Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse in die weitere Entwicklung der Eschweiler Sportlandschaft einfließen zu lassen.
Mit Beschluss vom 18.09.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, einen neuen Sportstättenentwicklungsplan gemäß den Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 289/24 zu erstellen.
Mit Verwaltungsvorlage 088/25 wurde darüber informiert, dass das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) zur Unterstützung der Umsetzung beauftragt worden ist.
Zunächst erhob das IKPS eine Bestandsaufnahme der städtischen Sportstätten. Mit dieser Bestandsaufnahme wurde ein Überblick über die Sportstruktur der Stadt Eschweiler geschaffen (siehe VV 197/25).
Im nächsten Schritt wurde der Sportanlagenbedarf ermittelt. Ziel des Projektes ist es, verlässliche Daten zum aktuellen und künftigen Bedarf an Sportanlagen für den vereinsorganisierten Sport zu erhalten.
Anschließend erfolgte eine Kurzbefragung der Sportvereine und deren Abteilungen. Der Themenschwerpunkt der Befragung lag dabei auf der Bewertung der Sportanlagensituation der Vereine.
Die beigefügte Analyse stellt die Ergebnisse der bestehenden Sportinfrastruktur mit dem Sportanlagenbedarf gegenüber und leitet Ziele und Empfehlungen für die Eschweiler Sportlandschaft ab. Die ausführliche Darstellung ist als Anlage beigefügt, Nachfolgend auszugsweise zentrale Erkenntnisse (hierbei sind die bereits gestellten Förder- und Sanierungsprojekte zu beachten):
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Bei den Hallen und Räumen ergeben sich aktuell
gesamtstädtisch Defizite für den vereinsbetriebenen Sport.
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Mit der geplanten Dreifachsporthalle im
Sportzentrum wird sich mittelfristig die Versorgungssituation weiter verbessern
und sich dadurch Chancen für Sportvereine auch außerhalb des Zentrums ergeben,
weitere Belegungszeiten in Anspruch zu nehmen.
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Zur Versorgung ist eine Sanierung verschiedener
Sportstätten dringend erforderlich. Hier erscheint es sinnvoll sowohl auf den
Außenplätzen, als auch bei den Hallen eine Gesamtbedarfsaufstellung vorzunehmen
und auf dieser Basis eine Prioritätenliste zu erarbeiten.
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Rechnerisch besteht eine Unterdeckung im
Hallenbereich im Stadtteil Dürwiß, die jedoch nicht mit den städtischen
Rückmeldungen übereinstimmen. Zielführend erscheint es, die Bedarfe gemeinsam
mit den schulischen Bedarfen kleinräumig zu überprüfen.
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Bei den Sportplatzanlagen zeichnet sich ein Bedarf
an Trainings- und Spielkapazitäten vor allem im Winter ab, hier vor allem im
Stadtzentrum. Dies bedeutet nicht zwangsläufig die Schaffung weiterer Flächen,
sondern könnte auch im Bestand durch Umbau von bestehenden Spielfeldern in Kunststoffrasen
mit Beleuchtungsanlage geschehen. Falls zusätzliche Flächen trotzdem notwendig
erscheinen, sollte geprüft werden, ob hier Flächen im Umfang eines
Jugendspielfeldes zumindest für das Wintertraining ausreichend wären (dann in
Kunststoffrasen und mit Beleuchtung).
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Für den vereinsorganisierten Tennissport wird der
Bedarf an Trainings- und Spielmöglichkeiten im Winter gesehen. Es sollte dabei
mit den Tennissportvereinen über den Bau einer vereinseigenen Tennishalle mit
zwei Spielfeldern beraten werden.
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Für den Schießsport sollte eine zentrale
Schießsportanlage, die durch alle Eschweiler Schützenvereine genutzt wird, in
die Diskussion eingebracht werden.
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Auf organisatorischer Ebene werden noch Hinweise
zur Optimierung der vorhandenen Kapazitäten in Hallen und Räumen gegeben. Dem
IKPS ist bei der Analyse der Belegungspläne aufgefallen, dass zumindest auf dem
Papier die Hallen und Räume nahezu komplett ausgelastet sind. Zu überprüfen
wäre jedoch, ob diese Reservierungen auch genutzt werden und vor allem in
welchem Umfang (also z.B. mit wieviel Personen). Weiterhin schlägt das IKPS
vor, die Praxis der Hallenbelegung kritisch zu überprüfen, vor allem die Dauer
und die Zeiträume der Belegung. Demnach sollte die Belegung vor 20 Uhr
ausschließlich Kinder- und Jugendgruppen vorbehalten sein, Nutzungen ab 20 Uhr
(bis in der Regel 22 Uhr) Erwachsenen. Weiterhin sollten fest definierte
Zeitblöcke vergeben werden, z.B. 60- oder 90-Minuten-Blöcke in Abhängigkeit der
ausgeübten Sportart. Heute stellt sich die Belegung als Flickenteppich mit
äußerst unterschiedlichen Trainingsdauern dar, die eine Spannbreite von 45
Minuten bis teilweise 270 Minuten aufweist. Mit einer größtenteils
einheitlichen Taktung ließen sich mehrere Trainingseinheiten pro Tag
realisieren und einfacher koordinieren (z.B. auch in Bezug auf Hallentausch).
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Zur effektiveren Steuerung der Hallenbelegung
sollte zudem die deutliche Erhöhung der Nutzungsentgelte geprüft werden. Die
aktuell gültigen Nutzungsentgelte von 1 Euro pro Nutzungsstunde und bei einer
Dauerbelegung von 43 Euro pro Nutzungsstunde pro Jahr entfalten nach Meinung
des IKPS keine Steuerungswirkung und keinen Anreiz, schwach frequentierte oder
überhaupt nicht mehr benötigte Belegungszeiten zurückzugeben. Zu prüfen wäre
dann, ob die eingenommenen Entgelte in anderer Form über die Sportförderung
zweckgebunden (z.B. für die Ausbildung von Trainern, für die Jugendarbeit, zur
Anpassung der Erhöhung der Zuschüsse zur Pflege städtischer Sportanlagen durch
Vereine) wieder in den Sport zurückfließen.
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Die Belegung der städtischen Sportanlagen sollte
aus Transparenzgründen öffentlich und digital über die Homepage der Stadt
Eschweiler abrufbar sein.
Im nächsten Schritt ist geplant, die Erkenntnisse in moderierten Gesprächsrunden den Vereinen vorzustellen und Maßnahmen gemeinsam zu erarbeiten. Dabei gilt es, die sportfachlichen Anliegen unter besonderer Berücksichtigung der angespannten Haushaltssituation und die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam in den Blick zu nehmen. Die Inhalte der Werkstätten werden gemeinsam von der Verwaltung und dem Stadtsportverband mit dem IKPS entwickelt.
In der Sitzung wird Herr Dr. Stefan Eckl, Geschäftsführer des IKPS, über den derzeitigen Sachstand und Ausblick berichten.
Für die Erstellung eines Sportentwicklungsplans wurden unter Produkt 084240101, Sachkonto 52917000 – Gutachten, Beratungshonorare, Wertermittlung – in den Haushaltsjahr 2024 und 2025 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 21.321,70 € verausgabt. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen weitere 10.000,- € für die moderierten Werkstätten und den Abschlussbericht zur Verfügung.
Es werden personelle Kapazitäten in der Abteilung 410/Sport und Kultur gebunden.
