Betreff
Änderung der Elternbeitragssatzungen für Kindertagespflege, Kindergärten und Offene Ganztagsschulen zum 01.08.2016
Vorlage
183/15
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Die als Anlage 2 beigefügte Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertagesstatten und Kindertagespflege mit Gültigkeit ab 01.08.2016 sowie die Änderung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege zum 01.08.2016 werden beschlossen.
  2. Die als Anlage 4 beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Eschweiler für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen  mit Gültigkeit ab 01.08.2016 sowie die Änderung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztagsbetrieb zum 01.08.2016 werden beschlossen.

 


 

Mit Verwaltungsvorlage Nr. 093/15 wurde dem Jugendhilfeausschuss und Schulausschuss für die gemeinsame Sitzung am 05.05.2015 die Änderung der Elternbeitragssatzungen für Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen zum 01.08.2016 unterbreitet. Nach Vorberatung durch die Fachausschüsse sollte eine Beschlussfassung über die neuen Elternbeitragssatzungen sowie die Änderung der entsprechenden Elternbeiträge in der Sitzung des Rates am 17.06.2015 erfolgen.

 

Die Beweggründe, die zum Verwaltungsvorschlag für die Neufassung der Elternbeitragssatzungen sowie die Neustrukturierung der Elternbeiträge geführt haben, waren in der Sitzungsvorlage umfassend und nachvollziehbar dargestellt, insbesondere wurde auf die Vorschläge und Empfehlungen der GPA - Gemeindeprüfungsanstalt NRW abgehoben, die in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Stadt Eschweiler im Jahr 2014 explizit den Themenbereich „Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Eschweiler“ betrachtet. Insoweit wird auf die nochmals als Anlage 6 beigefügte Vorlage (nur Sachverhaltsdarstellung ohne Anlagen) verwiesen.

 

In der vorgenannten Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses wurde die Verwaltungsvorlage intensiv erörtert und diskutiert. Konsequenz aus der Ausschussberatung war, dass der Beschlussempfehlung nicht gefolgt wurde, sondern die Ausschüsse die Verwaltung einstimmig beauftragt haben, einen modifizierten Vorschlag zur Neustrukturierung der Elternbeitragssatzungen einschließlich der Elternbeiträge zu erarbeiten. Hierbei war die Vorgabe der Ausschüsse, dass

 

1.       die bisherige Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern bei der Betreuung in Kindertagespflege und/oder Kindertagesstätte beibehalten wird

2.       die bisherige Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern in Familien, die zum einen die Betreuung in Kindertagespflege und/oder Kindertagesstätte und zusätzlich die Betreuung in einer Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen dergestalt fortgeführt werden soll, dass durch die betreuungsformübergreifende Betreuung keine höheren Elternbeiträge entstehen, als wenn die Betreuung ausschließlich im Bereich Kindertagespflege und/oder Kindertagesstätten erfolgt ( „höherer Beitrag ist maßgebend“)

3.       eine weitere Staffelung der für die Erhebung der Elternbeiträge maßgeblichen Einkommensgruppen in den oberen Einkommensstufen erfolgt.

 

Die nunmehr erarbeiteten, modifizierten Elternbeitragssatzungen für Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen einschließlich der Neustrukturierung der Elternbeiträge, die mit Wirkung vom 01.08.2016 (d. h. mit Beginn des Kindergarten- und Schuljahres 2016/2017) in Kraft treten sollen, berücksichtigen die ausschussseitig gemachten Vorgaben.

 

Neben dem Wegfall der bisher vorgeschlagenen, gestaffelten Geschwisterkindbeiträge bei der Betreuung in Kindertagespflege und/oder Kindertagesstätten, der zusätzlichen Einführung von zwei weiteren Einkommensstaffeln (von 84.000 € bis 96.000 € und >96.000 €) sowie der moderaten Erhöhung der Elternbeiträge wird insbesondere auf die Einführung des Kombi-Beitrages hingewiesen. Der Kombi-Beitrag setzt die bisherige Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern in Familien, die eine Betreuung sowohl in Kindertagespflege und/oder Kindertagesstätte und zusätzlich in einer Offenen Ganztagsgrundschule in Anspruch genommen haben, fort. Die Beitragshöhe des Kombi-Beitrages entspricht bei der betreuungsformübergreifenden Betreuung dem jeweiligen Elternbeitrag, der bei einer ausschließlichen Betreuung der Kinder in Tagespflege und/oder Kindertagesstätten zu zahlen wäre. Besonderheit beim Kombi-Beitrag ist, dass aus dem insgesamt zu zahlenden Beitrag jeweils Beitragsbestandteile sowohl den Erträgen aus Elternbeiträgen in der Kindertagespflege/Kindertagesstätten als auch den Erträgen aus Elternbeiträgen im Bereich der Offenen Ganztagsschule zufließen. Darüber hinaus kann auch die bereits in der Ursprungsvorlage vorgeschlagene neue Regelung, dass ab dem 3. Geschwisterkind in der Offenen Ganztagsschule eine Beitragsbefreiung erfolgt, auch unter den nunmehr veränderten Rahmenbedingungen beibehalten werden. 

 

 

 

 

 


Die Elternbeiträge werden auf folgenden Produkt-Sachkonten vereinnahmt:

 

 

Tagespflege: Produkt 063610101

SK 42110310    Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII         -

Ergebnis 2014 (Entwurf JA 2014): 133.761,27 Euro

 

Kindergärten: Produkt 063610101

SK 43212400    Elternbeiträge Kindergärten freie Träger

SK 43212410    Elternbeiträge städt. Kindergärten

Ergebnis 2014 (Entwurf JA 2014): 1.029.197,53 Euro

 

Offene Ganztagsschule: Produkt 032110101

SK 43212500    Elternbeiträge - Offene Ganztagsschule

Ergebnis 2014 (Entwurf JA 2014): 291.882,90 Euro

 

Mit Blick darauf, dass in beiden Beitragssatzungen über eine bloße Beitragsanpassung hinaus wesentliche strukturelle Veränderungen vorgenommen werden sollen (neue Staffelung Einkommensgruppen, neue Einkommensobergrenzen, Beitragsbefreiung für Bezieher von Transferleistungen u.a.), die als Parameter Einfluss auf das Beitragsaufkommen haben, ist eine eher restriktive Prognose der Ertragsentwicklung anzustellen.

 

Auf Basis des aktuellen Buchungsverhaltens in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten sowie im Bereich des Offenen Ganztags ist von einer Ertragssteigerung von insgesamt rd. 250.000 € auszugehen.

Die erwarteten Ertragssteigerungen werden sich in der Verteilung überwiegend im Bereich der Kindertagesstätten niederschlagen (zusätzliche Erträge Tagespflege/Kindertagesstätte rd. 220.000 €; zusätzliche Erträge OGS rd. 30.000 €). Vor dem Hintergrund, dass die neuen Satzungen mit Wirkung vom 01.08.2016 in Kraft treten sollen (Beginn neues Kindergarten- bzw. Schuljahr) ist der jahresbezogene Mehrertrag beim Beitragsaufkommen zu 5/12 im Haushaltsjahr 2016 zu berücksichtigen.

 

 

 

 


  keine