Betreff
euregiobahn: Reaktivierung der Ringbahnstrecke; hier: P+R-Anlage, B+R-Anlage und Verknüpfung Bus-Bahn am Bahnhof St. Jöris
Vorlage
210/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der vorgestellten Planung für den Verknüpfungspunkt Bus-Bahn, die P+R-Anlage sowie die B+R-Anlage am euregiobahn-Bahnhof in St. Jöris wird zugestimmt.

 

 


 

Ausgangslage

 

Im Zuge des Ausbaus der euregiobahn wurde der Bahnhof St. Jöris zum Fahrplanwechsel am 15.06.2014 in Betrieb genommen. Bislang sind von dort nur Fahrten in Richtung Alsdorf möglich, da der weitere Verlauf der Ringbahnstrecke (St. Jöris bis Stolberg Hbf.) zz. noch im Bau ist.

Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, an diesem Bahnhof eine Verknüpfung Bus-Bahn sowie eine P+R- und B+R-Anlage herzustellen. Die ursprüngliche Planung sah vor, diese städtische Begleitmaßnahme unmittelbar angrenzend zum Bahnhof auf einem Grundstück nördlich der Neusener Straße zu realisieren (vgl. VV 135/09: euregiobahn – Reaktivierung der Ringbahnstrecke; hier: Geplante Maßnahmen am künftigen Haltepunkt in St. Jöris). Diesbezüglich wurden auch am 30.03.2009 Anmeldeunterlagen zur Erlangung von Fördermitteln an die Zweckverband Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) gerichtet.

Jedoch konnte der erforderliche Grunderwerb für diese Planung nicht realisiert werden, so dass nunmehr eine modifizierte Planung umgesetzt werden soll. Hierzu wurde bereits am 16.06.2015 ein Änderungsantrag an den NVR gerichtet.

Die neue Planung sieht vor, den Parkplatz am Sportplatz, der sich ca. 120 m östlich des Bahnhofs befindet, in die Buswendeanlage einzubeziehen und als P+R-Anlage zu nutzen.

 

Momentan verfügt der Bahnhof St. Jöris weder über eine Busanbindung noch über eine B+R-Anlage. Als P+R-Anlage kann im Moment der Parkplatz am Sportplatz genutzt werden, gleichwohl ist dieser zurzeit nicht als solcher gekennzeichnet. Der Ortsteil St. Jöris wird über die Buslinie EW 4 an die Eschweiler Innenstadt angebunden, diese Linie befährt die Straßen „Am Klosterhof, Neusener Straße und Merzbrücker Straße“ (vgl Anlage 1 – Liniennetzplan), auf Anforderung beim Busfahrer ist eine Fahrt bis zur Haltestelle „St. Jöris Friedhof“ möglich.

Demzufolge fahren Bus und Bahn in St. Jöris momentan in einem Abstand von ca. 750 m aneinander vorbei. Ein Wegweiser vom Bahnhof zur nächstgelegenen Bushaltestelle wurde an der Neusener Straße auf der Zuwegung zum Bahnhof angebracht. (vgl. Anlage 2).

 

 

Geplante Maßnahmen

 

Zur Errichtung einer Haltestelle in der Nähe des Bahnhofs ist eine Buswendeschleife erforderlich, da eine Weiterführung des Linienweges der EW 4 in Richtung Linden-Neusen auf Würselener Stadtgebiet aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommt (nicht ausreichende Fahrbahnbreiten in Linden-Neusen, mangelndes Fahrgastpotential, fehlende Fahrplan-Kompatibilität). Diese Buswendeschleife soll über den vorhandenen Parkplatz geführt werden; hierzu ist eine Ertüchtigung notwendig, da er nicht für die durch den Busverkehr auftretenden Belastungen dimensioniert ist. Auch ist die Pflasterbauweise nicht geeignet, die Scherkräfte bei Kurvenfahrten von Bussen aufzunehmen. Darüber hinaus musste auch die Geometrie des Parkplatzes hinsichtlich des Platzbedarfs für die Wendefahrt überprüft werden. Dies erfolgte anhand eines Fahrversuches der ASEAG AG sowie mittels Schleppkurven. Hierbei zeigte sich, dass auch die Lage der sich unmittelbar an der Neusener Straße befindlichen Parkstände verändert werden muss, da ansonsten ca. 10 Parkstände zur Sicherstellung der Wendefahrt gesperrt werden müssten. Darüber hinaus offenbarte der Fahrversuch, dass der Bus aufgrund des ausgeprägten Dachprofils („Gewölbe“) der Neusener Straße auf der Fahrbahn aufsetzt, so dass auch hier bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Insgesamt sind erhebliche bauliche Maßnahmen erforderlich, um die gewünschte Verknüpfung Bus-Bahn herzustellen. Der gesamte Ausbaubereich ist dem Lageplan (vgl. Anlage 3) zu entnehmen. Aktuell stehen 27 Parkstände zur Verfügung. Nach dem erforderlichen Umbau stehen künftig 25 Parkstände und ein Behindertenparkstand zur Verfügung. Ein möglicher Konflikt zwischen der Nutzung des Parkplatzes für den Trainings- und Spielbetrieb des SV St. Jöris und als P+R-Anlage für Berufspendler wird nicht gesehen, da die Nutzungen i.d.R. zu unterschiedlichen Tageszeiten stattfinden.

