Der vorgestellten Planung für den Verknüpfungspunkt Bus-Bahn, die
P+R-Anlage sowie die B+R-Anlage am euregiobahn-Bahnhof
in St. Jöris wird zugestimmt.
Ausgangslage
Im Zuge des Ausbaus der euregiobahn
wurde der Bahnhof St. Jöris zum Fahrplanwechsel am 15.06.2014 in Betrieb
genommen. Bislang sind von dort nur Fahrten in Richtung Alsdorf möglich, da der
weitere Verlauf der Ringbahnstrecke (St. Jöris bis Stolberg Hbf.) zz. noch im
Bau ist.
Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, an diesem Bahnhof eine Verknüpfung
Bus-Bahn sowie eine P+R- und B+R-Anlage herzustellen. Die ursprüngliche Planung
sah vor, diese städtische Begleitmaßnahme unmittelbar angrenzend zum Bahnhof
auf einem Grundstück nördlich der Neusener Straße zu realisieren (vgl. VV
135/09: euregiobahn –
Reaktivierung der Ringbahnstrecke; hier: Geplante Maßnahmen am künftigen
Haltepunkt in St. Jöris). Diesbezüglich wurden auch am 30.03.2009
Anmeldeunterlagen zur Erlangung von Fördermitteln an die Zweckverband
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) gerichtet.
Jedoch konnte der erforderliche Grunderwerb für diese Planung nicht
realisiert werden, so dass nunmehr eine modifizierte Planung umgesetzt werden
soll. Hierzu wurde bereits am 16.06.2015 ein Änderungsantrag an den NVR gerichtet.
Die neue Planung sieht vor, den Parkplatz am Sportplatz, der sich ca. 120
m östlich des Bahnhofs befindet, in die Buswendeanlage einzubeziehen und als
P+R-Anlage zu nutzen.
Momentan verfügt der Bahnhof St. Jöris weder über eine Busanbindung noch
über eine B+R-Anlage. Als P+R-Anlage kann im Moment der Parkplatz am Sportplatz
genutzt werden, gleichwohl ist dieser zurzeit nicht als solcher gekennzeichnet.
Der Ortsteil St. Jöris wird über die Buslinie EW 4 an die Eschweiler Innenstadt
angebunden, diese Linie befährt die Straßen „Am Klosterhof, Neusener Straße und
Merzbrücker Straße“ (vgl Anlage 1 – Liniennetzplan), auf Anforderung beim
Busfahrer ist eine Fahrt bis zur Haltestelle „St. Jöris Friedhof“ möglich.
Demzufolge fahren Bus und Bahn in St. Jöris momentan in einem Abstand von
ca. 750 m aneinander vorbei. Ein Wegweiser vom Bahnhof zur nächstgelegenen
Bushaltestelle wurde an der Neusener Straße auf der Zuwegung zum Bahnhof
angebracht. (vgl. Anlage 2).
Geplante
Maßnahmen
Zur Errichtung einer Haltestelle in der Nähe des Bahnhofs ist eine
Buswendeschleife erforderlich, da eine Weiterführung des Linienweges der EW 4
in Richtung Linden-Neusen auf Würselener Stadtgebiet aus verschiedenen Gründen
nicht in Betracht kommt (nicht ausreichende Fahrbahnbreiten in Linden-Neusen,
mangelndes Fahrgastpotential, fehlende Fahrplan-Kompatibilität). Diese
Buswendeschleife soll über den vorhandenen Parkplatz geführt werden; hierzu ist
eine Ertüchtigung notwendig, da er nicht für die durch den Busverkehr
auftretenden Belastungen dimensioniert ist. Auch ist die Pflasterbauweise nicht
geeignet, die Scherkräfte bei Kurvenfahrten von Bussen aufzunehmen. Darüber
hinaus musste auch die Geometrie des Parkplatzes hinsichtlich des Platzbedarfs
für die Wendefahrt überprüft werden. Dies erfolgte anhand eines Fahrversuches
der ASEAG AG sowie mittels Schleppkurven. Hierbei zeigte sich, dass auch die
Lage der sich unmittelbar an der Neusener Straße befindlichen Parkstände
verändert werden muss, da ansonsten ca. 10 Parkstände zur Sicherstellung der
Wendefahrt gesperrt werden müssten. Darüber hinaus offenbarte der Fahrversuch,
dass der Bus aufgrund des ausgeprägten Dachprofils („Gewölbe“) der Neusener
Straße auf der Fahrbahn aufsetzt, so dass auch hier bauliche Veränderungen
vorgenommen werden müssen. Insgesamt sind erhebliche bauliche Maßnahmen
erforderlich, um die gewünschte Verknüpfung Bus-Bahn herzustellen. Der gesamte
Ausbaubereich ist dem Lageplan (vgl. Anlage 3) zu entnehmen. Aktuell stehen 27
Parkstände zur Verfügung. Nach dem erforderlichen Umbau stehen künftig 25
Parkstände und ein Behindertenparkstand zur Verfügung. Ein möglicher Konflikt
zwischen der Nutzung des Parkplatzes für den Trainings- und Spielbetrieb des SV
St. Jöris und als P+R-Anlage für Berufspendler wird nicht gesehen, da die Nutzungen
i.d.R. zu unterschiedlichen Tageszeiten stattfinden.
