Betreff
Neubau und Umbau von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
220/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung im Sachverhalt zum Neubau und Umbau von Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

 


 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung und vor dem Hintergrund des zu erfüllendenen Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sind im Stadtgebiet Eschweiler in Zusammenarbeit mit den Trägern  die im Folgenden dargestellten Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen vorgesehen:

 

 

Neubau einer Kindertageseinrichtung im Bereich Ringofen:

 

Im Bereich Ringofen, Stadtteil Röthgen, soll während des Kindergartenjahres 2015/2016 eine neue Kindertageseinrichtung gebaut werden. Nach Inbetriebnahme, die für das Kindergartenjahr 2016/2017 vorgesehen ist, werden die beiden Gruppen (1 x Typ I und 1 x Typ III) aus der Einrichtung Sonnenschein, Karlstraße 40 (Stadtteil Röthgen), mit rd. 30 Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren, wobei z.T. auch behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder dort betreut werden, in die neue Einrichtung am Ringofen umziehen. Die Einrichtung in der Karlstraße wird dann geschlossen.

Darüber hinaus werden die drei heilpädagogischen Gruppen (insgesamt 3 Gruppen mit je 8 Kinder) im Alter von 3 bis 6 Jahren aus der Einrichtung Katharina Fey, Mühlenweg 1, Stadtteil Kinzweiler, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH, in den Neubau übernommen.

Die Trägerschaft der neuen Einrichtung wird  die Caritas Lebenswelten GmbH übernehmen.

 

 

Kinder- und Familienzentrum St. Marien:

 

Das Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9, Stadtteil Röthgen, wird in Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH, Aachen, betrieben. Dort werden insgesamt 45 - 50 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren (zwei Gruppen des Typs I und eine Gruppe des Typs III) betreut. In allen drei Gruppen stehen auch Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung bzw. die von einer Behinderung bedroht sind, zur Verfügung. Da die Platzverhältnisse in der vorhandenen Einrichtung jedoch relativ beengt sind, sollen im Kindergartenjahr 2015/2016 angrenzende Räumlichkeiten, die bisher von der Kirchengemeinde für Senioren genutzt wurden, für die Kindertageseinrichtung des Kinder- und Familienzentrum St. Marien  umgebaut werden.

 

Die Senioren werden in das Pastor-Zohren-Haus, das in unmittelbarer Nähe zu den bisher genutzten Räumlichkeiten liegt, umziehen. Nach dem Umbau steht dann Platz für die Betreuung von insgesamt 10 unter dreijährigen Kindern zur Verfügung.

 

 

Kath. Kindergarten St. Josef Dürwiß:

 

Der Träger Kath. Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord hat den Umbau der Einrichtung St. Josef, Stadtteil Dürwiß, Bonifatiusstraße 20, geplant. Seit 01.08.2015 ist die pro futura GmbH, Aachen, Träger der vorg. Einrichtung (vgl. VV Nr. 211/15) und wird die Umbaumaßnahme weiter begleiten.

Die Einrichtung St. Josef Dürwiß verfügt derzeit über drei Gruppen des Typs III, d.h. es werden bis zu 75 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 ist vorgesehen, eine dieser Gruppen in einen Typ I umzuwandeln, d.h. es würden dann bis zu 14 über dreijährige  und bis zu 6 unter dreijährige Kinder in einer Gruppe betreut. Insgesamt stünden dann ab 01.08.2016 in der Einrichtung 64 Betreuungsplätze für über dreijährige Kinder und 6 für unter dreijährige Kinder (2 bis 3 Jahre) zur Verfügung.

 

 

Neubau einer Kindertageseinrichtung:

 

Im Stadtteil Dürwiß ist der Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung geplant. Geschaffen werden sollen 3 x Gruppentyp I (Kinder von 2 – 6 Jahren) und einmal Gruppentyp II (Kinder von 1 bis 3 Jahren).

Die Inbetriebnahme der neuen Einrichtung ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 vorgesehen. Die Trägerschaft soll die AWO KiSA gUG übernehmen, da bei Inbetriebnahme des Neubaus die derzeitig von der AWO KiSA gUG im Stadtteil Dürwiß, Schillerstraße 20, betriebene eingruppige Kindertageseinrichtung Villa Regenbogen geschlossen wird. Insgesamt werden somit 28 U3-Betreuungsplätze durch den Neubau geschaffen.

