Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AG-KJHG NRW; hier: Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH
Vorlage
206/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH vom 02.03.2015 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 2 AG-KJHG NRW zu.


 

Die Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH, vertreten durch Frau Claudia Schmoldt, beantragt mit Schreiben vom 02.03.2015 die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 04.03.2015 und 08.04.2015 wurden weitergehende Unterlagen durch die Stadt Eschweiler angefordert, die zwischenzeitlich vorliegen, so dass anhand dieser geprüft werden kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

§ 75 SGB VIII : Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

 

(1)     Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1.       auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,

2.       gemeinnützige Ziele verfolgen,

3.       aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4.       die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

(2)     Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

 

(3)      Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

 

Die Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH wurde am 17.03.2015 gegründet. Die entsprechende notarielle Bestätigung liegt hier vor. Auch eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages wurde eingereicht. Nocase hat als Zielgruppe Menschen mit Handicap und sozialer Benachteiligung, die zudem durch mangelnde Schulbildung oder Einschränkung in diesem Bereich Probleme haben, Berufe im Bereich der Medien ausüben zu können. Nocase verfolgt das Ziel, das Bewusstsein für junge Menschen mit Behinderung und sozialer Benachteiligung zu schärfen und die Achtung und ihre Würde in der Gesellschaft zu fördern. Zudem möchte Nocase Klischees und Vorurteile aufgrund der besonderen Lebenssituationen dieser Personenkreise bekämpfen und das Bewusstsein für die Fähigkeit und den Beitrag von Menschen mit Behinderung fördern.

 

Gemäß Nocase ist die Erstellung von Filmen ein Grundstein für die Entwicklung von Medienkompetenz. Zur Projektbearbeitung gehört die Entwicklung eigener Filmideen, Drehbuchgestaltung, Darstellung vor der Kamera oder das Sammeln von Erfahrungen im Bereich der Technik. Dazu gehören Kamera, Ton und Schnittarbeiten, sowie die Regie und Projektorganisation. Teilnehmer können Gefühle, Träume, Hoffnungen, Erfahrungen und Phantasie zum Ausdruck bringen. Die positive Reaktion des Publikums lässt sie Selbstbewusstsein erfahren, als Motivation für weitere Lerneffekte und eine positive Persönlichkeitsbildung. Eigene neue Fähigkeiten und Kompetenzen können in den vielschichtigen Aufgaben gebildet, entdeckt und vertieft werden und dienen als Orientierung für die Berufswahl. Eine Beschreibung des Projektes aus Sicht von Nocase ist als Anlage 2 beigefügt. Darüber hinaus wurde ein Presseartikel aus der Eschweiler Zeitung vom 09.07.2015 als Anlage 3 beigefügt.

 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt darin, dass sich die Teilnehmer mit den Projekten identifizieren und darin wiederfinden.

 

Nocase kooperiert mit Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichen Trägern und Therapieeinrichtungen.

 

Gesellschafterin und Geschäftsführerin, Frau Claudia Schmoldt, ist selbst staatlich anerkannte Erzieherin und verfügt über eine 12-jährige Berufserfahrung im sozialen Brennpunkt sowie in der Filmgestaltung mit Jugendlichen. Darüber hinaus wird das Team durch drei Pädagogen und zwei freiberufliche Filmemacher unterstützt. Derzeit läuft auch noch ein Auswahlverfahren für die freiberufliche Beschäftigung eines/einer Medienpädagogen/in.

 

Nocase verfügt über Kenntnisse im pädagogischen und sonderpädagogischen Bereich, Autismus, Epilepsie, Verhaltensauffälligkeiten sowie Methodik in der Umsetzung der Inklusion und Filmgestaltung. Inzwischen ist Nocase durch Mundpropaganda sehr bekannt geworden und erfreut sich eines hohen Zulaufs junger und älterer Menschen mit und ohne Handicap. Der von Nocase gedrehte Film „Unerkannt, verkannt“ wurde beim Jugendfilmpreis im Juni 2015 prämiert. Ein Bescheid des zuständigen Finanzamtes über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen liegt vor. 

 

Die fachlichen und personellen Voraussetzungen wurden somit nachgewiesen und genügen dem Fachkräftegebot des § 72 SGB VIII. Ebenfalls nachgewiesen wurde die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie eine so genannte “Verfassungsgewähr“ im Sinne einer grundgesetzlichen Zielsetzung. Das Tätigkeitsfeld ist eindeutig die Jugendhilfe.

 

Die sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe liegen somit nach Auffassung der Verwaltung bei der Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH vor.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Nocase inklusive Filmproduktion gGmbH auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen.

 


 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.

 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.