hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes 286 -Alte Feuerwache Weisweiler- vom 22.05.2014 (VV
170/14) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird
aufgehoben.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes 286
-Alte Feuerwache Weisweiler- gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
- Gleichzeitig wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der
Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
22.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes 286 -Alte Feuerwache Weisweiler-
mit dem Geltungsbereich in der Anlage 1 beschlossen (VV 170/14).
Nach Verlegung der Feuerwache im Jahr 2011 an den neuen Standort an der Dürener Straße wurden mittlerweile die baulichen Anlagen der Feuerwehr abgerissen. Die Flächen im zentralen Bereich von Weisweiler stehen seitdem für andere Nutzungen zur Verfügung. Im Rahmen des Projektes „Weisweiler im Wandel“, welches die Stadt in Kooperation mit Studenten des Masterstudienganges Städtebau NRW unter Leitung von Frau Prof. Dr.-Ing. Hildegard Schröteler-von Brandt in den Jahren 2012/13 durchführte, wurden mit den Bürgern Ideen und Vorstellungen u.a. für die Entwicklung des zentralen Bereichs von Weisweiler erarbeitet. Für die Flächen rund um das ehemalige Feuerwehrgerätehaus wurde dabei die Idee eines Altenwohnheims mit Café entwickelt. Mittlerweile besteht durch einen Investor, die Residenz Weisweiler GmbH, Bremen, ein konkretes Interesse an der Errichtung einer Seniorenwohnanlage mit nutzungsspezifischen Folgeeinrichtungen (Arztpraxen, Café, etc.) und einem Lebensmittelladen.
Konkretes Planungsziel für diesen zentralen Bereich von Weisweiler ist
die Errichtung eines Gebäudekomplexes (Anlage 3) mit einem Seniorenheim
inklusive Tagespflege und einem Teilbereich „Betreutes Wohnen“ sowie von
Vereinsräumen für die örtliche Schützenbruderschaft. Zur Anlage gehört außerdem
ein Wohn- und Geschäftshaus mit verschiedenen Ladenlokalen sowie Praxis- und
Büroräumen.
Das nunmehr vergrößerte Projektgrundstück befindet sich zwischen der
Lindenallee, der Schützenstraße und der Straße Im Eichelkamp und umfasst neben
dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses zusätzlich auch die Flächen
der Schützenbruderschaft und des Spielplatzes (Anlage 2). Es liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans W1 – Hovener Gässchen –, rechtskräftig seit
dem 30.01.1962, der dort ein „Feuerwehrhaus“ festsetzt. Der nördliche Teil der
Grundstücke liegt im Geltungsbereich der 23. Änderung des Bebauungsplans W1 –
Hovener Gässchen –, rechtskräftig seit 01.02.1978, der dort ein Mischgebiet
(MI) und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festsetzt. Im
Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Wohnbaufläche“ und „Gemischte
Baufläche“ mit den Symbolen „Spielplatz“ und „Feuerwehr“ dargestellt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Realisierung der Seniorenwohnanlage mit „betreutem Wohnen“ zu schaffen,
ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Ein Antrag auf Durchführung des
erforderlichen Bauleitplanverfahrens wurde am 19.08.2015 seitens des Investors
bei der Stadt gestellt (Anlage 6). Daher soll das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans 286 – Alte Feuerwache Weisweiler – durchgeführt
werden. Der Bebauungsplan kann gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege
der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend
angepasst.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes 286 - Alte Feuerwache Weisweiler - vom 22.05.2014 (VV 170/14)
aufzuheben (Anlage 1) sowie die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes
286 - Alte Feuerwache Weisweiler - mit dem vergrößerten Geltungsbereich (Anlage
2) und den aktuellen Planungszielen zu beschließen. Gleichzeitig soll die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung beschlossen
werden.
Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens kann das Grundstück des
ehemaligen Feuerwehrgerätehauses incl. Zufahrten mit einer Fläche von ca. 2900
qm einer Vermarktung zugeführt werden. Den Einnahmen aus dem Verkauf des
Grundstücks steht der Aufwand für den bereits erfolgten Abriss des Gebäudes
gegenüber.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Investor.
Die Aufstellung des
o.g. verbindlichen Bauleitplanes bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.