Dem Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 09.02.2015 wird nicht entsprochen.
Ausgehend von der
Frage, wie viele Stunden jedes Kind in den unterschiedlichen Kontingentgruppen
(25, 35 bzw. 45
Wochenstunden) tatsächlich durchschnittlich in der Einrichtung anwesend ist,
stellt die
FDP-Stadtratsfraktion
mit Schreiben vom 09.02.2015 (Anlage) folgenden Antrag:
- Die Verwaltung der Stadt Eschweiler möge prüfen, ob tatsächlich
benötigte Betreuungszeiten bei einem gebuchten Stundenkontingent flexibler
auf die Blockzeiten innerhalb einer Woche verteilt werden können.
- Die Verwaltung der Stadt Eschweiler wird beauftragt, ein
bedarfsorientiertes Konzept für die städtischen Einrichtungen zu
erarbeiten, das diese Bedingungen erfüllt und auch anderen Trägern
empfohlen werden kann.
§ 3 a Absatz 3 des
Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) beinhaltet das Wunsch- und
Wahlrecht der Eltern: „Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet
sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die
Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses
Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der
Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.“
Das Anmeldeverfahren
für das Kindergartenjahr 2015/2016 (Beginn 01.08.2015) ist bereits
abgeschlossen
(vgl. VV Nr.
526/14). Eine mögliche Veränderung von Betreuungszeiten hätte somit frühestens
Auswirkungen
auf das
Kindergartenjahr 2016/2017 (Anmeldeverfahren geplant ab Oktober 2015).
Aus der Meldung an
das Land zum 15.03.2015 sind die gebuchten Betreuungszeiten der Eltern für das
Kindergartenjahr 2015/2016 ersichtlich. Hiernach wurden insgesamt 1.722
Betreuungsverträge abgeschlossen, die sich auf die nach Anlage zu § 19 KiBiz
aufgeführten Gruppenformen aufteilen:
Stundenkontingent |
Gruppenform I (Alter 2 bis 6 Jahre) |
Gruppenform II (Alter 1 bis 3 Jahre) |
Gruppenform III (Alter 3 bis 6 Jahre) |
25 Stunden U3 |
0 |
0 |
0 |
25 Stunden Ü3 |
4 |
0 |
0 |
35 Stunden U3 |
110 |
29 |
0 |
35 Stunden Ü3 |
330 |
0 |
408 |
45 Stunden U3 |
118 |
69 |
0 |
45 Stunden Ü3 |
414 |
0 |
240 |
Hieran ist ablesbar,
wie in der örtlichen Presse vom 14.01.2015 dargestellt, dass eine deutliche
Tendenz hin zu 45-Stunden-Betreuungszeiten erkennbar ist, auch 35-Stunden
werden sehr häufig in Anspruch genommen. Eine 25-Stunden-Buchung ist für die
Eltern im Vergleich zur 35-Stunden-Buchung weniger wirtschaftlich. Im Übrigen
ist eine 25-Stunden-Betreuung auch vor dem Hintergrund des umfassenden
pädagogischen Auftrages der Betreuungseinrichtungen kritisch zu betrachten, da
die Kinder z.B. an keinem Nachmittagsprogramm in der Einrichtung teilnehmen
könnten. Durch frühe Bring- und Abholzeiten fallen zusätzliche tatsächliche
Betreuungszeiten für diese Kinder weg.
Losgelöst von der
Meldung an das Land hat das Jugendamt der Stadt Eschweiler den Antrag der
FDP-Stadtratsfraktion
jeodch zum Anlass genommen, bei den Eschweiler Trägern entsprechende
Informationen
abzufragen.
In Eschweiler gibt
es insgesamt 31 Kindertageseinrichtungen, die auf der Grundlage des
Kinderbildungsgesetzes NRW gefördert werden, und für die die Stadt Eschweiler
entsprechende Elternbeiträge festsetzt. Diese teilen sich auf die einzelnen
Träger auf wie folgt:
BKJ der Stadt
Eschweiler |
11 Einrichtungen |
AWO KiSA gUG |
5 Einrichtungen |
Caritas
Lebenswelten GmbH |
2 Einrichtungen |
Immenhofkinder |
1 Einrichtung |
Christlicher
Kindergarten Verein |
1 Einrichtung |
Kath.
Kirchengemeinde St. Peter und Paul |
3 Einrichtungen |
Kath.
Kirchengemeinde Heilig Geist |
3 Einrichtungen |
Kath.
Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord |
5 Einrichtungen |
Antworten der Träger
zur schriftlichen Anfrage des Jugendamtes vom 25.02.2015:
BKJ der Stadt
Eschweiler:
Fragen seitens der
Elternschaft nach grundsätzlich flexibler Betreuungszeit innerhalb der
gebuchten Kontingentgruppen werden lediglich vereinzelt an die Leiterinnen
gestellt, so dass dieser Punkt zu vernachlässigen ist. Überwiegend werden die
gebuchten Zeiten in Gänze auch ausgeschöpft. Vereinzelt werden die
morgendlichen Bringzeiten nicht immer ausgenutzt, z.B. Kinder erst um 8.00 Uhr,
statt um 7.00 Uhr gebracht. Bei gebuchter Blocköffnungszeit bis 14.00 Uhr
werden einzelne Kinder hin und wieder bereits vor dem Mittagessen abgeholt.
