hier: Erstattung von Elternbeiträgen im Zuge der Tarifauseinandersetzung 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst
Aufgrund des Streiks der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte der
Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der „BKJ - Betreuungseinrichtungen
für Kinder und Jugendliche AöR“ im Zuge der Tarifauseinandersetzung 2015 im
Sozial- und Erziehungsdienst nimmt die Stadt Eschweiler die Rückerstattung der
Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage und Tage mit Notgruppen vor.
Die Berechnung der Erstattungsbeträge erfolgt einzelfallbezogen,
einrichtungsscharf und taggenau, die Erstattung bedarf keines separaten Antrags
des/der Beitragspflichtigen.
Die im November 2009 in Kraft getretene Entgeltordnung für den Sozial-
und Erziehungsdienst der Kommunen wurde von den Gewerkschaften nach fünfjähriger
Laufzeit zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen
kam es im März und April 2015 an 5 Einzeltagen zu Arbeitsniederlegungen der
pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte in Kindertagesstätten in NRW. Darüber
hinaus hatten die Gewerkschaften Anfang Mai d.J. zu bundesweiten
Arbeitskampfmaßnahmen, dem so genannten „Erzwingungsstreik“, aufgerufen, in
dessen Folge die Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 11. Mai bis
einschließlich 05. Juni 2015 in unterschiedlicher Intensität bestreikt wurden.
Die Tarifpartner haben in der 23. Kalenderwoche die Tarifverhandlungen für
gescheitert erklärt und sich darauf verständigt, die Gespräche in einer
Schlichtung fortzusetzen. Während der Schlichtungsphase gilt die
„Friedenspflicht“, d.h. es werden keine weiteren Streikmaßnahmen durchgeführt,
mit der Folge, dass ab dem 08. Juni 2015 der reguläre Betrieb in den
BKJ-Kindertagesstätten wieder aufgenommen wurde.
Auch Beschäftigte aus den 11 Kindertagesstätten der „BKJ -
Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche AöR“, in deren Trägerschaft
die Stadt Eschweiler ihre Kindertageseinrichtungen überführt hat, nahmen an den
Streiks in spürbarer Zahl teil. Aus diesem Grunde mussten
BKJ-Kindertageseinrichtungen während der Streikmaßnahmen tage- oder wochenweise
komplett geschlossen und/oder Notgruppen - auch für Kinder aus benachbarten
Einrichtungen - angeboten werden. Im Normalbetrieb werden 665 Kinder in den
Einrichtungen der BKJ betreut. An den Streiktagen konnte durch den
Weiterbetrieb von Einrichtungen, die von der Arbeitsniederlegung nicht
betroffen waren, sowie durch das Vorhalten von Notgruppen durchgängig für rund
ein Drittel dieser Kinder ein Betreuungsangebot aufrecht erhalten werden.
Wenngleich festzustellen ist, dass die während der Streikzeiten
vorgehaltenen alternativen Betreuungsmöglichkeiten seitens der Elternschaft
teilweise nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind, so stellt die
Schließung von Kindertageseinrichtungen, insbesondere bei einer Dauer über
mehrere Wochen, dennoch generell für die Erfüllung des Erziehungs- und
Bildungsauftrages sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine
erhebliche Belastung dar. Diese besteht nicht nur in der Notwendigkeit, bei
Schließung eine andere Betreuungsmöglichkeit außerhalb der
Kindertageseinrichtung, gegebenenfalls verbunden mit zusätzlichem finanziellem
Aufwand, suchen zu müssen. Auch bei der Nutzung von Notgruppen (in Stamm- oder
Nachbareinrichtungen) müssen ein zeitlich und inhaltlich eingeschränktes
Angebot sowie unter Umständen weitere Wege in Kauf genommen werden.
Vor diesem Hintergrund haben Beitragspflichtige, vor allem während und
nach der vergangenen vierwöchigen Streikphase um die Erstattung der gezahlten
Elternbeiträge gebeten bzw. die Rückzahlung auch mit Nachdruck gefordert. Im
gleichen Sinne haben sich ebenfalls die Stadtratsfraktionen von UWG, Die LINKE,
CDU und FDP erklärt, die entsprechenden Anträge/Stellungnahmen sind als Anlage
1 beigefügt. Darüber hinaus wurde die Thematik in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 10. Juni 2015 angesprochen, wobei die Ankündigung, dass dem Rat verwaltungsseitig
eine Erstattung der Elternbeiträge vorgeschlagen werde, unisono begrüßt wurde.
Unter Einbezug der Regelung in § 18 Absatz 2 der aktuellen Elternbeitragssatzung
für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt
Eschweiler
„Die Beitragspflicht wird durch
Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung (z.B. während der Ferien) sowie
durch vorübergehende Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die
vom Träger der Einrichtung nicht zu vertreten sind (z.B. Betriebsstörungen,
Heizungsausfall, Naturereignisse, Streik pp.) bzw. Urlaubs- und Ausfallzeiten
der Tagespflegepersonen nicht berührt.“
wird auf die Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NW vom 07. Mai
2015 zur rechtlichen Situation bei der Erstattung/dem Erlass von
Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, die als Anlage 2 beigefügt ist,
verwiesen.
