweiler
verdrängte emissionsintensive Verkehr dann auf sensible, meist von Wohnbebauung
flankierte und wenig leistungsfähige Straßen verdrängt würde, stellt nach
Ansicht der Verwaltung die von der Bezirksregierung Köln und vom LANUV für
Eschweiler favorisierte Umweltzone kein geeignetes Instrument zur Verbesserung
der Luftqualität dar. Vielmehr ist die Stadt Eschweiler der Ansicht, dass die
in einem Luftreinhalteplan festzuschreibenden Maßnahmen direkt an der Quelle
ansetzen sollten (u.a. Modernisierung der ASEAG-Busflotte, Umleitung des
Verkehrs bei Stauereignissen auf der BAB A4 usw.).
Bezüglich des von der Verwaltung alternativ zu einer Umweltzone
aufgezeigten Maßnahmenpakets wird auf das Schreiben an die Bezirksregierung
Köln vom 01.06.2015 verwiesen (s. Anlage 1). Die dort aufgezeigten Argumente
der Stadt wurden allerdings in der letzten Projektgruppensitzung am 11.06.2015
von der Bezirksregierung Köln und vom LANUV weitestgehend als nicht zielführend
angesehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bezirksregierung Köln jetzt auf die
jüngste Eingabe der Stadt Eschweiler (Stellungnahme vom 20.08.2015, Anlage 2)
im Zusammenhang mit einem von hier beauftragten Gutachten zu den Auswirkungen
von Verkehrsstaus auf die Stickstoffdioxid-Belastung am „Hot Spot“ reagieren
wird.
Vorstehender Sachstandsbericht wird zur Kenntnis gegeben. Über den weiteren Fortgang zum Luftreinhalteplan wird die Verwaltung berichten.
Kosten für die Einrichtung einer Umweltzone sind im Haushalt 2016 und in den Folgejahren noch nicht eingeplant. Sofern die Umweltzone entgegen den Vorstellungen der Stadt von der Bezirksregierung angeordnet wird, müssten die erforderlichen Mittel für die Beschilderung bereitgestellt werden.
Sofern eine Umweltzone in Eschweiler angeordnet wird, muss Personal für Ausnahmegenehmigungen sowie Überwachung/Kontrollen der Umweltzone eingesetzt oder sogar neu eingestellt werden.
Die finanziellen und personellen Auswirkungen wurden noch nicht kalkuliert, da aktuell noch nicht bekannt ist, welche Maßnahmen im Luftreinhalteplan umgesetzt werden müssen.