Am nördlichen Fahrbahnrand der Neusener Straße soll unmittelbar gegenüber vom Parkplatz eine Bushaltestelle eingerichtet werden. Die B+R-Anlage, bestehend aus fünf Fahrradboxen soll unmittelbar neben der westlichen Parkplatzzufahrt vor dem Sportheim des SV St. Jöris errichtet werden.

 

 

 

 

 

Für die Verkehrsflächen sind gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RStO 12) die nachfolgenden Aufbauten vorgesehen:

 

Fahrbahn Neusener Straße / Fahrgasse Parkplatz; (Belastungsklasse 1,8)

 

4 cm     Asphaltdeckschicht AC 11 DN

12 cm   Asphalttragschicht AC 32 TN

15 cm   Schottertragschicht 0/45

34 cm   Frostschutzschicht 0/56

65 cm   Gesamtaufbau

 

(+ggf. 30 cm bodenstabilisierende Schicht nach örtlicher Gegebenheit)

 

Parkstände

 

8 cm     Sickerfähiges Betonsteinpflaster 10/20 (Wiederverwendung des vorh. Pflasters)

4 cm     Brechsand-Splitt-Gemisch

15 cm   Drainbetontragschicht

23 cm   Frostschutzschicht 0/56

50 cm   Gesamtaufbau

 

Gehwege

 

8 cm     Betonsteinplatte 30/30

4 cm     Brechsand-Splitt-Gemisch

15 cm   Drainbetontragschicht

13 cm   Frostschutzschicht

40 cm   Gesamtaufbau

 

 

Entwässerung

 

Aufgrund der Anpassung der Fahrbahn der Neusener Straße ist die zusätzliche Anordnung von vier Straßenabläufen erforderlich, die bestehende Kanalisation endet jedoch ca. 15 m östlich des Parkplatzes, so dass eine zusätzliche Kanalhaltung (ca. 25 m) zur Aufnahme  des Oberflächenwassers gebaut werden muss. Der Anteil der zusätzlich zu versiegelnden Flächen ist marginal (Wegfall eines Grünbeetes zu Gunsten von Parkplätzen sowie Aufstellfläche Fahrradboxen, ca. 90 m²) insofern erübrigt sich eine hydraulische Betrachtung des in der Neusener Straße vorhandenen Mischwasserkanals.

 

 

Altlasten

 

Zurzeit liegen keine Erkenntnisse über Altlasten am geplanten Standort vor, weitere Informationen diesbezüglich wird ein bereits in Auftrag gegebenes Baugrundgutachten liefern.

 

 

Barrierefreiheit

 

Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit werden ein Behindertenparkstand errichtet, sowie speziell auf das Niederflurbussystem abgestimmte Busborde im Haltestellenbereich eingesetzt. Darüber hinaus werden an den barrierefreien Querungsstellen Aufmerksamkeitsfelder für Blinde und Sehbehinderte sowie Nullabsenkungen für Gehbehinderte eingebaut.

Die Gestaltung dieser Elemente orientiert sich am Leitfaden 2012 – Barrierefreiheit im Straßenraum des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Basierend auf diesen Vorgaben wurden im Behindertenbeirat der Stadt Eschweiler Standarddetails beschlossen (VV 003/13: Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum; hier: Einführung neuer Ausbaustandards). Darüber hinaus erfolgt noch die Beteiligung des Behindertenbeirates auf Grundlage der vorliegenden Planung.

 

 

 

Bäume

 

Aufgrund der Einrichtung der Buswendeschleife und den damit verbundenen Änderungen am Parkplatz ist die Fällung von vier Bäumen (Hainbuchen) sowie die Aufnahme einer Ligusterhecke erforderlich. Ein Ausgleich für diese Maßnahmen wird in einem engen räumlichen Zusammenhang erfolgen.

