Betreff
Baumaßnahmen Gesamtschule Waldschule
a) Sachstandsbericht
b) Veränderungen des Bauablaufs
Vorlage
208/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der im Sachverhalt und der Anlage dargestellte Stand der Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Den hier ebenfalls dargestellten Veränderungen des Bauablaufs wird zugestimmt.


 

Es wird Bezug genommen auf die Darstellungen in den Verwaltungsvorlagen Nr. 357/12, 194/13 und 025/14.

 

Die Abwicklung der Bau-/Sanierungsmaßnahmen stellt sich wie in der Anlage aufgeführt dar.

 

Für  die Haushaltsplanung 2016 und 2017 werden folgende sicherheitsrelevante Sanierungsmaßnahmen angemeldet, die in den bisherigen Haushaltsplanungen noch nicht erfasst waren (s. Anlage, lfd. Nr. 22 bis 25):

 

Lfd. Nr. 22 - Sanierung des unterirdischen Verbindungsgangs zur Turnhalle

Die Abdichtung des unterirdischen Verbindungsgangs zwischen Hauptgebäude und Turnhalle ist mangelhaft. Es dringt regelmäßig Regenwasser über die Decke ein und schädigt das Bauwerk. Ein künftiger Schadenseintritt an der, an der Decke geführten, Elektroinstallation ist nicht auszuschließen. Nach derzeitigem Sachstand ist eine sukzessive Herangehensweise vorgesehen, bei der schrittweise einzelne Fehlerursachen mit möglichst geringem technischen und finanziellen Aufwand ausgeschaltet werden sollen, mit dem Ziel die Betriebsfähigkeit des Verbindungsgangs zumindest eingeschränkt zu erhalten. Bauliche Umsetzung voraussichtlich ab Anfang 2016 (nach Abschluss Sanierung der Dachterasse).

 

Lfd. Nr. 23 - Sanierung der Lüftungsanlage

Die Lüftungsanlage des Hauptgebäudes muss als nicht mehr zeitgemäß bewertet werden. In Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Fachplaner ist die Anlage zu analysieren und ein Sanierungskonzept unter Zugrundelegung der Faktoren Hygiene, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Bedarf zu erstellen. Der Auftrag für eine umfassende Bestandsaufnahme als Grundlage für weitere Planungen wurde zwischenzeitlich vergeben. Da sich die Mängel auch auf den Brandschutz erstrecken ist die Maßnahme nur im Zusammenhang mit dem derzeit in Bearbeitung befindlichen Brandschutzkonzept umzusetzen. Hierzu zählt auch die ursprünglich im Haushalt für 2018 vorgesehene Sanierung der Lüftungsklappen (s. Anlage, lfd. Nr. 21). Die Anlage ist vom TÜV im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen als sanierungsbedürftig bewertet worden.

 

Lfd. Nr. 24 - Umsetzung des überarbeiteten Brandschutzkonzeptes

Derzeit wird das gesamte Brandschutzkonzept der Waldschule durch das beauftragte Ingenieurbüro überarbeitet. Hierbei wird die Einstufung des Gebäudes zum Gebäude geringer Höhe herabgestuft. Die bekannten bestehenden Mängel sowie zwischenzeitliche Nutzungsänderungen sind brandschutztechnisch neu zu bewerten und einer Genehmigung zuzuführen. In der Folge ist ein Handlungskonzept samt Kostenschätzung zur Umsetzung der anfallenden Baumaßnahmen aufzustellen.  Hierzu zählt auch die Maßnahme der laufenden Nummer 8 (s. Anlage).

 

Lfd. Nr. 25 - Behebung der Mängel an den technischen Anlagen

Im Zusammenhang mit der Neubewertung im Zuge der Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes sind die Mängel an den technischen Anlagen gemäß den Prüfungen nach PrüfVO und der Wiederkehrenden Prüfungen zu beheben.   Eine Projektierung durch einen Fachingenieur kann allerdings erst nach Fertigstellung des Brandschutzkonzeptes sowie im Rahmen der Sanierung der Lüftung erfolgen. Hierzu zählt auch die Maßnahme der laufenden Nummer 11 (s. Anlage).

 

Anmerkung zu 23, 24, 25: Mit vorbereitenden Arbeiten wurde begonnen, bauliche Umsetzung möglichst kurzfristig nach Konkretisierung der Planung.

 

Auf Grund der Dringlichkeit der oben geschilderten sicherheitsrelevanten Maßnahmen sollen in Abwägung mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten die bisher für 2016 und die Folgejahre vorgesehenen Maßnahmen verschoben werden.   Da das Brandschutzkonzept und eine genaue Projektierung seitens der entsprechenden Fachplaner noch nicht vorliegen, können die für die Maßnahmen entstehenden Kosten nur grob eingegrenzt werden.

 

 

 

 

 

 


Zur Abwicklung der unter den laufenden Nummern 1-15 aufgeführten Maßnahmen sind bzw. werden Instandhaltungsrückstellungen gebildet. Die Inanspruchnahme ist, soweit noch nicht erfolgt, für 2015 und das Folgejahr vorgesehen.

Nach derzeitigem Kostenstand (30.06.2015) werden sich die Realisierungskosten für diese Maßnahmen auf insgesamt 4.059.200 € belaufen. Zur Kostendeckung wurden hierfür haushaltsmäßig Mittel  in einer Gesamthöhe von 4.046.600 € zur Verfügung gestellt. Diese setzen sich aus den investiven Mitteln für die Erweiterung des Lehrerzimmers (IV13AIB018) mit 560.000 €, den Instandhaltungsrückstellungen (SK 27110103) mit rund 3.017.600 € sowie den Mitteln für die Instandhaltung aus den Haushaltsjahren 2014 (verausgabte Mittel) und 2015 (SK 52159280) mit rund 469.000 € zusammen.

 

Für die Maßnahmen 22 – 25 werden im lfd. Haushaltsjahr tlw. Instandhaltungsrückstellungen (Mängelbeseitigung) gebildet. Die Inanspruchnahme erfolgt in 2016.

Mittel für darüber hinaus gehende Arbeiten der Maßnahmen 22 – 25 sowie für die Sanierungsmaßnahmen 16 – 21 werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2016 bei Produkt 011111203 - Technisches Gebäudemanagement -, Sachkonto 52159280 -   Instandhaltung Gesamtschule -  angemeldet.

 

 


Die Abwicklung erfolgt teilweise unter Einschaltung beauftragter Architekten und Ingenieure sowie durch Personal des Technischen Gebäudemanagements.