Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


Der Rat hat auf Grundlage der VV 203/26 die Verwaltung beauftragt, Fördermittel aus dem Förderprogramm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ und die Förderung zum „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ zur Sanierung und der baulichen Erweiterungsmaßnahme an der KGS Bergrath auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderung zu beantragen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung bis einschließlich der Leistungsphase 6 der HOAI für die parallele Erweiterung der Schule und Sanierung des Bestandes sowie der hierzu erforderlichen Errichtung eines Interimsgebäudes auf der benachbarten Festwiese auszuschreiben und zu vergeben. Der Einrichtung von einer zusätzlichen entsprechend befristeten Planstelle, die für die fristgerecht Durchführung der Maßnahme zwingend erforderlich ist, wurde zugestimmt.

Vorbehaltlich der Bestandskraft des Haushaltes 2026 wurde die Budgetfreigabe zur Ausschreibung erteilt.

a)      Förderung zum Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote

Vor diesem Hintergrund wurde eine Förderung in Höhe von 95 % der Kosten des Neubaus an der KGS Bergrath in Höhe von insgesamt rund 8 Mio. Euro fristgerecht am 30.4.2026 beantragt. Es wurde bei der Antragstellung von einem Eigenanteil in Höhe von 400.666,50 Euro ausgegangen.

Die im Zuge der Machbarkeitsstudie erstellte Planung wurde als Grundlage der Beantragung eingereicht.

Mit Schreiben vom 2.9.2026 informierte die Bezirksregierung Köln über Änderungen zu den Punkten 2.1, 2.2 und 2.3 des Förderaufrufs.

Die konkret vorgenommenen Änderungen der Förderrichtlinien sind der als Anlage beigefügten Synopse dargestellt. Die Änderungen sind erheblich und wirken sich auf die Höhe der förderfähigen Kosten und damit auch der Eigenbeteiligung der Stadt aus. Ein Änderungsantrag soll bis zum 29.09.2026 eingereicht werden. Eine angefragte Fristverlängerung wurde abgelehnt.

Ursachen der Änderungen sind notwendige Konkretisierungen aufgrund Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund (SGB VIII zu OGS) und Land (Hoheit über Schulrecht). Hierzu hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW die ebenfalls als Anlage beigefügten Hintergrundinformationen veröffentlicht.

Kernproblem ist, dass die Richtlinienanpassung eine mindestens 80 %-ige Nutzung der geförderten Räume durch eine Betreuung außerhalb des Unterrichts, somit den offenen Ganztagsbetrieb (OGS) fordert. In NRW ist es jedoch üblich – und vom Schulministerium ausdrücklich gewünscht – Klassenräume multifunktional auch als OGS-Räume zu nutzen.

Einerseits um Räume effizient ganztägig zu nutzen und damit Kosten zu sparen, andererseits auch um eine engere inhaltliche Verzahnung von Vor- und Nachmittag zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wurde auch das Rahmenkonzept der Stadt Eschweiler entwickelt und seit Jahren werden in allen Schulen darauf fußende Raumkonzepte erstellt, nach dem System „Klasse=Gruppe“. Nur in Röthgen und Dürwiß (und in Teilen auch in Bohl) gibt es noch ein additives System.

Vor Antragstellung hatte die Verwaltung im Rahmen des Antragsverfahrens konkret beim Fördermittelgeber nachgefragt, ob das hiesige und landesweit übliche System der multifunktionalen Nutzung förderfähig sei und dazu eine positive Rückmeldung erhalten.

Der Sachverhalt wurde seitens der Verwaltung dem Städte- und Gemeindebund am 7.9.26 mitgeteilt und um Prüfung und Unterstützung gebeten. Seitens des Städtetages NRW und des Städte- und Gemeindesbundes NRW wurde daraufhin das als Anlage beigefügte Anschreiben an die Staatssekretärin Frau Silke Krebs /Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gerichtet.

Seitens des Städtetages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde daraufhin das als Anlage beigefügte Anschreiben an die Staatssekretärin Frau Silke Krebs/Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gerichtet.

