hier: Schreiben der Bürgerinitiative "Windkraft mit Abstand" vom 08.06.2015
Das Schreiben der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ vom 08.06.2015 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen und ergänzend zur Sitzungsvorlage 101/15 nach Maßgabe der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) abgewogen.
In seiner Sitzung am 05.02.2015
hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Verfahren der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans
– Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – beschlossen. Der Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung hat in der Zeit vom 23.02.2015 bis 24.03.2015
öffentlich ausgelegen.
Nach Ablauf dieser Frist hat die
Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ (windkraft@fronhoven.de) mit E-Mail
vom 08.06.2015 ein zusätzliches Schreiben (Anlage 2) zur geplanten 2.
Änderung des Flächennutzungsplans
- Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen - eingereicht.
Zu diesem Zeitpunkt war der Beschluss der Flächennutzungsplanänderung (vgl. VV 101/15) bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 28.05.2015 vorberaten worden. Der Beschluss im Rat der Stadt Eschweiler ist für die Sitzung am 17.06.2015 vorgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Obwohl das Schreiben der Bürgerinitiative sehr spät eingegangen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) in den Abwägungsvorgang zur Sitzungsvorlage VV 101/15 einzubeziehen.
keine Auswirkungen
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