Betreff
Folgeunterbringung Geflüchtete Standort RWE
Vorlage
425/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die temporäre Fortführung eines Standortes für alleinstehende geflüchtete Personen auf dem Gelände der RWE Power AG mit einer Gesamtkapazität von bis zu 68 Personen. Der entsprechende Mietvertrag mit der RWE Power AG für den Zeitraum 01.03.2027 bis 28.02.2029 wird vorbereitet und mit separater Vorlage beschlossen.

Des Weiteren beschließt der Rat, die beiden mit der v. g. Unterkunft einhergehenden Personalstellen der Sozialarbeiterin (S 12) sowie des Hausmeisters (EG 6) für diese Laufzeit (bis 28.02.2029) zu verlängern.

Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt für den Zeitraum ab dem 01.03.2029 geeignete Unterbringungsperspektiven für die Unterbringung der alleinstehenden geflüchteten Personen zu entwickeln. Bei der Entwicklung der Perspektiven sind finanzielle, soziale und rechtliche Rahmenbedingungen einzubeziehen. Die Ergebnisse werden nach erfolgter Prüfung in den politischen Gremien vorgestellt und zur weiteren Vorgehensweise beraten.


Die Stadt Eschweiler betreibt – ausgelöst durch die Fluchtbewegung des Ukraine-Konflikts und die Aufgabe der Notunterbringung in der Turnhalle des BK Stolberg - seit Ende 2023 auf dem Gelände des Kraftwerks Weisweiler einen temporären Standort für alleinstehende geflüchtete Personen. Die maximale Kapazität der Unterkunft beträgt 85 Personen. Entgegen ursprünglichen Erwartungen dauert die weltweite Krisenlage an. Aktuell (Stand 25.09.26) sind 63 Personen unterschiedlicher Nationen und unterschiedlicher Rechtskreise am Standort untergebracht. Auf die regelmäßige Berichterstattung zur Situation Geflüchteter im Fachausschuss wird an dieser Stelle verwiesen.

Der ursprüngliche Mietvertrag endet (nach mehrmaliger einvernehmlicher Verlängerung) zum 28.02.2027. Trotz frühzeitiger Kontaktaufnahme ist eine Fortführung laut Mitteilung der RWE Power AG (nachfolgend: RWE) nicht möglich, da in unmittelbarer Nähe zur jetzigen Flüchtlingsunterkunft lärmintensive Geothermiebohrungen stattfinden werden. Zwischenzeitlich wurde seitens RWE mitgeteilt, dass unabhängig vom Ergebnis der schallschutztechnischen Untersuchungen die Arbeiterunterkünfte über den 28.02.27 hinaus nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

In Anbetracht des sich abzeichnenden notwendiges Umzugs wurden verschiedene Varianten in Bezug auf die weitere Unterbringung geprüft. Aufgrund der Gesamtzahl der untergebrachten Personen und des erschwerten Wohnungsmarktzugangs ist eine Anmietung von Wohnraum nicht möglich. Wegen der Kurzfristigkeit der Maßnahme scheidet auch ein Neubau oder eine Neuerrichtung eines Container-Standortes im Stadtgebiet aus.

Auch eine angebotene Gewerbeumnutzung wurde geprüft, musste aber aufgrund hoher brandschutztechnischer Anforderungen schlussendlich verworfen werden, weil die Maßnahme – trotz absoluter baulicher Mindeststandards – wirtschaftlich schlicht nicht darstellbar war.

Schlussendlich wurde seitens RWE die Aufstellung von temporären Containern mit einer Gesamtkapazität von bis zu 68 Personen im Rahmen eines Rahmenvertrages auf dem Gelände der RWE Power AG angeboten (s. Lageplan – nachfolgend „Gelände RWE“). Wobei die tatsächliche Belegung voraussichtlich 64 Personen umfassen wird, da zwei Räume als Büro für Hausmeister und Sozialdienst benötigt werden und damit bei der Unterbringung entfallen. Die besondere Bauart (Fertigcontainer) ermöglicht den Betrieb für bis zu 24 Monate, so dass sich eine maximale Mietlaufzeit von 01.03.2027 – 28.02.2029 ergibt.

