Betreff
Projektmittel des Landes NRW zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen;
Antrag des Helene-Weber-Hauses, Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.
Vorlage
218/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.


 

Mit Rundschreiben Nr. 42/887-2015 vom 04.05.2015 (Anlage 1) informiert der Landschaftsverband Rheinland über die Fördergrundsätze und das Antragsverfahren zur Vergabe von Projektmitteln zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen.

 

Auf der Grundlage dieses Rundschreibens ging mit Datum vom 08.07.2015 ein Antrag des Helene-Weber-Hauses, Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. beim Jugendamt der Stadt Eschweiler ein. Der Antrag ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Das Konzept für die Einrichtung eines niederschwelligen Betreuungsangebotes für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen ist unter Nr. 4 „Begründung“ des vorg. Antrages beschrieben. Dieses Konzept wurde zwischen der BKJ der Stadt Eschweiler, dem Jugendamt Eschweiler und dem Helene-Weber-Haus gemeinsam abgestimmt. Das Projekt dient als weiterer Baustein für die Integration von Flüchtlingsfamilien in Eschweiler. Das Helene-Weber-Haus beantragt insgesamt Mittel in Höhe von 14.640,00 Euro, die den folgenden Haushaltsjahren zuzuordnen sind:

 

Gesamt

Geplante Anzahl

Betreuungspakete

Kassenwirksamkeit

Beantragter Zuschuss

Gesamt

488

14.640,00 Euro

Davon in 2015

80

2.400,00 Euro

Davon in 2016

408

12.240,00 Euro

 

 

Weitere Anträge auf der Grundlage des o.g. Rundschreibens liegen derzeit beim Jugendamt der Stadt Eschweiler nicht vor.

 

Das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat daher den Antrag des Helene-Weber-Hauses mit Schreiben vom 15.07.2015 an den Landschaftsverband Rheinland mit der Bitte um Bewilligung der Fördermittel weitergeleitet.

 

 

 


 

Im Haushaltsjahr 2015 werden Fördermittel in Höhe von 2.400,00 Euro erwartet und im Haushaltsjahr 2016 12.240,00 Euro.

Die Erträge werden zugunsten des Sachkontos 41410000 – Zuweisungen und Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – verbucht.

Die Aufwendungen in gleicher Höhe sind zu Lasten des Sachkontos 53118000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche zu verbuchen. Die Sachkonten sind in 2015 außerplanmäßig einzurichten. Für 2016 werden die entsprechenden Ansätze in den Haushaltsentwurf eingestellt.

 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.