 

 

BKJ St. Georg:

 

Die BKJ der Stadt Eschweiler AöR betreibt derzeit im Stadtteil St. Jöris, Merzbrücker Straße 7, eine eingruppige Einrichtung (Typ I, im Kindergartenjahr 2015/2016 23 Kinder, davon 4 unter drei Jahren). Das Gebäude, in dem der Kindergarten untergebracht ist, ist erheblich sanierungsbedürftig. Im Übrigen wird im Bereich Kinzweiler (Ackerstraße) noch in diesem Jahr ein großes Baugebiet entstehen. Hier sind insgesamt 60 Einfamilienhäuser geplant. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Bau im Frühjahr 2016 begonnen werden kann, so dass mit einer Bezugsfertigkeit im Frühjahr 2017 zu rechnen ist. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass weitere Baugebiete in St. Jöris in den Folgejahren entstehen werden.

Vor diesem Hintergrund wird im Laufe des Kindergartenjahres 2016/2017 eine Standortermittlung für die Errichtung einer neuen zweigruppigen Einrichtung vorgenommen. Die Einrichtung soll Platz für zwei Gruppen des Typs I bieten, wobei insgesamt 12 U3-Plätze zur Verfügung stehen werden.

 

 

Kinderburg:

 

Der Christliche Kindergartenverein e.V. betreibt in der Martin-Luther-Straße 12 derzeit eine viergruppige Einrichtung. Hier werden 100 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Der Träger plant zum Kindergartenjahr 2016/2017 eine Gruppe in Typ II umzuwandeln. Dies hätte zur Folge, dass 10 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren zur Verfügung stünden, aber auch gleichzeitig eine Reduzierung von 25 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren.

Die oben dargestellte nachvollziehbare Umwandlung der Gruppenstruktur in der Kinderburg steht im Zusammenhang mit der dann notwendigen Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Kita Jahnstraße.

 

 

BKJ Jahnstraße:

 

Die BKJ der Stadt Eschweiler AöR betreibt in der Jahnstraße 25 eine 6-gruppige Einrichtung, (im Kita-Jahr 2015/2016 insgesamt 119 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren, wobei auch Kinder mit Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind, betreut werden). Der Betreuungsbedarf in der Innenstadt steigt stetig an. Zudem ist vorgesehen, die Fläche des Indestadions für Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen, so dass hier auch von weiteren Betreuungsbedarfen ausgegangen wird.

Vor diesem Hintergrund ist daher geplant, zum Kindergartenjahr 2016/2017 die Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe des Typs I (14 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren und 6 Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren) zu erweitern. Darüber hinaus sollen die bisher in Modulbauweise angemieteten Räume für die 5. und 6. Gruppe angekauft werden. 


 

Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen werden über die Kindpauschalen abgerechnet. Die Förderung ist unterschiedlich hoch und hängt von der Anzahl der aufgenommenen Kinder, deren Buchungszeit (25, 35 oder 45 Stunden pro Woche) und der Zuordnung zu den unterschiedlichen Gruppen ab. Für behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder wird die 3,5-fache Pauschale zugrunde gelegt. Der städt. Anteil an diesen Betriebskosten variiert je nach Trägerschaft. Auch wird bei manchen Trägern zusätzlich auch der Trägeranteil durch die Stadt übernommen.

Die Kosten, die bei Inbetriebnahme der o.a. Einrichtungen bzw. Gruppen zum Kindergartenjahr 2016/2017 entstehen werden, sind derzeit nicht zu ermitteln, da hierfür die konkreten Belegungen und Buchungszeiten feststehen müssen. Diese werden sich jedoch erst im Rahmen des Anmeldeverfahrens, das im Herbst 2015 beginnen wird, ergeben.

 

Die Betriebskosten für die Einrichtung BKJ Jahnstraße werden zu Lasten des Sachkontos 53118340 – Betriebskostenzuschüsse an die AöR - im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – verausgabt. Bei den übrigen o.a. Einrichtungen erfolgt die Finanzierung über das Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger Kita’s - im gleichen Produkt.

 

 

 

Eine teilweise Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt im Produkt 063610101 über die Sachkonten:

 

-          41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten,

-          43212400 – Elternbeiträge Kindergärten freie Träger sowie

-          43212410 – Elternbeiträge städt. Kindergärten.

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Personelle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler ergeben sich nicht.

 


 

keine