Um zum 01.03.2027 eine Unterbringung sicherzustellen, muss wegen der baulichen Anpassungen der Abschluss eines Mietvertrages mit RWE bis Mitte November erfolgen. Aktuell laufen finale Prüfungen und Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten. Ein Mietvertrag wird für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanz-Ausschusses sowie des Rates vorbereitet.

Perspektive

Bei entsprechender positiver Beschlussfassung endet die Mietzeit am 28.02.2029. Daher sind bereits jetzt Anschlussperspektiven in den Blick zu nehmen. Die Prognose, wie viele Plätze perspektivisch benötigt werden, ist angesichts der Besonderheiten der Bewohnergruppe schwierig. So ist der Bedarf einerseits abhängig von weltweiten Krisenlagen, andererseits auch vom individuellen Schutzstatus und dem Wohnraumangebot auf dem freien Wohnungsmarkt.

Aktuell sind in Eschweiler alleinstehende geflüchtete Personen an zwei Standorten (Gelände RWE und Standort Alte Schule Severinstraße) untergebracht. Während der bei positiver Beschlussfassung angemietete Standort „Gelände RWE“ aufgrund seiner zeitlichen Befristung einen mittelfristigen Regelungsbedarf hat, löst der bauliche Zustand des Gebäudes am Standort Alte Schule Severinstraße einen perspektivischen Handlungsbedarf aus. Es handelt sich um ein umgenutztes Schulgebäude, das nie für diese Nutzungsart hergerichtet war. Einzelne Bereiche (z. B. Duschanlagen, einzelne Räume) mussten bereits aus der Nutzung genommen werden. Der Gesamtzustand des Gebäudes ist schlecht bis baulich abgängig. Der Weiterbetrieb wird voraussichtlich Sanierungsbedarf erzeugen.

Bei Betrachtung der weiteren Unterbringung von geflüchteten Alleinstehenden über das Jahr 2029 hinaus muss somit der Gesamtbedarf in den Blick genommen werden. Bei den weiteren Überlegungen sind finanzielle, soziale und rechtliche Rahmenbedingungen einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Rahmenbedingungen z. T. im Zielkonflikt zueinanderstehen. Die Verwaltung empfiehlt, einen entsprechenden Prüfauftrag zu beschließen und die Erarbeitung entsprechender Anschlussperspektiven für die Jahre 2029 ff. zu beauftragen. Die Ergebnisse werden nach erfolgter Prüfung in den politischen Gremien vorgestellt und zur weiteren Vorgehensweise beraten.


Die konkreten Mietkosten werden derzeit noch ermittelt und mit dem Mietvertrag zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens werden die geplanten Kosten für die Unterkunft RWE im Produkt 053130101, Sachkonto 53380800 – Aufwendungen Erstunterbringung Flüchtlinge – auf dem Sachkonto 5422 1500 – Mieten und Pachten bauliche Anlagen - berücksichtigt.

Analog hierzu werden die Erträge des Sachkontos 4211 0800 – Kostenerstattung für Erstunterbringung – über das Sachkonto 4411 0300 – Entgelte Unterbringung Asylbewerber – vereinnahmt.

Die Unterbringung in der Unterkunft erfolgt über eine Ordnungsverfügung mit entsprechendem Kostenersatz. Die Mittel für den zu zahlenden Aufwendungsersatz werden je nach Schutzstatus aus dem Bereich Asylbewerberleistungen (die zu Teilen aus den gewährten Pauschalen nach dem FlüAG NRW erstattet und im Produkt 053130101, Sachkonto 4481 0100 vereinnahmt werden) oder durch die Kostenerstattungen des Jobcenters zur Verfügung gestellt.

Die Aufwendungen der mit dem Standort einhergehenden Personalstellen sind im Haushalt 2026 und der dortigen mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre bereits entsprechend berücksichtigt.


Die beiden mit dem Standort einhergehenden Personalstellen, welche zurzeit im Stellenplan mit einem kw-Vermerk versehen sind, werden entsprechend bis zum 28.02.2029 verlängert.