Betreff
Bedarfsgerechte Betreuungszeiten nach § 3 a Abs. 3 Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KiBiz); Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 09.02.2015
Vorlage
181/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Dem Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 09.02.2015 wird nicht entsprochen.


 

Ausgehend von der Frage, wie viele Stunden jedes Kind in den unterschiedlichen Kontingentgruppen

(25, 35 bzw. 45 Wochenstunden) tatsächlich durchschnittlich in der Einrichtung anwesend ist, stellt die

FDP-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 09.02.2015 (Anlage) folgenden Antrag:

 

  1. Die Verwaltung der Stadt Eschweiler möge prüfen, ob tatsächlich benötigte Betreuungszeiten bei einem gebuchten Stundenkontingent flexibler auf die Blockzeiten innerhalb einer Woche verteilt werden können.
  2. Die Verwaltung der Stadt Eschweiler wird beauftragt, ein bedarfsorientiertes Konzept für die städtischen Einrichtungen zu erarbeiten, das diese Bedingungen erfüllt und auch anderen Trägern empfohlen werden kann.

 

§ 3 a Absatz 3 des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) beinhaltet das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern: „Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.“

 

Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2015/2016 (Beginn 01.08.2015) ist bereits abgeschlossen

(vgl. VV Nr. 526/14). Eine mögliche Veränderung von Betreuungszeiten hätte somit frühestens Auswirkungen

auf das Kindergartenjahr 2016/2017 (Anmeldeverfahren geplant ab Oktober 2015).

 

Aus der Meldung an das Land zum 15.03.2015 sind die gebuchten Betreuungszeiten der Eltern für das Kindergartenjahr 2015/2016 ersichtlich. Hiernach wurden insgesamt 1.722 Betreuungsverträge abgeschlossen, die sich auf die nach Anlage zu § 19 KiBiz aufgeführten Gruppenformen aufteilen:

 

Stundenkontingent

Gruppenform I

(Alter 2 bis 6 Jahre)

Gruppenform II

(Alter 1 bis 3 Jahre)

Gruppenform III

(Alter 3 bis 6 Jahre)

25 Stunden U3

0

0

0

25 Stunden Ü3

4

0

0

35 Stunden U3

110

29

0

35 Stunden Ü3

330

0

408

45 Stunden U3

118

69

0

45 Stunden Ü3

414

0

240

 

 

Hieran ist ablesbar, wie in der örtlichen Presse vom 14.01.2015 dargestellt, dass eine deutliche Tendenz hin zu 45-Stunden-Betreuungszeiten erkennbar ist, auch 35-Stunden werden sehr häufig in Anspruch genommen. Eine 25-Stunden-Buchung ist für die Eltern im Vergleich zur 35-Stunden-Buchung weniger wirtschaftlich. Im Übrigen ist eine 25-Stunden-Betreuung auch vor dem Hintergrund des umfassenden pädagogischen Auftrages der Betreuungseinrichtungen kritisch zu betrachten, da die Kinder z.B. an keinem Nachmittagsprogramm in der Einrichtung teilnehmen könnten. Durch frühe Bring- und Abholzeiten fallen zusätzliche tatsächliche Betreuungszeiten für diese Kinder weg.

 

Losgelöst von der Meldung an das Land hat das Jugendamt der Stadt Eschweiler den Antrag der

FDP-Stadtratsfraktion jeodch zum Anlass genommen, bei den Eschweiler Trägern entsprechende

Informationen abzufragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

In Eschweiler gibt es insgesamt 31 Kindertageseinrichtungen, die auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW gefördert werden, und für die die Stadt Eschweiler entsprechende Elternbeiträge festsetzt. Diese teilen sich auf die einzelnen Träger auf wie folgt:

 

 

BKJ der Stadt Eschweiler

11 Einrichtungen

AWO KiSA gUG

5 Einrichtungen

Caritas Lebenswelten GmbH

2 Einrichtungen

Immenhofkinder

1 Einrichtung

Christlicher Kindergarten Verein

1 Einrichtung

Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul

3 Einrichtungen

Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist

3 Einrichtungen

Kath. Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord

5 Einrichtungen

 

Antworten der Träger zur schriftlichen Anfrage des Jugendamtes vom 25.02.2015:

 

BKJ der Stadt Eschweiler:

Fragen seitens der Elternschaft nach grundsätzlich flexibler Betreuungszeit innerhalb der gebuchten Kontingentgruppen werden lediglich vereinzelt an die Leiterinnen gestellt, so dass dieser Punkt zu vernachlässigen ist. Überwiegend werden die gebuchten Zeiten in Gänze auch ausgeschöpft. Vereinzelt werden die morgendlichen Bringzeiten nicht immer ausgenutzt, z.B. Kinder erst um 8.00 Uhr, statt um 7.00 Uhr gebracht. Bei gebuchter Blocköffnungszeit bis 14.00 Uhr werden einzelne Kinder hin und wieder bereits vor dem Mittagessen abgeholt. Diese Fälle sind dann z.B. im Zusammenhang mit den jeweiligen Arbeitszeiten der berufstätigen Mütter, die innerhalb einer Woche differieren können, zu betrachten.

