Betreff
Aufhebung „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in der Stadt Eschweiler vom 03.09.2025“
Vorlage
322/26
Aktenzeichen
320/Lim
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot der Ab- und Weitergabe von Lachgas in Minderjährige in der Stadt Eschweiler vom 03.09.2025.


Mangels einer bundeseinheitlichen Regelung zum Umgang mit Lachgas sowie einer zunehmend missbräuchlichen Nutzung durch Minderjährige wurde am 05.09.2025 durch den Rat der Stadt Eschweiler eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung für das Stadtgebiet Eschweiler beschlossen (Anlage 1). Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler erfolgte am 03.09.2025.

Am 12.04.2026 ist die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) in Kraft getreten (Anlage 2). Daraus ergeben sich einige bundeseinheitliche Neuerungen im Umgang mit Lachgas. Nun stellen Verstöße gegen das Verbot des Handels, des Inverkehrbringens usw. eine Straftat dar (§ 4 NpSG).

Durch die in Kraft getretenen Änderungen des NpSG ist die ordnungsbehördliche Verordnung über die An- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in der Stadt Eschweiler obsolet und soll daher durch den Rat der Stadt Eschweiler aufgehoben werden.


keine


keine