Am nördlichen Fahrbahnrand der Neusener Straße soll unmittelbar gegenüber
vom Parkplatz eine Bushaltestelle eingerichtet werden. Die B+R-Anlage,
bestehend aus fünf Fahrradboxen soll unmittelbar neben der westlichen Parkplatzzufahrt
vor dem Sportheim des SV St. Jöris errichtet werden.
Für die
Verkehrsflächen sind gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus (RStO 12) die nachfolgenden Aufbauten vorgesehen:
Fahrbahn Neusener Straße
/ Fahrgasse Parkplatz; (Belastungsklasse 1,8)
4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN
12 cm Asphalttragschicht AC 32 TN
15 cm Schottertragschicht 0/45
34 cm Frostschutzschicht 0/56
65 cm Gesamtaufbau
(+ggf. 30 cm
bodenstabilisierende Schicht nach örtlicher Gegebenheit)
Parkstände
8 cm Sickerfähiges Betonsteinpflaster 10/20
(Wiederverwendung des vorh. Pflasters)
4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht 0/56
50 cm Gesamtaufbau
Gehwege
8 cm Betonsteinplatte 30/30
4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht
40 cm Gesamtaufbau
Entwässerung
Aufgrund der Anpassung der Fahrbahn der Neusener Straße ist die
zusätzliche Anordnung von vier Straßenabläufen erforderlich, die bestehende
Kanalisation endet jedoch ca. 15 m östlich des Parkplatzes, so dass eine
zusätzliche Kanalhaltung (ca. 25 m) zur Aufnahme des Oberflächenwassers gebaut werden muss.
Der Anteil der zusätzlich zu versiegelnden Flächen ist marginal (Wegfall eines
Grünbeetes zu Gunsten von Parkplätzen sowie Aufstellfläche Fahrradboxen, ca. 90
m²) insofern erübrigt sich eine hydraulische Betrachtung des in der Neusener
Straße vorhandenen Mischwasserkanals.
Altlasten
Zurzeit liegen keine
Erkenntnisse über Altlasten am geplanten Standort vor, weitere Informationen
diesbezüglich wird ein bereits in Auftrag gegebenes Baugrundgutachten liefern.
Barrierefreiheit
Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit werden ein Behindertenparkstand
errichtet, sowie speziell auf das Niederflurbussystem abgestimmte Busborde im
Haltestellenbereich eingesetzt. Darüber hinaus werden an den barrierefreien
Querungsstellen Aufmerksamkeitsfelder für Blinde und Sehbehinderte sowie
Nullabsenkungen für Gehbehinderte eingebaut.
Die Gestaltung dieser Elemente orientiert sich am Leitfaden 2012 –
Barrierefreiheit im Straßenraum des Landesbetriebes Straßenbau
Nordrhein-Westfalen. Basierend auf diesen Vorgaben wurden im Behindertenbeirat
der Stadt Eschweiler Standarddetails beschlossen (VV 003/13: Barrierefreies
Bauen im öffentlichen Verkehrsraum; hier: Einführung neuer
Ausbaustandards). Darüber hinaus erfolgt noch die Beteiligung des
Behindertenbeirates auf Grundlage der vorliegenden Planung.
Bäume
Aufgrund der Einrichtung der Buswendeschleife und den damit verbundenen
Änderungen am Parkplatz ist die Fällung von vier Bäumen (Hainbuchen) sowie die
Aufnahme einer Ligusterhecke erforderlich. Ein Ausgleich für diese Maßnahmen
wird in einem engen räumlichen Zusammenhang erfolgen.