Zusammenfassend ist aus Sicht der BKJ –Einrichtungen festzustellen, dass kein Anlass gesehen wird, über den für die verschiedenen Kontingentgruppen bestehenden Zeitrahmen hinaus grundsätzlich flexible Betreuung anbieten zu müssen.

 

AWO KiSA gUG:

Unter Berücksichtigung von urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit von Kindern sind hier grundsätzlich alle Kinder in der gesamten von den Eltern gebuchten Zeit auch in der Einrichtung anwesend.

 

Caritas Lebenswelten GmbH:

Hier werden in den Kindertageseinrichtungen die Kinder tatsächlich im zeitlichen Umfang der abgeschlossenen Betreuungsverträge betreut.

 

Immenhofkinder e.V.:

Insgesamt werden in dieser Kindertageseinrichtung 40 Kinder betreut. Davon sind 10 Betreuungsplätze mit einem Stundenkontingent von 35-Wochen-Stunden belegt und 30 mit 45-Wochen-Stunden-Betreuung. Die Einrichtung ist durch die erweiterten Öffnungszeiten (5.30 bis 21.00 Uhr), wobei jedoch kein Kind länger als

45-Wochen-Stunden betreut wird, besonders auf Eltern ausgerichtet, die im Schichtdienst arbeiten. Hieraus folgt, dass rd. 90% der Kinder auch den vollen, gebuchten Betreuungsumfang ausnutzen. Bei den übrigen 10% ist eine Entwicklung zu erkennen, dass diese in Zukunft auch die volle Betreuungszeit ausschöpfen werden.

 

Christlicher Kindergarten Verein e.V.:

In der Einrichtung werden 100 Kinder bei einer Buchungszeit von 35-Wochen-Stunden betreut. Zwischen 65 bis 70 Kinder werden täglich über Mittag betreut und schöpfen somit das gesamte Betreuungskontingent aus. Etwa 30 Kinder nutzen die Betreuung über Mittag an bestimmten Tagen bzw. auch wahlweise nach Bedarf. Der Bedarf nach einer längeren Betreuungszeit besteht bisher in dieser Einrichtung nicht.

 

Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul:

Hier wurde lediglich aus einer Kindertageseinrichtung zurückgemeldet, dass eine flexible Handhabung der Öffnungszeiten aus Sicht der Eltern wünschenswert wäre. Hier wären auch durchaus Eltern vorhanden, die zwar 45 Stunden gebucht haben, für die aber 35 Stunden auskömmlich wären. Für den Träger ist diese flexible Umsetzung aber aus betrieblicher, vor allem finanzieller Sicht nicht möglich, da entsprechendes Personal ja auch zu den Zeiten bereit gestellt werden müsste, in denen weniger Kinder die Einrichtung besuchen.

 

Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist:

Hier wurden beispielhaft die Belegungen im Monat März 2015 übermittelt:

 

Bedarf

St. Cäcilia Nothberg

St. Barbara

St. Wendelinus

25 Stunden

0

0

0

35 Stunden

30

18

45

45 Stunden

15

27

0

 

 

Kath. Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord:

Seitens des Kath. Kirchengemeindeverbandes Eschweiler-Nord wurden beispielhaft die Auslastungszeiträume in den Monaten Januar und Februar 2015 übermittelt.

Bei 35-Stunden-Buchungen lagen die Durchschnittswerte im Januar vormittags bei 78 % und nachmittags bei 63% und im Februar vormittags bei 79% und nachmittags bei 64 %.

Bei den 45-Stunden-Buchungen lag im Januar eine Auslastung von insgesamt 95 % vor und im Februar von

80 %.

 

Wünsche zur Veränderung von Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten wurden daher nur in Einzelfällen geäußert.

Eine mögliche Veränderung steht daher in keinem Verhältnis zu dem aufzubringenden Personal- und Kostenaufwand, den die Stadt Eschweiler und die einzelnen Träger im Falle einer Umsetzung zu tragen hätten.

 

Es ist daher festzustellen, dass die angebotenen Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten in Eschweiler im Wesentlichen den Bedarfen der Eltern entsprechen.

Mit Beschluss zur Vorlage 138/15 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine integrierte Jugendhilfe-und Schulentwicklungsplanung vorzulegen. Bestandteil dieser zukünftigen Planung wird auch die Randzeitenbetreuung in Ergänzung des bestehenden Betreuungskonzeptes sein.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 09.02.2015, ein bedarfs-orientiertes Betreuungskonzept für die städt. Kindertageseinrichtungen zu erstellen, das die Bedingungen

des § 3 a Abs. 3 KiBiz erfüllt, und dieses Konzept auch anderen Trägern zu empfehlen, nicht zu entsprechen, und die bisher angebotenen Betreuungszeiten in den Einrichtungen fortzuführen.

 


 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.

 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.