Konkret hat die Änderung der Fördergrundlage folgende Konsequenzen:

1.        Förderfähig ist voraussichtlich die Mensa einschließlich der zugehörigen Nebenräume wie Küche, Lager, Personalräume und -toiletten etc, sowie weiterer Toiletten, die ausschließlich über die Mensa erreichbar sind. Ausweislich des als Anlage 2 beigefügten Planes sind zwei Toiletten aber auch vom Flur aus erreichbar und wären somit nicht förderfähig.

2.       Büroräume der OGS sowie der Schulsozialarbeit, Betreuungs- und Gruppenräume, Fach- bzw. AG-Räume, Ruhe- oder Snoozleräume, Personalräume und -toiletten der OGS wären nur förderfähig, sofern diese ausschließlich der Betreuung dienen. Das ist nicht der Fall und kann fachamtlich nicht bestätigt werden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müsste die Schule hinsichtlich der gemeinschaftlich genutzten Klassen=Gruppenräume doppelt so groß gebaut werden.

Bei einem Erweiterungsbau, von dem nur einzelne Räume (Mensa) ausschließlich von der OGS genutzt werden, gelten auch alle Neben-, Begleit- und Folgeleistungen (Planungsleistungen nach HOAI, Beratung, Projektsteuerung und auch die Bereitstellung von Containern) als nicht förderfähig. Außerdem werden Ausgaben zur Herstellung der Barrierefreiheit, für die Gebäudetechnik, Maßnahmen zur energetischen Optimierung sowie Brandschutzmaßnahmen nicht als förderfähig anerkannt. Im Falle eines untrennbaren baulichen Zusammenhangs zwischen Schul- und OGS-Räumen wird eine vorrangig schulische Notwendigkeit für die vorgenannten Investitionen angenommen. Auch gelten Flure, andere Zuwegungen oder sanitäre Anlagen als nicht förderfähig, soweit sie nicht ausschließlich von der OGS genutzt werden.

Seitens der Verwaltung wird eine Förderfähigkeit für einzelne Toiletten, einen Technikraum und Flurbereiche gesehen, wenn die Zugänglichkeit ausschließlich über die Mensa erfolgt. Diesbezüglich wird eine Anpassung in der Planung vorgenommen.

Da in Bergrath nur einzelne Räume förderfähig sind, müssen diese entweder anhand eines Flächenschlüssels (m²) oder aufgrund der anteiligen Kosten auf eine neue Kostenschätzung umgerechnet werden. Nur diese Ausgaben können vollständig in die Förderung mit einbezogen werden.

Im Außenbereich (Schulhof/Außenanlagen) der Schule wird grds. von einem 80 %igen Nutzungsanteil OGS ausgegangen.

Auf die Ausstattung wirken sich die Änderungen wie folgt aus. Konkrete und plausible Angaben müssen raumscharf dargestellt werden. Pauschale Angaben reichen nicht aus. Aufgrund der Konkretisierung der Fördergegenstände muss nun eine Neubewertung der Räume erfolgen, in denen die Ausstattungsgegenstände aufgestellt oder gelagert werden. Bei einer multifunktionalen Nutzung der Räume (morgens Unterricht, nachmittags OGS) ist keine Förderung mehr möglich. Dies betrifft in Bergrath den Musikraum, drei Gruppenräume, zwei Differenzierungsräume, den Flur, den Teamraum und evtl. einen Technikraum, weil er über den Flur erreichbar ist.

Bei der Beantragung wurde von folgenden Parametern ausgegangen:

Gesamtausgaben:                          8.013.330,00 Euro

Beantragte Zuwendung:             7.612.663,50  Euro

Eigenanteil:                                          400.666,50 Euro (5 %)

Aufgrund der neuen Fördervorgaben ist nun lediglich ein Förderanteil von 30-40 % zu erwarten, dies ergibt – je nach bewilligtem Fördervolumen – einen Eigenanteil zwischen 4 und 5,5 Millionen Euro.

b)     Energetische Sanierung

Da das Bestandsgebäude in erheblichem Umfang sanierungsbedürftig ist, wurde hier auf der Grundlage des eingangs erwähnten Ratsbeschlusses die Förderung für eine Sanierung des Gebäudes über das Förderprogramm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ beantragt. Auch hier war zunächst von einer Förderung in Höhe von 95 % der förderfähigen Gesamtkosten von rund 10,1 Mio. Euro ausgegangen worden. Bereits am 5.6.2026 wurde mitgeteilt, dass diese Förderung gedeckelt wird seitens des Bundes auf knapp 6,7 Mio. Euro und zusätzlich noch 5 % der förderfähigen Kosten seitens des Landes bezuschusst werden.

