Betreff
Förderprogramm "Moderne Sportstätte NRW"
Vorlage
327/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


Die Staatskanzlei des Landes NRW hat das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ veröffentlicht.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen sowie die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit (-armut) und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Der Erwerb von Sportstätten ist von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im Sinne des Landesförderprogramms sind gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen.

Für gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen beträgt die Förderung grundsätzlich:

a) bei einer Förderhöhe von 25 000 Euro bis 100 000 Euro 50 Prozent bis höchstens 90 Prozent,

b) bei einer Förderhöhe von mehr als 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro 50 Prozent bis höchstens 85 Prozent und

c) bei einer Förderhöhe von mehr als 1 000 000 Euro 50 Prozent bis höchstens 80 Prozent

Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen für Sportvereine zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzung 1: Der Sportverein hat die Doppelmitgliedschaft, d.h. er ist Mitglied eines Stadtsportbundes sowie Mitglied in einem Sport-Fachverband. Dabei muss mindestens eine der Mitgliedschaften bereits vor dem 01.01.2026 bestanden haben.

Voraussetzung 2: Die Sportanlage ist im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin oder ist ihm/ihr in einem langfristigen Pacht-/Mietverhältnis (mindestens 10 Jahre ab Antragstellung) zugesichert. Der Verein muss dabei wirtschaftlicher Träger sein, d.h. zuständig für „Dach und Fach“.

Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, reicht der Sportverein nach Beratung durch den vor Ort zuständigen Stadtsportverband über das Förderportal des Landessportbundes NRW eine Projektskizze ein, die aus einer Beschreibung des Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan besteht. Aus den eingereichten Projektskizzen erstellt der zuständige Stadtsportverband eine Förderliste /Förderempfehlung als Beschlussvorlage für die Staatskanzlei.

Die Richtlinien zu „Moderne Sportstätte NRW“ sind als Anlage I beigefügt.

Das Förderportal des Landessportbundes ist ab dem 01. Juni unter

https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

zu erreichen.

Die Abwicklung des Förderprogrammes für die Eschweiler Vereine wird durch den StadtSportVerband Eschweiler erfolgen. Dieser hat alle Vereine, die Mitglied im SSV sind angeschrieben und über das Förderprogramm informiert. Das Förderprogramm läuft von 2026 bis 2036. In der Ausschusssitzung wird ein Vertreter des SSV für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen.


keine


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