Beleuchtung
Bedingt durch die
Buswendeschleife müssen die beiden Leuchtstellen versetzt werden. Aufgrund des
geringen Alters der Leuchtstellen (< 10 Jahre) ist beabsichtigt, die
vorhandenen Maste und Leuchten wiederzuverwenden.
Weiterer
Projektablauf und Bauzeit
Vorbehaltlich einer zeitnahen Bewilligung und Verfügbarkeit der
beantragten Fördermittel wird
angestrebt, die P+R-Anlage und die Verknüpfung Bus-Bahn parallel zur
Inbetriebnahme der gesamten Ringbahnstrecke fertigzustellen.
Diese Inbetriebnahme soll gemäß hier vorliegenden Informationen im Juni
2016 (zum Fahrplanwechsel) erfolgen. Ein konkreter Bauzeitenplan kann auf
Grundlage des gegenwärtigen Projektstandes noch nicht aufgestellt werden. Derzeit
wird von einer Bauzeit von ca. zwei Monaten ausgegangen, d.h. ein Baubeginn
soll im März 2016 erfolgen.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Neusener Straße, eine
Beeinträchtigung des Durchgangsverkehrs ist aufgrund der Lage der Baustelle
nicht zu befürchten. Die Nutzung des Parkplatzes am Sportplatz ist allerdings
während der Bauarbeiten nicht möglich. Durch die Bauunternehmung werden im
Vorfeld der Baumaßnahme die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen
eingeholt.
Ausgaben:
Die Kosten für die Herstellung der städtischen Begleitmaßnahmen (Wendeschleife, Haltestellen, Fahrbahnerneuerung, Parkplätze) betragen nach der aktuellen Kostenschätzung rd. 250.000,00 €. Für den in der Aufstellung befindlichen Haushalt 2016 wurden bei Produkt 12 546 01 01 - Parkplätze / Parkhäuser -, IV16AIB018 - P+R-Anlage St. Jöris (Euregiobahn) -, Sachkonto 09110002, für 2016 für den Finanzplan Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,00 € angemeldet.
Die Kosten für die Aufstellung der 5 Fahrradboxen betragen rd. 11.500,00 €; entsprechende Haushaltsmittel wurden bei dem bei Produkt 12 546 01 01 – Parkplätze/ Parkhäuser – geführten Sachkonto 09110002, Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, IV10STR001 - Fahrradboxen -, für 2016 angemeldet.
Einnahmen:
Mit dem am 16.06.2015 eingereichten Förderantrag wurden Zuwendungen in Höhe von 226.800,00 € beantragt, eine konkrete Aussage über die tatsächliche Höhe der Zuwendung sowie über den Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel ist momentan noch nicht möglich.
Gemäß der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2015 sowie der 5. Fortschreibung des HSK ist eine Nettoneuverschuldung in allen Planungsjahren im teil- und unrentierlichen Bereich grundsätzlich unzulässig.
Aus diesem Grund ist eine Umsetzung der Maßnahme nur möglich, wenn im gleichen Jahr die Fördermittel bewilligt und auch zur Auszahlung gelangen; somit belastet letztendlich nur der städtische Eigenanteil in Höhe von 23.200,00 € den Finanzplan.
Für die 5 Fahrradboxen wurde auf Basis des bereits genehmigten Zuwendungsantrags OM 2009 03 354 – Aufstellung von Fahrradboxen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten in Eschweiler - am 13.07.2015 ein Zusatzantrag auf Bewilligung von Fördermitteln gestellt, die hier beantragte Zuwendung beträgt 9.600,00 €. Auch hier kann zz. weder bezüglich der genauen Höhe der Zuwendung noch zum Zeitpunkt der Auszahlung eine genauere Angabe gemacht werden.
Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Vorgaben werden die Einnahmen für die städtischen Begleitmaßnahmen in Höhe von 226.800,00 € bei dem bei Produkt 12 546 01 01 - Parkplätze/ Parkhäuser - geführten Sachkonto 3740002, IV16AIB018 - P+R-Anlage St. Jöris (Euregiobahn) -, für 2016 angemeldet; die Fördermittel für die Fahrradboxen werden bei dem bei Produkt 12 546 0101 - Parkplätze/ Parkhäuser - geführten Sachkonto 3740002, IV10STR001 - Fahrradboxen -, ebenfalls für 2016 als Einnahme gemeldet.
Die Bearbeitung
erfolgt durch die der Fachabteilung zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte.