hier: Aufhebungsbeschluss und erneuter Aufstellungsbeschluss
I.
Der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans E 181 -Sportplatz Nothberg- vom 16.12.1986 mit
dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.
II.
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes 181 -Sportplatz Nothberg- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne
des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich
wird beschlossen.
Anlass der
Planung ist die Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen Hastenrath und SV
Nothberg zum „Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV Nothberg aufgrund der
Fusion seinen Sportplatz aufgibt, kann der Sportplatz Nothberg incl. Sportheim
nun einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Das Plangebiet liegt am
südwestlichen Siedlungsrand von Nothberg südlich der Von-Bongart-Straße und
umfasst den Sportplatz Nothberg sowie angrenzende Straßenverkehrsflächen der
Von-Bongart-Straße und der Straße Knippmühle. Ziel des Bebauungsplanes 181 -Sportplatz
Nothberg- ist die Schaffung von Wohnbauland auf den Flächen des heutigen
Sportplatzes.
Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz dargestellt. Deshalb ist ein Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren
betrieben wird. Es sollen ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser entstehen.
Weiterhin berücksichtigt die Planung den Erhalt und die Umnutzung des bestehenden Gebäudes des heutigen Vereinsheims.
Äußere
Erschließung
Die Von-Bongart-Straße ist als Erschließungsstraße geeignet, die aus der
geplanten Bebauung generierten Verkehre abzuwickeln. Unbefriedigend ist
allerdings die Einmündung in die Knippmühle. Die Straßenfläche der Knippmühle
ist hier durch eine Grünfläche zweigeteilt. Es handelt sich um eine begrünte
steile Böschung. Die bergseitige Fahrbahn der Knippmühle ist derzeit nur rd.
4,0 m breit. Dies erscheint vollkommen ungenügend die Erschließungsverkehre der
Von-Bongart-Straße und des geplanten Baugebietes sicher und leistungsfähig
abzuwickeln. Von daher wird der Umbau der Verkehrsflächen notwendig. Die
Verbreiterung der Verkehrsfläche kann auf Kosten der angrenzenden Böschung
realisiert werden. Hier wird zur Überwindung des Höhenunterschiedes eine
Stützwand erforderlich.
Die
Erschließung des Baugebietes von anderen Seiten her ist aufgrund der
Topographie ungleich aufwendiger, da für den Sportplatz das Gelände mit
Aufschüttungen bzw. Abgrabungen modelliert wurde und daher an jeder anderen
Seite steile Böschungen von bis zu ca. 2,5 m überwunden werden müssen. Die
bisherige Zufahrt zum Sportplatz an der Wendeanlage der Von-Bongart-Straße ist
die einzige Stelle, die ebenerdig an das Plangebiet angrenzt. Zudem ist das
Plangebiet von Süden her ungünstig zu erreichen, da die Straße Knippmühle
mehrfach ihre Richtung ändert und nur aus einem in Asphalt befestigten Weg mit
rund 3,5 m Breite besteht. Gegen eine Erschließung aus südlicher Richtung
spricht auch, dass dort der eventuell wasserführende und verrohrte Mühlengraben
entlang der Südseite des Sportplatzes verläuft und mit einer potenziellen
Erschließung überquert werden müsste.
Im weiteren
Bebauungsplanverfahren ist gemäß BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der
die voraussichtlichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, in einem Umweltbericht
zu beschreiben und einschl. einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zu
bewerten sind.
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss vom 16.12.1986 zum Bebauungsplan E 181
-Sportplatz Nothberg- aufzuheben (Anlage 1) und die Aufstellung des
Bebauungsplanes 181 -Sportplatz Nothberg- mit den aktuellen Planungszielen und
dem Geltungsbereich (Anlage 2) zu beschließen.
Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens können - unter Einschluss des bestehenden Sportheims und umliegender Flächen - Grundstücke in einer Größenordnung von ca. 1 ha einer Vermarktung zugeführt werden. Demgegenüber steht der bauliche Aufwand für erforderliche Kanal- und Straßenbaumaßnahmen. Aufwendungen für notwendige Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden über Produkt 095110101 -Räumliche Planung und Entwicklung- und dort im Sachkonto 52910000 -Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen- abgewickelt. Eine Schätzung des notwendigen Mittelbedarfs liegt zurzeit noch nicht vor. Finanzmittel für die Tiefbauarbeiten sind dann ggf. zu gegebener Zeit in den Haushaltsplan 2015 ff. einzustellen.
keine