 

Beleuchtung

 

Bedingt durch die Buswendeschleife müssen die beiden Leuchtstellen versetzt werden. Aufgrund des geringen Alters der Leuchtstellen (< 10 Jahre) ist beabsichtigt, die vorhandenen Maste und Leuchten wiederzuverwenden.

 

 

Weiterer Projektablauf und Bauzeit

 

Vorbehaltlich einer zeitnahen Bewilligung und Verfügbarkeit der beantragten Fördermittel wird angestrebt, die P+R-Anlage und die Verknüpfung Bus-Bahn parallel zur Inbetriebnahme der gesamten Ringbahnstrecke fertigzustellen.

 

Diese Inbetriebnahme soll gemäß hier vorliegenden Informationen im Juni 2016 (zum Fahrplanwechsel) erfolgen. Ein konkreter Bauzeitenplan kann auf Grundlage des gegenwärtigen Projektstandes noch nicht aufgestellt werden. Derzeit wird von einer Bauzeit von ca. zwei Monaten ausgegangen, d.h. ein Baubeginn soll im März 2016 erfolgen.

Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Neusener Straße, eine Beeinträchtigung des Durchgangsverkehrs ist aufgrund der Lage der Baustelle nicht zu befürchten. Die Nutzung des Parkplatzes am Sportplatz ist allerdings während der Bauarbeiten nicht möglich. Durch die Bauunternehmung werden im Vorfeld der Baumaßnahme die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen eingeholt.

 


 

Ausgaben:

Die Kosten für die Herstellung der städtischen Begleitmaßnahmen (Wendeschleife, Haltestellen, Fahrbahnerneuerung, Parkplätze) betragen nach der aktuellen Kostenschätzung rd. 250.000,00 €. Für den in der Aufstellung befindlichen Haushalt 2016 wurden bei Produkt 12 546 01 01 - Parkplätze / Parkhäuser -, IV16AIB018 - P+R-Anlage St. Jöris (Euregiobahn) -, Sachkonto 09110002, für 2016 für den Finanzplan Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,00 € angemeldet.

 

Die Kosten für die Aufstellung der 5 Fahrradboxen betragen rd. 11.500,00 €; entsprechende Haushaltsmittel wurden bei dem bei Produkt 12 546 01 01 – Parkplätze/ Parkhäuser – geführten Sachkonto 09110002, Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, IV10STR001 - Fahrradboxen -, für 2016 angemeldet.

 

 

 

Einnahmen:

Mit dem am 16.06.2015 eingereichten Förderantrag wurden Zuwendungen in Höhe von 226.800,00 € beantragt, eine konkrete Aussage über die tatsächliche Höhe der Zuwendung sowie über den Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel ist momentan noch nicht möglich.

 

Gemäß der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2015 sowie der 5. Fortschreibung des HSK ist eine Nettoneuverschuldung in allen Planungsjahren im teil- und unrentierlichen Bereich grundsätzlich unzulässig.

 

Aus diesem Grund ist eine Umsetzung der Maßnahme nur möglich, wenn im gleichen Jahr die Fördermittel bewilligt und auch zur Auszahlung gelangen; somit belastet letztendlich nur der städtische Eigenanteil in Höhe von 23.200,00 € den Finanzplan.

 

Für die 5 Fahrradboxen wurde auf Basis des bereits genehmigten Zuwendungsantrags OM 2009 03 354 – Aufstellung von Fahrradboxen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten in Eschweiler - am 13.07.2015 ein Zusatzantrag auf Bewilligung von Fördermitteln gestellt, die hier beantragte Zuwendung beträgt 9.600,00 €. Auch hier kann zz. weder bezüglich der genauen Höhe der Zuwendung noch zum Zeitpunkt der Auszahlung eine genauere Angabe gemacht werden.

 

Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Vorgaben werden die Einnahmen für die städtischen Begleitmaßnahmen in Höhe von 226.800,00 € bei dem bei Produkt 12 546 01 01 - Parkplätze/ Parkhäuser - geführten Sachkonto 3740002, IV16AIB018 - P+R-Anlage St. Jöris (Euregiobahn) -, für 2016 angemeldet; die Fördermittel für die Fahrradboxen werden bei dem bei Produkt 12 546 0101 - Parkplätze/ Parkhäuser - geführten Sachkonto 3740002, IV10STR001 - Fahrradboxen -, ebenfalls für 2016 als Einnahme gemeldet.

 

 


Die Bearbeitung erfolgt durch die der Fachabteilung zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte.