Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Verwaltung, den
Kooperationsvertrag mit der Diakonie des Kirchenkreises Jülich über den
30.09.2026 hinaus zu verlängern. Der Kooperationsvertrag endet, sobald die
durch das Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind.
In seiner Sitzung am 07.03.2024 hat der Sozial- und Seniorenausschuss die Verwaltung beauftragt, einen Kooperationsvertrag über aufsuchende Hilfen für Flutbetroffene mit der StädteRegion Aachen zur Weitergabe an einen freien Träger zu schließen (VV 050/24) bei dem zweckbestimmte Landesmittel weitergeleitet werden. Nach entsprechender Abstimmung im Trägernetzwerk wurden diese Finanzmittel unmittelbar an die Diakonie des Kirchenkreises Jülich weitergeleitet, die bereits seit 2021 in der Hochwasserhilfe in Eschweiler tätig ist. Durch die bereitgestellten Finanzmittel konnte durch die Diakonie eine zusätzliche befristete Stelle in der aufsuchenden Hochwasserhilfe für den Zeitraum 01.05.2024 – 31.10.2025 besetzt werden, die hochwasserbetroffene Haushalte bei der Fördermittelabwicklung unterstützt.
Mit VV 304/25 wurde aufgrund zur Verfügung gestellter zusätzlicher Landesmittel die Verlängerung der Kooperation mit der Diakonie bis zum 31.08.2026 beschlossen. Da die Mittel noch nicht gänzlich aufgebraucht waren, konnte die Diakonie das Beratungsangebot bis zum 30.09.2026 aus den bisherigen Mitteln bestreiten (VV 377/26).
Durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wurden nunmehr mitgeteilt, dass für die Stadt Eschweiler weitere 35.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, da insbesondere die Erstellung der sach- und fachgerechten Verwendungsnachweise weiterhin zu Problemen führt.
Durch die Diakonie wurde bzgl. der aktuellen Fallzahlen mitgeteilt, dass in Eschweiler seit Beginn der Maßnahme 115 Antragsverfahren begleitet wurden.
Davon sind 63 Fälle abgeschlossen. Weitere 11 Fälle wurden in weiterführende Hilfsangebote vermittelt. Vier weitere Fälle wurden geprüft, erfüllten jedoch die Förderanspruchsvoraussetzung nicht. In einem Fall ist der Status unklar, da die Antragstellerin aktuell nicht erreichbar ist.
Aktuell sind somit 36 Verfahren offen und werden vom Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich im laufenden Prozess unterstützt.
Aufgrund der bereits aufgebauten Expertise und um eine fortlaufende Fallbearbeitung zu gewährleisten, sollen diese Mittel aus Sicht der Verwaltung, unmittelbar an die Diakonie des Kirchenkreises Jülich weitergeleitet werden. Mit der durch das Land zur Verfügung gestellten Summe ist die Diakonie in der Lage, die aufsuchende Arbeit über den 30.09.2026 fortzuführen. Somit ist eine Verlängerung des Kooperationsvertrages mit der Diakonie nötig. Der Kooperationsvertrag endet, sobald die zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind, frühestens jedoch zum 31.05.2027.
Es besteht eine vollständige Kostendeckung durch den Landeszuschuss.
Der Sachbericht wird zum Ende der Kooperation dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Kultur zur Kenntnis gegeben.
Die Mittel in Höhe von insgesamt 35.000 Euro werden im Produkt 053510101 (sonstige soziale Angelegenheiten) auf dem Sachkonto 53118000 (Zuwendungen und Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche) verausgabt.
Die entsprechenden Erträge in selber Höhe werden im Produkt 053510101 (sonstige soziale Angelegenheiten) auf dem Sachkonto 41410000 (Zuweisungen und Zuschüsse des Landes für lfd. Zwecke) verausgabt.
Keine personellen Auswirkungen.
