Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, entscheidungsreife
Förderanträge im Rahmen des o.g. U3-Investitionsprogramms bis spätestens
01.10.2015 an den Landschaftsverband Rheinland für nachfolgende Neubau- und
Umbaumaßnahmen weiterzuleiten und im Rahmen einer Prioritätenliste zu melden:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung im Stadtteil
Dürwiß |
28 U3-Plätze |
504.000,00 Euro |
Christlicher
Kindergartenverein e.V. Kinderburg Martin-Luther-Straße
12 |
10 U3-Plätze |
108.000,00 Euro |
BKJ Jahnstraße Jahnstraße 25 |
18 U3-Plätze |
324.000,00 Euro |
BKJ St. Georg Merzbrücker Straße
7 |
8 U3-Plätze |
144.000,00 Euro |
Erstmalig mit Rundschreiben Nr. 42/870-2014 vom 11.11.2014 informierte
der Landschaftsverband Rheinland über das U3-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung
2015 – 2018“.
Dbzgl. wird auf Verwaltungsvorlage Nummer 053/15 verwiesen.
Nunmehr teilt der Landschaftsverband Rheinland mit Rundschreiben Nr.
42/892-2015 vom 09.06.2015 (Anlage) mit, dass die Möglichkeit besteht, weitere
Förderanträge im Rahmen des o.g. U3-Investitionsprogramms bis 01.10.2015
einzureichen.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung bzw. vor dem Hintergrund des
umzusetzenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr sind im Stadtgebiet Eschweiler in Zusammenarbeit mit den
Trägern die nachfolgenden Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen geplant, für die
entsprechende entscheidungsreife Förderanträge bis 01.10.2015 an den
Landschaftsverband Rheinland gestellt werden sollen.
Neubau einer Kindertageseinrichtung:
Im Stadtteil Dürwiß ist der Neubau einer viergruppigen
Kindertageseinrichtung geplant. Geschaffen werden sollen 3 x Gruppentyp I
(Kinder von 2 bis 6 Jahren) und einmal Gruppentyp II (Kinder von 1 bis 3
Jahren). Die Inbetriebnahme der neuen Einrichtung ist für das Kindergartenjahr
2016/2017 vorgesehen. Die Trägerschaft soll die AWO KiSA gUG übernehmen, da bei
Inbetriebnahme des Neubaus die derzeitig von der AWO KiSA gUG im Stadtteil
Dürwiß, Schillerstraße 20, betriebene eingruppige Kindertageseinrichtung Villa
Regenbogen geschlossen wird.
Insgesamt werden somit 28 U3-Betreuungsplätze durch den Neubau
geschaffen. Auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen und Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“, die im Rahmen des
U3-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ Anwendung
finden, werden insgesamt Fördermittel in Höhe von 504.000,00 Euro (28 U3-Plätze
x 20.000,00 Euro abzgl. 10 % Eigenanteil) beantragt.
Kinderburg:
Der Christliche Kindergartenverein e.V. betreibt in der
Martin-Luther-Straße 12 derzeit eine viergruppige Einrichtung. Hier werden 100
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Der Träger plant zum Kindergartenjahr
2016/2017 eine Gruppe in Typ II umzuwandeln. Dies hätte zur Folge, dass 10
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren zur Verfügung stünden,
aber auch gleichzeitig eine Reduzierung von 25 Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von 3 bis 6 Jahren. Hierbei handelt es sich um eine Umbaumaßnahme. Auf
der Grundlage der o.g. Förderrichtlinien können somit insgesamt 108.000,00 Euro
beantragt werden
(10 x 8.500,00 Euro für die Baumaßnahme und 10 x 3.500,00 Euro für die
Ausstattung abzgl. 10 % Eigenanteil).
Die oben dargestellte nachvollziehbare Umwandlung der Gruppenstruktur in
der Kinderburg steht im Zusammenhang mit der dann notwendigen Erweiterung des
Betreuungsangebotes in der Kita Jahnstraße.
BKJ Jahnstraße:
Die BKJ der Stadt Eschweiler AöR betreibt in der Jahnstraße 25 eine
6-gruppige Kindertageseinrichtung, (im Kita-Jahr 2015/2016 insgesamt 119 Kinder
im Alter von 2 – 6 Jahren, wobei auch Kinder mit Behinderung bzw. die von einer
Behinderung bedroht sind, betreut werden). Der Betreuungsbedarf in der
Innenstadt steigt stetig an. Zudem ist
vorgesehen, die Fläche des Indestadions für Wohnbebauung zur Verfügung zu
stellen, so dass hier auch von weiteren Betreuungsbedarfen ausgegangen wird.
