Betreff
Präventive Hochwasserschutzmaßnahmen im Eschweiler Stadtgebiet Eschweiler;
hier: Fördermittel der StädteRegion Aachen
Vorlage
353/26
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


1.   Im Rahmen des Wiederaufbauprogramms wurden der StädteRegion Aachen als vom Hochwasser betroffenen Kreis Ende 2022 Fördermittel in Höhe von 20.992.981,00 € bewilligt.

Im August 2024 teilte das für den Wiederaufbau zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW mit, dass die Förderrichtlinie Wiederaufbau sowie die dazugehörige Handreichung aktualisiert wurde. Die betroffenen Kommunen könnten nunmehr für konzeptionelle und investive Starkregen-Retentionsmaßnahmen, sog. „no-regret-Maßnahmen“ (Maßnahmen, die aus Sicht des Landes keine negativen Auswirkungen auf den Naturschutz und das hydrologische Gesamtsystem haben), und verbessernde Hochwasserschutzmaßnahmen baulicher oder technischer Art zusätzlich zu den genehmigten Wiederaufbaumaßnahmen weitere 10 % - bis zu 2,1 Millionen Euro - beantragen.

Nach Mitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes Nordrhein-Westen können die Mittel auch den städteregionalen Kommunen für entsprechende präventive Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung dieser Mittel erfolgt dann mittels „Weiterleitungsvertrag“.

Im März 2026 erfolgte eine Interessensabfrage bei allen hochwassergeschädigten städteregionalen Kommunen.

Die Stadt Eschweiler zeigte als einzige städteregionale Kommune Interesse, um mit den zusätzlichen Fördermitteln im Bereich „An der Wasserwiese“ eine weitere präventive Hochwasserschutzmaßnahme umgesetzt werden könnte.

Die ersten Planungen der Stadt Eschweiler sahen für diesen Bereich eine Renaturierung sowie Verschwenkung des Indebetts vor. Diese Variante wurde wegen der zu erwartenden Baukosten sowie des langen Baufensters nicht weiterverfolgt. Die nunmehrige Planung sieht vor, entlang der Bebauung eine Verwallung zu errichten sowie Grundstücke, die durch den Hochwasserschutz negativ beeinflusst werden, ggf. zu erwerben.

Am 16.07.2026 beschloss der StädteRegionsrat, dass die StädteRegion Aachen zusätzliche Fördermittel in Höhe von bis zu 2,1 Mio. Euro, entsprechend 10 % der Gesamtsumme des auf die StädteRegion Aachen entfallenden Wiederaufbauplans für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen, beantragt. Ebenso stimmte er zu, dass die Verwaltung auf dieser Basis einen Förderantrag für eine präventive Schutzmaßnahme im Stadtgebiet Eschweiler stellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Verwaltungsvorlage „Präventiver Hochwasserschutz; Antrag auf Förderung im Rahmen des Wiederaufbaus NRW für eine Maßnahme im Stadtgebiet Eschweiler verwiesen (vgl. Anlage).

Die Stadt Eschweiler stimmt mit der StädteRegion Aachen derzeit den Weiterleitungsvertrag ab.

2.   Die im Eschweiler Stadtgebiet angedachten bzw. geplanten Maßnahmen führen zu einer Verschlechterung auf dem Gebiet der Gemeinde Inden. In Abstimmung mit allen Beteiligten werden die Maßnahmen im September 2026 in den dortigen politischen Gremien vorgestellt. Hierbei soll auch die weitere Vorgehensweise - Prüfung bzw. Abstimmung möglicher Objektschutzmaßnahmen nach Bewilligung der Fördersteckbriefe unter Berücksichtigung der geplanten bzw. im Bau befindlichen Hochwasserschutznahmen – beschlossen werden.

Sofern eine Zustimmung der Gemeinde Inden nicht erfolgt, ist eine Prüfung und Anpassung der angedachten Maßnahmen erforderlich.

Im Rahmen eines iterativen Prozesses erfolgt dann die Anpassung des Umfangs der Maßnahmen so lange, bis sich keine negativen Auswirkungen mehr für die Unterlieger ergeben. Dies ist auch der Fall, wenn im weiteren Verfahren keine Einigung mit den Unterliegern möglich ist.


Die Hochwasserpräventionsmaßnahme wird durch Mittel des Wiederaufbauplans finanziert. Die Abrechnung erfolgt hierbei über die StädteRegion Aachen. Im weiterem Planungs- und Umsetzungsprozess kann es dazu kommen, dass die der StädteRegion Aachen zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um die Maßnahme durchzuführen. Es ist jedoch möglich, die Maßnahme „An der Wasserwiese“ als sogenannte Kombimaßnahme durchzuführen. Hierbei werden Mittel, die der Stadt aus dem Förderprogramm zur Verfügung stehen, für diese Maßnahme zusätzlich eingesetzt. Nach derzeitigem Planungsstand kann davon ausgegangen werden, dass alle angedachten Maßnahmen über die Mittel des Wiederaufbauplans abgedeckt sind.

 


Die Ausarbeitung und Begleitung der zusätzlichen Maßnahme kann - sofern eine Bewilligung erfolgt - im Rahmen der städtischen Maßnahmen mit umgesetzt werden.