Betreff
Herstellung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich der L 11 Eifelstraße / Ostpreußenweg / Harzstraße in Eschweiler – Volkenrath;
hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein – Westfalen und der Stadt Eschweiler
Vorlage
223/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt.

 

Der erforderliche Eigenanteil der Stadt Eschweiler für die Errichtung der Querungshilfe in Höhe von 25.000,00 € wird außerplanmäßig bereitgestellt.


Seit Jahren ist es das Bestreben der Stadt Eschweiler, die gefährliche Situation für die die L 11 Eifelstraße im Bereich Ostpreußenweg querenden Fußgänger und Radfahrer zu entschärfen.

 

Für die Bewohner, die aus dem Wohnquartier in Volkenrath (Volkenrather Straße, Schlesierweg, Ostpreußenweg) zz. ungeschützt über die L 11 in die Ortsteile Bohl und Bergrath mit ihren Einrichtungen der Infrastruktur für Einkauf, Bildung und den sozialen Bereich wechseln, besteht insbesondere in der dunklen Jahreszeit ein hohes Risiko durch die stark frequentierte und trotz Geschwindigkeitsbegrenzung schnell befahrene Straße.

 

Dieser Sachverhalt wurde dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein – Westfalen immer wieder u. a. in den routinemäßig stattfindenden Jahresgesprächen vorgetragen.

 

Zuletzt wurde das Problem von Herrn MdL Kämmerling im Februar 2014 aufgegriffen; dazu gab es auch entsprechende Berichterstattung in der Presse.

 

Aufgrund der Initiativen der Stadt Eschweiler und Herrn MdL Kämmerling wurde ein Ingenieurangebot eingeholt und es wurden Verhandlungen mit der Regionalniederlassung Ville – Eifel in Euskirchen aufgenommen.

 

Als Ausfluss dieser Aktivitäten wurde nun vom Landesbetrieb die beigefügte Verwaltungsvereinbarung vorgelegt, die die Regelungen bzgl. Planung, Bau und finanzieller Abwicklung bei der Herstellung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich der L 11 Eifelstraße / Ostpreußenweg / Harzstraße in Eschweiler – Volkenrath zum Gegenstand hat.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bzgl. des Inhalts der Vereinbarung auf den beigefügten Text verwiesen.

 


Nach der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Herstellung der Querungshilfe inkl. Beleuchtung auf insgesamt 150.000,00 €. Entsprechend der Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung (vgl. § 8) erfolgt die finanztechnische Abwicklung der Maßnahme über die Stadt; die Straßenbauverwaltung zahlt Abschläge entsprechend des Baufortschrittes. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt auf Basis der geprüften Schlussrechnungen die Spitzabrechnung.

 

Beim Produkt 12 543 01 03 - Landesstraßen – werden die ergebniswirksamen Aufwendungen in Höhe von 150.000,00 € sowie entsprechende Erträge in Höhe von 125.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung des Eigenanteils in Höhe von 25.000,00 € erfolgt aus Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 45820000 – Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen -.

 


Der Arbeitsaufwand für die Abwicklung der Maßnahme kann derzeitig nicht abgeschätzt werden. Die Arbeiten werden mit dem in der Dienststelle vorhandenen Personal unter Setzung von Prioritäten bzw. zeitlicher Verschiebung anderer Projekte durchgeführt.