Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH vom 02.03.2015 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 2 AG-KJHG NRW zu.
Die Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH, vertreten durch Frau Claudia
Schmoldt, beantragt mit Schreiben vom 02.03.2015 die Anerkennung als freier Träger
der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Anlage 1).
Mit Schreiben vom 04.03.2015 und 08.04.2015 wurden weitergehende
Unterlagen durch die Stadt Eschweiler angefordert, die zwischenzeitlich
vorliegen, so dass anhand dieser geprüft werden kann, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen.
§ 75 SGB VIII : Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
(1)
Als
Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und
Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
1.
auf dem
Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2.
gemeinnützige
Ziele verfolgen,
3.
aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande sind, und
4.
die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
(2)
Einen
Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den
Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens
drei Jahre tätig gewesen ist.
(3)
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des
öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände
der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Die Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH wurde am 17.03.2015 gegründet.
Die entsprechende notarielle Bestätigung liegt hier vor. Auch eine Ausfertigung
des Gesellschaftervertrages wurde eingereicht. Nocase hat als Zielgruppe
Menschen mit Handicap und sozialer Benachteiligung, die zudem durch mangelnde
Schulbildung oder Einschränkung in diesem Bereich Probleme haben, Berufe im
Bereich der Medien ausüben zu können. Nocase verfolgt das Ziel, das Bewusstsein
für junge Menschen mit Behinderung und sozialer Benachteiligung zu schärfen und
die Achtung und ihre Würde in der Gesellschaft zu fördern. Zudem möchte Nocase
Klischees und Vorurteile aufgrund der besonderen Lebenssituationen dieser
Personenkreise bekämpfen und das Bewusstsein für die Fähigkeit und den Beitrag
von Menschen mit Behinderung fördern.
Gemäß Nocase ist die Erstellung von Filmen ein Grundstein für die
Entwicklung von Medienkompetenz. Zur Projektbearbeitung gehört die Entwicklung
eigener Filmideen, Drehbuchgestaltung, Darstellung vor der Kamera oder das
Sammeln von Erfahrungen im Bereich der Technik. Dazu gehören Kamera, Ton und
Schnittarbeiten, sowie die Regie und Projektorganisation. Teilnehmer können
Gefühle, Träume, Hoffnungen, Erfahrungen und Phantasie zum Ausdruck bringen.
Die positive Reaktion des Publikums lässt sie Selbstbewusstsein erfahren, als
Motivation für weitere Lerneffekte und eine positive Persönlichkeitsbildung.
Eigene neue Fähigkeiten und Kompetenzen können in den vielschichtigen Aufgaben
gebildet, entdeckt und vertieft werden und dienen als Orientierung für die
Berufswahl. Eine Beschreibung des Projektes aus Sicht von Nocase ist als Anlage
2 beigefügt. Darüber hinaus wurde ein Presseartikel aus der Eschweiler Zeitung
vom 09.07.2015 als Anlage 3 beigefügt.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt darin, dass sich die Teilnehmer mit den
Projekten identifizieren und darin wiederfinden.
Nocase kooperiert mit Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Schulen sowie
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichen Trägern und
Therapieeinrichtungen.
Gesellschafterin und Geschäftsführerin, Frau Claudia Schmoldt, ist selbst
staatlich anerkannte Erzieherin und verfügt über eine 12-jährige
Berufserfahrung im sozialen Brennpunkt sowie in der Filmgestaltung mit
Jugendlichen. Darüber hinaus wird das Team durch drei Pädagogen und zwei
freiberufliche Filmemacher unterstützt. Derzeit läuft auch noch ein
Auswahlverfahren für die freiberufliche Beschäftigung eines/einer
Medienpädagogen/in.
Nocase verfügt über Kenntnisse im pädagogischen und sonderpädagogischen
Bereich, Autismus, Epilepsie, Verhaltensauffälligkeiten sowie Methodik in der
Umsetzung der Inklusion und Filmgestaltung. Inzwischen ist Nocase durch
Mundpropaganda sehr bekannt geworden und erfreut sich eines hohen Zulaufs
junger und älterer Menschen mit und ohne Handicap. Der von Nocase gedrehte Film
„Unerkannt, verkannt“ wurde beim Jugendfilmpreis im Juni 2015 prämiert. Ein
Bescheid des zuständigen Finanzamtes über die gesonderte Feststellung der
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen liegt vor.
Die fachlichen und personellen Voraussetzungen wurden somit nachgewiesen
und genügen dem Fachkräftegebot des § 72 SGB VIII. Ebenfalls nachgewiesen wurde
die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie eine so genannte “Verfassungsgewähr“
im Sinne einer grundgesetzlichen Zielsetzung. Das Tätigkeitsfeld ist eindeutig
die Jugendhilfe.
Die sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe liegen somit nach Auffassung der Verwaltung bei der
Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH vor.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Nocase
inklusive Filmproduktion gGmbH auf Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe zuzustimmen.
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.
Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.