Diese Fälle sind dann z.B. im Zusammenhang mit den jeweiligen Arbeitszeiten der
berufstätigen Mütter, die innerhalb einer Woche differieren können, zu
betrachten.
Zusammenfassend ist
aus Sicht der BKJ –Einrichtungen festzustellen, dass kein Anlass gesehen wird,
über den für die verschiedenen Kontingentgruppen bestehenden Zeitrahmen hinaus
grundsätzlich flexible Betreuung anbieten zu müssen.
AWO KiSA gUG:
Unter
Berücksichtigung von urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit von Kindern
sind hier grundsätzlich alle Kinder in der gesamten von den Eltern gebuchten
Zeit auch in der Einrichtung anwesend.
Caritas
Lebenswelten GmbH:
Hier werden in den
Kindertageseinrichtungen die Kinder tatsächlich im zeitlichen Umfang der
abgeschlossenen Betreuungsverträge betreut.
Immenhofkinder
e.V.:
Insgesamt werden in
dieser Kindertageseinrichtung 40 Kinder betreut. Davon sind 10 Betreuungsplätze
mit einem Stundenkontingent von 35-Wochen-Stunden belegt und 30 mit
45-Wochen-Stunden-Betreuung. Die Einrichtung ist durch die erweiterten
Öffnungszeiten (5.30 bis 21.00 Uhr), wobei jedoch kein Kind länger als
45-Wochen-Stunden
betreut wird, besonders auf Eltern ausgerichtet, die im Schichtdienst arbeiten.
Hieraus folgt, dass rd. 90% der Kinder auch den vollen, gebuchten
Betreuungsumfang ausnutzen. Bei den übrigen 10% ist eine Entwicklung zu
erkennen, dass diese in Zukunft auch die volle Betreuungszeit ausschöpfen
werden.
Christlicher
Kindergarten Verein e.V.:
In der Einrichtung
werden 100 Kinder bei einer Buchungszeit von 35-Wochen-Stunden betreut.
Zwischen 65 bis 70 Kinder werden täglich über Mittag betreut und schöpfen somit
das gesamte Betreuungskontingent aus. Etwa 30 Kinder nutzen die Betreuung über
Mittag an bestimmten Tagen bzw. auch wahlweise nach Bedarf. Der Bedarf nach
einer längeren Betreuungszeit besteht bisher in dieser Einrichtung nicht.
Kath.
Kirchengemeinde St. Peter und Paul:
Hier wurde lediglich
aus einer Kindertageseinrichtung zurückgemeldet, dass eine flexible Handhabung
der Öffnungszeiten aus Sicht der Eltern wünschenswert wäre. Hier wären auch
durchaus Eltern vorhanden, die zwar 45 Stunden gebucht haben, für die aber 35
Stunden auskömmlich wären. Für den Träger ist diese flexible Umsetzung aber aus
betrieblicher, vor allem finanzieller Sicht nicht möglich, da entsprechendes
Personal ja auch zu den Zeiten bereit gestellt werden müsste, in denen weniger
Kinder die Einrichtung besuchen.
Kath.
Kirchengemeinde Heilig Geist:
Hier wurden
beispielhaft die Belegungen im Monat März 2015 übermittelt:
Bedarf |
St. Cäcilia
Nothberg |
St. Barbara |
St. Wendelinus |
25 Stunden |
0 |
0 |
0 |
35 Stunden |
30 |
18 |
45 |
45 Stunden |
15 |
27 |
0 |
Kath.
Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord:
Seitens des Kath.
Kirchengemeindeverbandes Eschweiler-Nord wurden beispielhaft die
Auslastungszeiträume in den Monaten Januar und Februar 2015 übermittelt.
Bei
35-Stunden-Buchungen lagen die Durchschnittswerte im Januar vormittags bei 78 %
und nachmittags bei 63% und im Februar vormittags bei 79% und nachmittags bei
64 %.
Bei den
45-Stunden-Buchungen lag im Januar eine Auslastung von insgesamt 95 % vor und
im Februar von
80 %.
Wünsche zur
Veränderung von Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten wurden daher nur in
Einzelfällen geäußert.
Eine mögliche
Veränderung steht daher in keinem Verhältnis zu dem aufzubringenden Personal-
und Kostenaufwand, den die Stadt Eschweiler und die einzelnen Träger im Falle
einer Umsetzung zu tragen hätten.
Es ist daher
festzustellen, dass die angebotenen Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten
in Eschweiler im Wesentlichen den Bedarfen der Eltern entsprechen.
Mit Beschluss zur
Vorlage 138/15 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine
integrierte Jugendhilfe-und Schulentwicklungsplanung vorzulegen. Bestandteil
dieser zukünftigen Planung wird auch die Randzeitenbetreuung in Ergänzung des
bestehenden Betreuungskonzeptes sein.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 09.02.2015, ein bedarfs-orientiertes Betreuungskonzept für die städt. Kindertageseinrichtungen zu erstellen, das die Bedingungen
des § 3 a Abs. 3 KiBiz erfüllt, und dieses Konzept auch
anderen Trägern zu empfehlen, nicht zu entsprechen, und die bisher angebotenen
Betreuungszeiten in den Einrichtungen fortzuführen.
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.
Es ergeben sich
keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.