Auf entsprechende Nachfragen von Kommunen, die sich in der vorläufigen
Haushaltsführung befinden, die am Stärkungspakt teilnehmen oder deren
Haushaltswirtschaft im Rahmen eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes
geführt wird, hat die Bezirksregierung Köln als Obere Kommunalaufsicht Ende Mai
d.J. hierzu ergänzend mitgeteilt:
… „Zunächst ist festzuhalten, dass es keine rechtliche Verpflichtung zur
Rückerstattung gibt, sodass es sich um eine freiwillige Leistung handelt.“
… „Ferner darf die Rückerstattung bei konsolidierungspflichtigen Kommunen
(Teilnehmern am Stärkungspakt und HSK-Kommunen) nicht dazu führen, dass die
Konsolidierungsziele gefährdet oder gar verfehlt werden.“
„…, dass eine entsprechende Kompensation (nur) dargestellt werden muss,
wenn die finanzielle Belastung durch die Rückerstattung höher ist, als die Entlastung
durch eingesparte Lohnkosten für Streikende.“
Dies berücksichtigend schlägt die Verwaltung vor, die Rückerstattung der
Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage und Tage mit Notgruppen
vorzunehmen. Die Berechnung der Erstattungsbeträge erfolgt hierbei einzelfallbezogen,
einrichtungsscharf und taggenau, die Erstattung bedarf keines separaten Antrags
des/der Beitragspflichtigen. Der Vorschlag geht einher mit dem Hinweis, dass
diese Beitragsrückerstattung nur in der konkreten Situation (Tarifauseinandersetzung
2015 im Sozial- und Erziehungsdienst) auf freiwilliger Basis und ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen kann.
Mit Blick auf das Ende des laufenden Kindergartenjahres zum 31. Juli 2015
soll die Beitragserstattung schnellstmöglich vorgenommen werden. Die
entsprechenden Arbeiten zur Ermittlung der individuellen Erstattungsbeträge
wurden bereits aufgenommen. Für den Fall einer erfolglosen Schlichtung und sich
daraus ergebender, weiterer Streikmaßnahmen, die die Schließung von Kindertageeinrichtungen
und/oder den Betrieb von Notgruppen zur Folge hätten, würden diese
streikbedingten Ausfalltage ebenfalls in die vorgenannte Erstattungsregelung
einbezogen.
Die Frage einer Erstattung von Verpflegungskostenbeiträgen stellt sich in
Bezug auf die Kindertageseinrichtungen nicht, da diese Kosten „spitz“, d.h. nur
nach tatsächlicher Inanspruchnahme mit den Beitragspflichtigen abgerechnet
werden.
Die Stadt Eschweiler ist selbst nicht mehr unmittelbar Träger von Kindertageseinrichtungen, sondern hat „ihre“ Kindertageseinrichtungen in die Trägerschaft der hierfür eigens gegründeten „BKJ – Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche AöR“ überführt mit der Konsequenz, dass einerseits die Elternbeiträge für den Besuch der BKJ-Einrichtungen als Ertrag im städtischen Haushalt anfallen, andererseits die Personalaufwendungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKJ in deren Wirtschaftsplan/Erfolgsplan veranschlagt sind. Die im Wirtschaftsplan der BKJ ausgewiesenen Jahresfehlbeträge werden seitens der Stadt Eschweiler jährlich über eine „Fehlbedarfsabdeckung Kindergärten“ ausgeglichen.
Die Erstattung der Elternbeiträge erfolgt über die entsprechende Minderung der Ertragsposition „Elternbeiträge städt. Kindergärten“. Unter Berücksichtigung der bisherigen streikbedingten Ausfalltage und der aufrecht erhaltenen Betreuungsangebote an den Streiktagen wird davon ausgegangen, dass Elternbeiträge in einer Größenordnung von rund 25.000 € zu erstatten sind.
Teilergebnisplan Produkt 063610101: „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“
Sachkonto 43212410: Elternbeiträge städt. Kindergärten
Haushaltsansatz 2015: 440.000 €
Ergebnis 2014 gemäß Entwurf Jahresabschluss 2014: 408.194 €
Für die an Streikmaßnahmen teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKJ werden seitens des Trägers keine Lohn- und Gehaltszahlungen geleistet. Die bisherigen, streikbedingten Personalkosteneinsparungen bei der BKJ werden zurzeit konkret ermittelt, werden sich aber nach verlässlicher Kalkulation in einer Größenordnung von rund 156.000 € bewegen. Insgesamt weist der Wirtschaftsplan/Erfolgsplan 2015 der BKJ einen Personalaufwand (Bezüge, Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben) in Höhe von 5.528.700 € aus.
Der durch die Erstattung der Elternbeiträge entstehende Minderertrag beim Elternbeitragsaufkommen (rd. 25.000 €, s.o.) wird durch eine entsprechende Reduzierung der im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Aufwandsposition „Fehlbedarfsabdeckung Kindergärten“ ausgeglichen.
Teilergebnisplan Produkt 063610101: „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“
Sachkonto 53118150: Fehlbedarfsabdeckung „Kindergärten“
Haushaltsansatz 2015: 1.051.300 €
Ergebnis 2014 gemäß Entwurf Jahresabschluss 2014: 1.866.356,06 €
Die genaue Höhe der Erstattung von Elternbeiträgen und der eingesparten Personalkosten kann erst nach Ende der Tarifverhandlungen abschließend festgestellt werden. Die Verwaltung wird alsdann im zuständigen Jugendhilfeausschuss bzw. im Stadtrat über das Tarifergebnis und dessen konkrete Auswirkungen berichten.
Die Berechnung und Auszahlung der individuellen Erstattungsbeträge bindet
Personalressourcen bei der BKJ, bei 510/Kinder und Jugendförderung -
Kinderbetreuungsangelegenheiten (Beitragswesen) sowie 202/Zahlungsabwicklung.