Der Energiebericht
für die Jahre 2013 & 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Bemühungen zur Reduzierung von Verbräuchen fortzusetzen.
Der Energiebericht
2013 & 2014 ist die Fortschreibung der Energieberichtes 2012.
Die für die
Erstellung des Energieberichtes 2012 von der EWV zur Verfügung gestellte
Software Limes wurde zwischenzeitlich im laufenden Jahr seitens der EWV wieder
eingestellt, so dass eine Datenpflege mit Limes nicht mehr möglich ist und auch
eine Auswertung per Software nicht mehr erfolgen kann.
Seitens der
Verwaltung wurde der Energiebericht 2013 & 2014 wieder händisch, ohne
Softwareunterstützung, erstellt.
Die EWV arbeitet an
einer neuen Softwarelösung, diese wird jedoch kostenpflichtig werden und würde
aller Voraussicht nach enorme Kosten für die Stadt Eschweiler verursachen.
Die Verwaltung ist
ihrerseits bemüht, eine möglichst große und ausführliche Datenbank bezüglich
der Energieverbräuche zu erstellen, um eine noch ausführlichere Auswertung
vornehmen zu können.
Der Energiebericht
2013 & 2014 stellt die Energieverbräuche
(Wärme, Strom und Wasser) der Jahre 2008 bis 2014 und die daraus resultierenden
Kosten, mit besonderem Augenmerk auf die Jahre 2013 und 2014, dar.
Der Wärmeverbrauch
gesamt hat sich seit 2009 um 29,45 % verringert. Alleine von 2013 auf 2014
wurde der Verbrauch um 18,11 % verringert.
Der Strom- und
Wasserverbrauch unterliegt typischerweise Schwankungen.
Die
Kostenentwicklung ist 2014 erstmalig
seit 2010 wieder rückläufig.
Der Bericht stellt
die Verbräuche der einzelnen Objekte dar und gibt, sofern bekannt, die Gründe
für auffällige Verbrauchsschwankungen an. Der Energieverbrauch ist generell
abhängig von der Gebäudenutzung und hängt von diversen Faktoren ab
(Gebäudeauslastung, Bauvorhaben mit Baustrom, Klima/Wetter und weitere).
Die Stadt Eschweiler
arbeitet stetig daran, eine Reduzierung der Verbräuche zu erreichen.
Hierzu gehören
Sanierungsmaßnahmen (z.B. Beleuchtungssanierung, Herstellung von
Wärmedämmverbundsystemen, usw.), aber auch laufende Maßnahmen, wie z.B. der
Austausch von veralteten oder defekten Heizkörperventilen und
Heizkörperthermostaten und ähnlichem.
Detaillierte
Informationen können dem Vorwort und den einzelnen Gebäudedatenblättern
entnommen werden.
keine
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