hier: Durchführung eines Beauftragungsverfahrens für die Sicherheitsdienstleistungen
Der Rat beschließt, dass die Verwaltung eine Beauftragung für die
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen in der städtischen Notunterkunft
Grachtstraße 14/16 für den Leistungszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027
einleiten darf.
Im Zuge der Sitzungsvorlage 076/25 Betreuungskonzept für die städtischen Notunterkunft für wohnungslose Menschen in der Grachtstraße 14/16 wurden verschiedene Punkte hinsichtlich der Betriebsabläufe in der o.g. Unterkunft beschlossen.
Wichtige Säule in diesem Konzept ist die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes täglich von 18 h – 22 h im nahtlosen Übergang zu den Dienstzeiten der städtischen Hausmeister.
Bereits seit dem 01.07.2025 ist zu den o.g. Zeiten ein beauftragter Sicherheitsdienst vor Ort.
Seit Einrichtung des Sicherheitsdienstes hat sich die Situation vor Ort und die Beschwerdelage deutlich verbessert, sodass es der zuständigen Fachdienststelle mit Hilfe des Sicherheitsdienstes fortan besser möglich ist, die Einhaltung der Hausordnung und anderer Vorschriften entsprechend zu kontrollieren.
Ein Wegfall der Sicherheitsdienstleistungen würde die Problematiken vor Ort erneut verstärken. Zur Aufrechterhaltung der vor Ort gültigen Hausordnung ist es daher auch für das Haushaltsjahr 2027 zwingend erforderlich, die Sicherheitsdienstleistungen zu vergeben.
Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Bewirtschaftungsregelung für das Haushaltsjahr 2026 und der mit der Ausschreibung einhergehenden rechtlichen Verpflichtung zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren, erscheint diese Ausschreibung unumgänglich.
Bei der durchgeführten Vergabe für das Jahr 2026 (vgl. VV 392/25) wurde der Sicherheitsdienst bis zum 31.12.2026 beauftragt. Es ist daher für das Jahr 2027 notwendig, eine entsprechende Vergabe durchzuführen.
Da für das Jahr 2027 noch kein eingebrachter bzw. genehmigter Haushalt vorliegt, jedoch ein Beauftragungsverfahren immer mit entsprechenden vertraglichen bzw. finanziellen Verpflichtungen einhergeht, bedarf es insofern der Zustimmung des Stadtrates das geplante Beauftragungsverfahren für den Leistungszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 entsprechend durchzuführen.
Keine personellen Auswirkungen.
