Betreff
Bundesinitiative "Frühe Hilfen 2012-2015": Vorstellung des. gem. Familienhebammendienstes der Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen sowie des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes der StädeRegion Aachen
Vorlage
236/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Seit 2012 werden im Rahmen des sogenannten Bundeskinderschutzgesetzes und der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012-2015 den Jugendämtern Mittel für

 

  • den Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen,
  • den Einsatz von Familienhebammen und
  • den Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen im Bereich der Frühen Hilfen

 

zur Verfügung gestellt.

 

Bereits frühzeitig haben die Jugendämter in der StädteRegion Aachen sowie das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen zur Verwendung dieser Mittel konzeptionelle Überlegungen zur Etablierung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes angestellt. Durch die Bündelung und durch die systemübergreifenden Kooperationsstrukturen (Jugend- und Gesundheitshilfe) sollte der Ausbau eines präventiven Netzwerkes von Familienhebammen außerhalb der Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII vorangetrieben werden.

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 20.11.2012 (vgl. Verwaltungsvorlage 368/12) wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit der StädteRegion Aachen sowie den beteiligten Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes abzuschließen. Durch die Bezirksregierung Köln wurde diese auch am 12.06.2013 genehmigt (vgl. Verwaltungsvorlage 246/13).

 

Seitdem hat nun das Team aus Kinderkrankenschwestern und Hebammen ihre Tätigkeit in den beteiligten Kommunen aufgenommen; insbesondere für Eschweiler Familien ist seit 2014 Frau Hilde Weber (Hebamme) zuständig.

 

Die konzeptionelle Ausgestaltung sowie die inhaltliche Arbeit des gemeinsamen Familienhebammendienstes werden nun im Rahmen der Sitzung durch die ärztliche Leitung des städteregionalen Dienstes, Frau Dr. Gabriele Trost-Brinkhues, vorgestellt.

 

Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass die Kooperation in der StädteRegion zwischen den Jugend- und Gesundheitshilfe bundesweit Anerkennung findet. So wurde und wird die Zusammenarbeit bereits auf zahlreichen Tagungen und Veranstaltungen (z.B. Halbzeitkonferenz  des Nationalen Zentrums (NZFH) in Berlin, verschiedene Veranstaltung beim Landschaftsverband Rheinland, ASD-Bundeskongress des Deutschen Vereins) als „best practice“ Modell vorgestellt.

 

Geklärt ist zwischenzeitlich zudem, dass die Bundesregierung die Netzwerke der Frühen Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien dauerhaft unterstützen wird. Derzeit werden zwischen dem Bund und den Ländern noch die weitere inhaltliche und formale Ausgestaltung des neuen Bundesfond ab dem Jahr 2016 verhandelt.

 

 

 


Insgesamt erhielt die Stadt Eschweiler in den Jahren 2014 und 2015 Zahlungen aus Mitteln der Bundesinitiative in Höhe von jährlich 39.436,- Euro.

Im Jahr 2014 wurden davon insgesamt 26.879,56 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet; für das Jahr 2015 sieht der Finanzplan Zahlungen in Höhe von 29.577,- Euro vor. Die Abweichung der beiden Beträge ergibt sich daraus, dass jeweils zum Ende des Jahres eine „Spitzabrechnung“ auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erfolgt.

 


Personelle Auswirkungen