Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Antrag des Kanuclubs vom 24.03.2026 zur Kenntnis. Eine Entscheidung über die Gewährung des beantragten Zuschusses erfolgt unter Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt im Rahmen Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2027.
Mit Schreiben vom 24.03.2026 beantragt der Eschweiler Kanuclub e.V. einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10.000,- € für Modernisierungsmaßnahmen der vereinseigenen Räumlichkeiten (Anlage I).
Geplant ist die Erneuerung der Rolläden im Erdgeschoss sowie eine Schallschutzmaßnahme im Tagesraum. Die Rolläden sind über 60 Jahre alt. Eine Reparatur sei nicht mehr möglich. Zudem würde durch eine Modernisierung die Wärmedämmung und die Schallschutzisolierung auf aktuellen Stand gebracht. Der aktuelle Status Quo gewährleistet die heutigen Anforderungen nicht mehr.
Die Schätzkosten der Maßnahmen belaufen sich auf ca. 12.000,- €. Der Verein würde eine Eigenleistung in Höhe von 2.000,- € erbringen.
Die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses ist auf Grundlage der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports“ vom 10.03.2022 möglich.
Gemäß § 3B der vorgenannten Richtlinie können Zuschüsse zu Ersatz- bzw. Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden.
Zweck der Förderung ist es, diejenigen Vereine, die vereinseigene Sportstätten bzw. Vereinshäuser besitzen, in die Lage zu versetzen, notwendige Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen vorzunehmen, die bei der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Anlage dienen und keine Schönheitsreparaturen sind. Hierzu zählen u.a. Modernisierungen bestehender Einrichtungen, wie beispielsweise die beantragten Maßnahmen des Kanuclubs.
Nach § 4B der Richtlinie müssen die förderungsfähigen Kosten mindestens 5.000,- € betragen, wobei die Zuwendung als verlorener Zuschuss gewährt wird. Somit ist der Antrag des Kanuclubs grundsätzlich förderfähig.
Nach § 4 der Richtlinie wird eine Entscheidung vom Sportausschuss getroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gewährung eines Zuschusses eine Ausweitung der freiwilligen Ausgaben zur Folge hätte und insoweit ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Haushaltsverträglichkeit steht.
Aus sportfachlicher Sicht ist die Modernisierung des vereinseigenen Klubhauses zu befürworten. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Eschweiler empfiehlt die Verwaltung, in Abwandlung des bisherigen Verfahrens, den Antrag des Kanuclubs in die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2027 einzubringen.
Eine Antragsstellung im Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ ist nicht möglich, da die Mindestfördersumme nicht erreicht wird.
Für die Investitionskostenzuschüsse wurden in 2025 zu Lasten des Sachkontos 53118170 (Investitionsfördermaßnahmen Sportverein) im Produkt 084210101 (Förderung des Sports) insgesamt 5.499,99 € an Sportvereine ausgezahlt. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen -vorbehaltlich der Bestandskraft des Haushaltes- insgesamt Mittel zur Investitionsförderung in Höhe von 5.500,- € zur Verfügung. Diese Mittel sind jedoch zweckgebunden für die Bezuschussung bei Anschaffungen von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen (§ 3A der Richtlinie). Im Falle einer Zustimmung zur beantragten Bezuschussung der Modernisierungsmaßnahmen wären die dafür notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2027 zusätzlich bei o.a. Produkt/Sachkonto bereitzustellen.
Keine