Vor diesem Hintergrund ist daher geplant, zum Kindergartenjahr 2016/2017
die Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe des Typs I (14 Kinder im Alter von 3
bis 6 Jahren und 6 Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren) zu erweitern. Darüber
hinaus sollen die bisher in Modulbauweise angemieteten Räume für die 5. und 6.
Gruppe angekauft werden.
Die Maßnahme ist ebenfalls als Neubau einzustufen, so dass hier
Fördermittel in Höhe von insgesamt 324.000,00 Euro (18 U3-Plätze x 20.000,00
Euro abzgl. 10 % Eigenanteil) beantragt werden.
BKJ St. Georg:
Die BKJ der Stadt Eschweiler AöR betreibt derzeit im Stadtteil St. Jöris,
Merzbrücker Straße 7, eine eingruppige Einrichtung (Typ I, im Kindergartenjahr
2015/2016 23 Kinder, davon 4 Kinder unter drei Jahren). Das Gebäude, in dem der
Kindergarten untergebracht ist, ist erheblich sanierungsbedürftig. Im Übrigen
wird im Bereich Kinzweiler (Ackerstraße) noch in diesem Jahr ein großes
Baugebiet entstehen. Hier sind insgesamt 60 Einfamilienhäuser geplant. Es wird
davon ausgegangen, dass mit dem Bau im Frühjahr 2016 begonnen werden kann, so
dass mit einer Bezugsfertigkeit im Frühjahr 2017 zu rechnen ist. Darüber hinaus
ist nicht auszuschließen, dass weitere Baugebiete in St. Jöris in den
Folgejahren entstehen werden.
Vor diesem Hintergrund wird im Laufe des Kindergartenjahres 2016/2017
eine Standortermittlung für die Errichtung einer neuen zweigruppigen
Einrichtung vorgenommen. Die Einrichtung soll Platz für zwei Gruppen des Typs I
bieten, wobei insgesamt 12 U3-Plätze zur Verfügung stehen werden.
In der Einrichtung St.
Georg sind aber bereits in Vorjahren 4 Betreuungsplätze für Kinder unter 3
Jahren vom Land bzw. Bund gefördert worden, so dass nunmehr noch 8
Betreuungsplätze gefördert werden können
(8 x 20.000,00 Euro
abzgl. 10 % Eigenanteil = 144.000,00 Euro).
Die Zweckbindung für die o.g. Neubaumaßnahmen beträgt jeweils 20 Jahre, bei Umbaumaßnahmen 5 Jahre.
Zum einen werden der Stadt Eschweiler Kosten für die Baumaßnahmen für den Neubau im Stadtteil Dürwiß und die Einrichtung BKJ Jahnstraße und St. Jöris entstehen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung standen der finanzielle Umfang sowie die spezifischen Sachkonten jedoch noch nicht fest.
Im Haushaltsjahr 2016 sind zunächst nur die erforderlichen Ansätze für die neue Einrichtung in Dürwiß eingestellt worden. Entsprechend den nachfolgenden Bewilligungen im Rahmen des U3-Investitionsprogramms 2015 – 2018 werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt eingestellt.
Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen werden über Kindpauschalen abgerechnet. Die Förderung ist unterschiedlich hoch, da sie von der Anzahl der aufgenommenen Kinder, deren Buchungszeit, dem Gruppentyp und der Trägerschaft abhängig sind. Für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder ist sogar die jeweils 3,5-fache Pauschale zugrunde zu legen. Bei manchen Trägern erfolgt darüber hinaus die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Eschweiler.
Die Kosten, die bei Inbetriebnahme der o.a. Einrichtungen bzw. Gruppen ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 entstehen werden, sind derzeit nicht zu ermitteln, da sich die konkrete Belegung erst im Rahmen des Anmeldeverfahrens, das im Herbst 2015 beginnen wird, ergibt.
Die Betriebskosten für die Einrichtung BKJ Jahnstraße werden zu Lasten des Sachkontos 53118340 – Betriebskostenzuschüsse an die AöR – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – verausgabt. Bei den übrigen Maßnahmen erfolgt die Finanzierung über das Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger Kita’s – im gleichen Produkt.
Eine teilweise Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt im Produkt 063610101 über die Sachkonten
- 41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten,
- 43212400 – Elternbeiträge Kindergärten freie Träger sowie
- 43212410 – Elternbeiträge städt. Kindergärten.
Die Baumaßnahmen
werden durch vorhandenes Personal begleitet.