hier: Stellungnahme der Stadt Eschweiler
Der Ausschuss stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEP-Entwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre Planungshoheit unangemessen einschränken. Er lehnt den vorgelegten LEP-Entwurf ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf, diesen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der als Anlage 2 beigefügten Bewertung zu berücksichtigen.
Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans kann auf der Homepage der Landesregierung eingesehen werden (http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/).
Vom 30.08.2013 bis zum 28.02.2014 können nunmehr Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen zum Entwurf des neuen LEP NRW Stellung nehmen. Mit Schreiben vom 15.08.2013 wurde auch die Stadt Eschweiler zu einer Stellungnahme aufgefordert (Anlage 4).
Der vorgelegte LEP-Entwurf besteht aus einem 310-seitigen Text mit 125 textlichen Festlegungen, Erläuterungen hierzu und einem Umweltbericht
sowie einer Karte von NRW mit zeichnerischen Festlegungen.
Die Anlage 1 enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Zielsetzungen des LEP-Entwurfes auf der Grundlage eines Textes des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 06.09.2013.
Eine Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundsätzen des LEP-Entwurfes aus Sicht der Stadt Eschweiler erfolgt in der Anlage 2.
Die Anlage 3 enthält den Ausschnitt aus dem Planwerk des LEP-Entwurfes mit den einzelnen örtlichen Festlegungen und den zeichnerischen Gebietsdarstellungen für das Stadtgebiet von Eschweiler.
Nach
Abschluss des Beteiligungsverfahrens Ende Februar 2014 erfolgt eine Auswertung der Stellungnahmen und eine
Überarbeitung des LEP NRW;
gegebenenfalls schließt sich
ein zweites Beteiligungsverfahren an. Über das Aufstellungsverfahren
wird ein Bericht verfasst,
der dann mit dem Entwurf einer
Rechtsverordnung für den LEP dem Landeskabinett
zur Entscheidung vorgelegt
wird. Sodann folgt die Zuleitung
an den Landtag. Der Landesentwicklungsplan wird
gemäß § 17 Abs. 2 Landesplanungsgesetz von
der Landesregierung mit
Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen und erlangt danach
Rechtskraft. Mit seinem Inkrafttreten ist frühestens Anfang 2015 zu rechnen.
Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage 2 formulierte Stellungnahme der Stadt Eschweiler zum LEP-Entwurf zu beschließen.
Die Stellungnahme zum LEP-Entwurf ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Stellungnahme
zum LEP-Entwurf bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der
Abteilung 610.