hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
1.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
2.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
3.
Die 8. Änderung des Bebauungsplans 51 –
Odilienstraße – (Anlagen 2-4) wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung
hierzu.
Vorlagen zu diesem Sachverhalt:
- VV 016/26: Beschluss zur Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Mit Schreiben vom 04.12.2024 hat
die GWG Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH einen Antrag
auf Änderung des Bebauungsplans 51 – Odilienstraße - sowie auf Abschluss eines
damit verbundenen städtebaulichen Vertrages gestellt. Die GWG und das
Senioren- und Betreuungszentrum Eschweiler (SBZ) planen eine Erweiterung des
Seniorenzentrums in Eschweiler-Röthgen. Auf der nördlichen Fläche des
Grundstücks sollen Apartments für Auszubildende und Angehörige von betreuten
Seniorinnen und Senioren entstehen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Röthgen unmittelbar südlich des
Gleises der Eschweiler Talbahn und nordwestlich der Wendeanlage der
Johanna-Neuman-Straße. Das Plangebiet umfasst den nordöstlichen Eckbereich des
Grundstücks des Senioren- und Betreuungszentrums der StädteRegion Aachen und
ein nordöstlich angrenzendes Grundstück.
Das geplante Vorhaben liegt überwiegend im
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 51. Die dort festgesetzte
Grundflächenzahl von 0,4 lässt die geplante zusätzliche Erweiterung zu; die
vorgesehenen Baukörper liegen jedoch nicht in den dort festgesetzten
überbaubaren Flächen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung zu schaffen und um dabei gemäß § 1 (3) BauGB eine geordnete
städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, soll der Bebauungsplan 51 in diesem
Teilbereich geändert werden. Die Änderung umfasst im Wesentlichen eine
Ausweitung der bislang festgesetzten Baugrenzen. Im Hinblick auf Klimaschutz
und -anpassung werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.
Für die Bauleitplanung wurden eine schalltechnische
Untersuchung im Hinblick auf einwirkende Schienenverkehrsgeräusche (Müller-BBM
Industry Solutions GmbH, 01/2026) und eine Artenschutzprüfung, Stufe I und II (faunaix, Faunistik und Umweltplanung, M.
Oligschläger, 07/2025)
durchgeführt. Ausgehend von den Ergebnissen der Untersuchungen wurden
Festsetzungen und Hinweise zum Schallschutz sowie zum Natur-/Artenschutz in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Die Bauleitplanung erfüllt die
Voraussetzungen zur Durchführung eines sog. beschleunigten Verfahrens nach §
13a BauGB; entsprechend gelten
die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) S. 1
BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) wurde verzichtet. Die Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a
BauGB entfielen ebenfalls. Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit der Bilanzierung von Ausgleichsmaßnahmen
und die entsprechende Umsetzung eines Ausgleichs waren ebenfalls nicht
erforderlich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 28.01.2026 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen (VV 016/26). Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand durch Veröffentlichung im Internet sowie durch Aushang im Rathaus im Zeitraum vom 13.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026 statt. Vonseiten der Öffentlichkeit wurden im Beteiligungsverfahren keine Stellungnahmen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 3 (2) BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung gebeten. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden
gegenüber dem Planentwurf nachträgliche Änderungen in Form von Roteintragungen
in der Planurkunde vorgenommen:
-
Für
eine eindeutige Nachvollziehbarkeit der festgesetzten Baugrenzen wurden in der
Planzeichnung zusätzliche Maßketten eingezeichnet. Eine Änderung der Baugrenzen
geht damit nicht einher.
-
Ausgehend
von der Stellungnahme der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH als Betreiberin
der angrenzenden Bahnstrecke wurden Hinweise zur Vermeidung von
Beeinträchtigungen des Bahnbetriebes aufgenommen.
-
Die
Legende zur Planzeichnung wurde um die Symbole der Kartengrundlage ergänzt.
Die Begründung wurde entsprechend angepasst. Änderungen
sind hier in kursiver Schrift gekennzeichnet.
Die Verwaltung empfiehlt die 8. Änderung des Bebauungsplans 51 – Odilienstraße – gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung als Abschlussbegründung hierzu.
Der Vorhabenträger hat die Kosten für die Planungsleistungen und die Gutachten übernommen. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.
Das Planverfahren bindet als
kommunale Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Baudezernat.
