Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -;
hier: Schreiben der Bürgerinitiative "Windkraft mit Abstand" vom 08.06.2015
Vorlage
202/15
Aktenzeichen
610.21.10.-2
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Das Schreiben der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ vom 08.06.2015 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen und ergänzend zur Sitzungsvorlage 101/15 nach Maßgabe der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) abgewogen.

 


 

In seiner Sitzung am 05.02.2015 hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
– Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – beschlossen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hat in der Zeit vom 23.02.2015 bis 24.03.2015 öffentlich ausgelegen.

 

Nach Ablauf dieser Frist hat die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ (windkraft@fronhoven.de) mit E-Mail vom 08.06.2015 ein zusätzliches Schreiben (Anlage 2) zur geplanten 2. Änderung des Flächennutzungsplans
 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - eingereicht.

 

Zu diesem Zeitpunkt war der Beschluss der Flächennutzungsplanänderung (vgl. VV 101/15) bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 28.05.2015 vorberaten worden. Der Beschluss im Rat der Stadt Eschweiler ist für die Sitzung am 17.06.2015 vorgesehen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Obwohl das Schreiben der Bürgerinitiative sehr spät eingegangen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) in den Abwägungsvorgang zur Sitzungsvorlage VV 101/15 einzubeziehen.

 

 

 


keine Auswirkungen

 


keine Auswirkungen