Fazit:

Bisher sind Kosten für Planung und Ersatzstandortgestellung in Höhe von 800.000 Euro beauftragt für Machbarkeitsstudie, Fachplaner, Gutachter und die Containeranlage, davon sind ca. 350.000 Euro bereits ausgezahlt.

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung wird die begonnenen Planungen zum Umbau und zur baulichen Erweiterung der KGS Bergrath wie im Sachverhalt dargestellt fortführen.  

Die hiermit aufgrund der geänderten Förderrichtlinien einhergehenden jeweils höheren Eigenanteile werden zunächst zur Kenntnis genommen.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides seitens des Fördergebers wird der Rat der Stadt Eschweiler noch einmal über die finale Höhe des Eigenanteils informiert und kann dann die Entscheidung für die Umsetzung treffen.


Für die Ausstattung sind unter Sachkonto 0811 0002, Produkt 032110101, Kostenstelle 40101221, IV00 BGA008 für das Haushaltsjahr 2026 63.000 Euro für die Beschaffung multifunktionaler Klassensätze, Mensaausstattung sowie Ausstattung einer Klasse als Kompensation der beiden Pavillonklassen bereitgestellt worden.

Für das Haushaltsjahr 2027 sind weitere 93.000 Euro für die Ausstattung dreier weiterer Klassenräume mit Mobiliar vorgesehen. Hiervon sollen zwei Klassenräume als multifunktionale Klassenräume ausgestattet werden. Bei der Haushaltsanmeldung wurde davon ausgegangen, dass hiervon 95 % durch den Fördergeber finanziert werden.

Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattung des Anbaus bzw. der im Rahmen der Umbaumaßnahme neu entstehenden Räume ist nach Fertigstellung der Baumaßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2029 erforderlich.

Im Haushalt 2026 sind für die Durchführung der baulichen Maßnahmen unter Sachkonto 09110002, Produkt 01111203, Kostenstelle 60100000, IV 23AIB037 wie folgt vorgesehen:

2026: 750.000 Euro und insgesamt 17.350.000 Euro Verpflichtungsermächtigung, insgesamt 18,1 Mio. Euro.

Demgegenüber waren Einnahmen aus der Förderung der energetischen Sanierung und der Förderung zum Ausbau der ganztägigen Betreuung in Höhe von insgesamt 15,6 Mio. Euro eingeplant.

Mit den Fördermitteleinnahmen wurde sukzessiv, parallel zum Bauverlauf ab 2027 gerechnet.

Nach Eingang der Mitteilung des Fördermittelgebers zur Energetischen Sanierung am 5.6.2026 wurde der Förderetat bereits pauschal gedeckelt, so dass damit bereits eine Erhöhung des Eigenanteils von 2,5 Mio. Euro auf 3.37 Mio Euro einhergegangen ist. Hierüber wurde der Rat in seiner Sitzung am 11.06.2026 entsprechend informiert.

Die in der VV 203/26 dargestellte und im Haushaltsplan 2026 entsprechend budgetierte Einnahme von 15,6 Mio Euro insgesamt aus beiden Förderprogrammen reduziert sich somit unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung auf 9.73 bis 11.23 Mio. Euro.

Die sich daraus ergebende Mehrbelastung im Vergleich zur Haushaltsplanung 2026 ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2027 ff. über Einsparungen bzw. zeitliche Verschiebung von Investitionen zu kompensieren.


Die Betreuung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeitende des Hochamtes und der Schulverwaltung unter Beteiligung externer Planungsbüros.