Betreff
Aktueller Sachstand des Sportentwicklungsplans; hier: mdl. Bericht durch Herrn Dr. Eckl (IKPS)
Vorlage
328/26
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse in die weitere Entwicklung der Eschweiler Sportlandschaft einfließen zu lassen.


Mit Beschluss vom 18.09.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, einen neuen Sportstättenentwicklungsplan gemäß den Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 289/24 zu erstellen.

Mit Verwaltungsvorlage 088/25 wurde darüber informiert, dass das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) zur Unterstützung der Umsetzung beauftragt worden ist.

Zunächst erhob das IKPS eine Bestandsaufnahme der städtischen Sportstätten. Mit dieser Bestandsaufnahme wurde ein Überblick über die Sportstruktur der Stadt Eschweiler geschaffen (siehe VV 197/25).

Im nächsten Schritt wurde der Sportanlagenbedarf ermittelt. Ziel des Projektes ist es, verlässliche Daten zum aktuellen und künftigen Bedarf an Sportanlagen für den vereinsorganisierten Sport zu erhalten.

Anschließend erfolgte eine Kurzbefragung der Sportvereine und deren Abteilungen. Der Themenschwerpunkt der Befragung lag dabei auf der Bewertung der Sportanlagensituation der Vereine.

Die beigefügte Analyse stellt die Ergebnisse der bestehenden Sportinfrastruktur mit dem Sportanlagenbedarf gegenüber und leitet Ziele und Empfehlungen für die Eschweiler Sportlandschaft ab. Die ausführliche Darstellung ist als Anlage beigefügt, Nachfolgend auszugsweise zentrale Erkenntnisse (hierbei sind die bereits gestellten Förder- und Sanierungsprojekte zu beachten):

 

-         Bei den Hallen und Räumen ergeben sich aktuell gesamtstädtisch Defizite für den vereinsbetriebenen Sport.

-         Mit der geplanten Dreifachsporthalle im Sportzentrum wird sich mittelfristig die Versorgungssituation weiter verbessern und sich dadurch Chancen für Sportvereine auch außerhalb des Zentrums ergeben, weitere Belegungszeiten in Anspruch zu nehmen.

-         Zur Versorgung ist eine Sanierung verschiedener Sportstätten dringend erforderlich. Hier erscheint es sinnvoll sowohl auf den Außenplätzen, als auch bei den Hallen eine Gesamtbedarfsaufstellung vorzunehmen und auf dieser Basis eine Prioritätenliste zu erarbeiten.

-         Rechnerisch besteht eine Unterdeckung im Hallenbereich im Stadtteil Dürwiß, die jedoch nicht mit den städtischen Rückmeldungen übereinstimmen. Zielführend erscheint es, die Bedarfe gemeinsam mit den schulischen Bedarfen kleinräumig zu überprüfen.

-         Bei den Sportplatzanlagen zeichnet sich ein Bedarf an Trainings- und Spielkapazitäten vor allem im Winter ab, hier vor allem im Stadtzentrum. Dies bedeutet nicht zwangsläufig die Schaffung weiterer Flächen, sondern könnte auch im Bestand durch Umbau von bestehenden Spielfeldern in Kunststoffrasen mit Beleuchtungsanlage geschehen. Falls zusätzliche Flächen trotzdem notwendig erscheinen, sollte geprüft werden, ob hier Flächen im Umfang eines Jugendspielfeldes zumindest für das Wintertraining ausreichend wären (dann in Kunststoffrasen und mit Beleuchtung).

-         Für den vereinsorganisierten Tennissport wird der Bedarf an Trainings- und Spielmöglichkeiten im Winter gesehen. Es sollte dabei mit den Tennissportvereinen über den Bau einer vereinseigenen Tennishalle mit zwei Spielfeldern beraten werden.

-         Für den Schießsport sollte eine zentrale Schießsportanlage, die durch alle Eschweiler Schützenvereine genutzt wird, in die Diskussion eingebracht werden.

-         Auf organisatorischer Ebene werden noch Hinweise zur Optimierung der vorhandenen Kapazitäten in Hallen und Räumen gegeben. Dem IKPS ist bei der Analyse der Belegungspläne aufgefallen, dass zumindest auf dem Papier die Hallen und Räume nahezu komplett ausgelastet sind. Zu überprüfen wäre jedoch, ob diese Reservierungen auch genutzt werden und vor allem in welchem Umfang (also z.B. mit wieviel Personen). Weiterhin schlägt das IKPS vor, die Praxis der Hallenbelegung kritisch zu überprüfen, vor allem die Dauer und die Zeiträume der Belegung. Demnach sollte die Belegung vor 20 Uhr ausschließlich Kinder- und Jugendgruppen vorbehalten sein, Nutzungen ab 20 Uhr (bis in der Regel 22 Uhr) Erwachsenen. Weiterhin sollten fest definierte Zeitblöcke vergeben werden, z.B. 60- oder 90-Minuten-Blöcke in Abhängigkeit der ausgeübten Sportart. Heute stellt sich die Belegung als Flickenteppich mit äußerst unterschiedlichen Trainingsdauern dar, die eine Spannbreite von 45 Minuten bis teilweise 270 Minuten aufweist. Mit einer größtenteils einheitlichen Taktung ließen sich mehrere Trainingseinheiten pro Tag realisieren und einfacher koordinieren (z.B. auch in Bezug auf Hallentausch).

-         Zur effektiveren Steuerung der Hallenbelegung sollte zudem die deutliche Erhöhung der Nutzungsentgelte geprüft werden. Die aktuell gültigen Nutzungsentgelte von 1 Euro pro Nutzungsstunde und bei einer Dauerbelegung von 43 Euro pro Nutzungsstunde pro Jahr entfalten nach Meinung des IKPS keine Steuerungswirkung und keinen Anreiz, schwach frequentierte oder überhaupt nicht mehr benötigte Belegungszeiten zurückzugeben. Zu prüfen wäre dann, ob die eingenommenen Entgelte in anderer Form über die Sportförderung zweckgebunden (z.B. für die Ausbildung von Trainern, für die Jugendarbeit, zur Anpassung der Erhöhung der Zuschüsse zur Pflege städtischer Sportanlagen durch Vereine) wieder in den Sport zurückfließen.

-         Die Belegung der städtischen Sportanlagen sollte aus Transparenzgründen öffentlich und digital über die Homepage der Stadt Eschweiler abrufbar sein.

Im nächsten Schritt ist geplant, die Erkenntnisse in moderierten Gesprächsrunden den Vereinen vorzustellen und Maßnahmen gemeinsam zu erarbeiten. Dabei gilt es, die sportfachlichen Anliegen unter besonderer Berücksichtigung der angespannten Haushaltssituation und die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam in den Blick zu nehmen. Die Inhalte der Werkstätten werden gemeinsam von der Verwaltung und dem Stadtsportverband mit dem IKPS entwickelt.

 

In der Sitzung wird Herr Dr. Stefan Eckl, Geschäftsführer des IKPS, über den derzeitigen Sachstand und Ausblick berichten.


Für die Erstellung eines Sportentwicklungsplans wurden unter Produkt 084240101, Sachkonto 52917000 – Gutachten, Beratungshonorare, Wertermittlung – in den Haushaltsjahr 2024 und 2025 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 21.321,70 € verausgabt. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen weitere 10.000,- € für die moderierten Werkstätten und den Abschlussbericht zur Verfügung.


Es werden personelle Kapazitäten in der Abteilung 410/Sport und Kultur gebunden.