hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
- Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
- Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dürener
Straße / Hovermühle – (Anlage 3 und 4) mit Begründung
einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der
öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 27.11.2014
(VV 448/14) die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung
für den Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Königsbenden und dem ehemaligen
Industriestandort des Prysmian-Werkes. Um die städtebaulich problematische
Verfestigung einer Industriebrache am östlichen Ortseingang Eschweilers zu
vermeiden, ist auf den Flächen des ehemaligen Prysmian-Werks die Errichtung eines
Bau- und Gartenfachmarkts mit einer Gesamtverkaufsfläche von 10.300 m²
beabsichtigt. Vom Grundstückseigentümer geplant ist die Verlagerung des im Gewerbegebiet Königsbenden
bestehenden Baumarktes. Sowohl eine geordnete Wiedernutzung des gesamten
Prysmian-Geländes als auch eine geeignete Folgenutzung der Flächen des
bestehenden Bau- und Gartenfachmarktes im Gewerbegebiet Königsbenden werden
durch die in der 12. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Flächenausweisungen
planungsrechtlich vorbereitet.
Im Parallelverfahren wird aktuell für den
nördlichen Teil des Prysmian-Geländes der Bebauungsplan 287 A
– Dürener Straße/Hovermühle – entwickelt (VV 254/15). Zur Steuerung der
Entwicklung im Gewerbegebiet Königsbenden soll zeitnah die Änderung des dort
geltenden Bebauungsplanes in einem nachgeordneten Verfahren erfolgen.
Der Entwurf der 12.
Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 12.01.2015 bis zum 26.01.2015
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
bei der Stadt eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage
6 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen
Bedenken und Anregungen zu Grundwasser, Bergbau, Immissionsschutz und zur
Einzelhandelsansiedlung. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen
Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage 1 beigefügt. Zur Klärung der
unterschiedlichen Fragestellungen wurde auch, soweit für diese
Flächennutzungsplanänderung erforderlich, auf die entsprechenden Fachgutachten,
die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes 287 A (s.o.) erstellt wurden,
zurückgegriffen.
Der gegenüber der frühzeitigen Beteiligung
unveränderte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage
3 und 4, seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 5 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Dürener Straße/ Hovermühle - mit Begründung
einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu
beschließen.
Gutachten
Folgende Gutachten liegen dem
Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:
-
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung / Erweiterung
eines OBI Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes in Eschweiler, Dürener
Straße/Hovermühle, GMA, Köln, 26. Juni 2015
-
Ausweisung eines Gewerbegebiets südlich der Dürener
Straße in Eschweiler – Faunistische und floristische Untersuchungen,
Gebäudeuntersuchungen, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, Weluga Umweltplanung,
Bochum, 27. Juli 2015
-
Stadt Eschweiler – Bebauungsplan 287 A Dürener
Straße / Hovermühle – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG -
hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP, Weluga Umweltplanung, Bochum 27. Juli 2015
-
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Baumarkt und Gewerbegebiet in Eschweiler, FIRU GfI mbH, Kaiserslautern, 05.
August 2015
-
TRIWO Gewerbepark Eschweiler Bebauungsplan Nr. 287
Fachbericht Entwässerung; BFT Planung GmbH, Aachen, 03. August 2015
-
Bericht zu Boden- und Grundwasseruntersuchung auf
dem Prysmian-Standort in Eschweiler, URS, Essen, 03. November 2008
-
Kurzbericht Grundwassermonitoring 2014 TRIWO
Gewerbepark Eschweiler GmbH (ehemals PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH), Standort
Eschweiler, ahu AG, Aachen, 15. Mai 2014
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen, etc. trägt der Eigentümer/Investor.
Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.