hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Der
Entwurf des Bebauungsplans 287 A – Dürener Straße / Hovermühle - (Anlage 2)
mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird zum Zweck
der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 27.11.2014
(VV 449/14) die Aufstellung des Bebauungsplans 287 A – Dürener
Straße/Hovermühle - sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit beschlossen.
Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung
des ehemaligen Industriestandortes des Prysmian-Werkes. Um die städtebaulich
problematische Verfestigung einer Industriebrache an diesem östlichen
Ortseingang von Eschweiler zu vermeiden, ist auf den Flächen des ehemaligen
Prysmian-Werks die Errichtung eines Bau- und Gartenfachmarkts mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 10.300 m²
beabsichtigt. Vom Grundstückseigentümer geplant ist die Verlagerung des im Gewerbegebiet Königsbenden
bestehenden Baumarktes.
Im Parallelverfahren wird aktuell
sowohl eine geordnete Wiedernutzung des gesamten Prysmian-Geländes als auch
eine geeignete Folgenutzung der Flächen des bestehenden Bau- und
Gartenfachmarktes im Gewerbegebiet Königsbenden durch das Verfahren der 12.
Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße/Hovermühle – (VV 238/15) planungsrechtlich
vorbereitet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 287 A wurde
in der Zeit vom 12.01.2015 bis zum 26.01.2015 zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind,
soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 4 beigefügt.
Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen
zu Grundwasser, Bergbau, Immissionsschutz und zur Einzelhandelsansiedlung. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage
1 beigefügt. Zur Klärung der unterschiedlichen Fragestellungen wurde auf
Fachgutachten, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes 287 A bisher
erstellt wurden, zurückgegriffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 287 A ist als
Anlage 2, seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes 287 A - Dürener
Straße/ Hovermühle - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der
öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Gutachten
Folgende Gutachten liegen dem
Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:
-
Ausweisung eines Gewerbegebiets südlich der Dürener
Straße in Eschweiler – Faunistische und floristische Untersuchungen,
Gebäudeuntersuchungen, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, Weluga Umweltplanung, Bochum,
27. Juli 2015
-
Stadt Eschweiler – Bebauungsplan 287 A Dürener
Straße / Hovermühle – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG -
hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP, Weluga Umweltplanung, Bochum 27. Juli 2015
-
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Baumarkt und Gewerbegebiet in Eschweiler, FIRU GfI mbH, Kaiserslautern, 05.
August 2015
-
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung / Erweiterung
eines OBI Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes in Eschweiler, Dürener
Straße/Hovermühle, GMA, Köln, 26. Juni 2015
-
Verkehrsplanerische Begleituntersuchung
Bebauungsplan 287 A – Dürener Straße/Hovermühle – der Stadt Eschweiler, VERTEC,
Koblenz, 10. Juli 2015
-
TRIWO Gewerbepark Eschweiler Bebauungsplan Nr. 287
Fachbericht Entwässerung; BFT Planung GmbH, Aachen, 03. August 2015
-
Bericht zu Boden- und Grundwasseruntersuchung auf
dem Prysmian-Standort in Eschweiler, URS, Essen, 03. November 2008
-
Kurzbericht Grundwassermonitoring 2014 TRIWO
Gewerbepark Eschweiler GmbH (ehemals PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH), Standort
Eschweiler, ahu AG, Aachen, 15. Mai 2014
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen, etc. trägt der Eigentümer/Investor.
Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.