Die im Sachverhalt dargestellten Sponsoringleistungen für die Stadt Eschweiler für das Jahr 2025 werden zur Kenntnis genommen.
Die „Richtlinien zur Verhütung von Korruption und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eschweiler“ wurden am 02.02.2023 insofern geändert, als die dort enthaltenen Bestimmungen zum Sponsoring erweitert wurden.
Unter „Sponsoring“ versteht man im Allgemeinen die Zuwendung von Finanzmitteln, Sach- und/oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) an eine Einzelperson, eine Gruppe von Personen, eine Organisation oder Institution, mit der regelmäßig auch eigene (unternehmensbezogene) Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Zur Wahrung der Transparenz wurde verfügt, dass das Rechnungsprüfungsamt eine öffentliche Verwaltungsvorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Rat fertigt, in der die im abgelaufenen Kalenderjahr in Anspruch genommenen Sponsoringleistungen sowie die wesentlichen Inhalte der dem Sponsoringvertrag zugrundeliegenden Sachverhalte (u.a. Name Sponsor, Beträge, Leistungen) aufgelistet werden.
Bei dieser Auflistung ist grundsätzlich abzugrenzen zwischen den Fällen, welche für den Sponsor mit einer ‚hervorgehobenen Werbung‘ verbunden waren bzw. sind und damit auch umsatzsteuerpflichtig zu behandeln sind.
Die dem Rechnungsprüfungsamt im vergangenen Jahr über die Finanzbuchhaltung zugeleiteten Vorgänge können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.
Umsatzsteuerpflichtige Maßnahmen:
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Lfd. Nr. |
Fachdienst- stelle |
Wert / Gegenwert (brutto) € |
Name des Gebers (Sponsor) |
Verwendungszweck (Art der
Geld-, Sach- oder Dienstleistung) |
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1 |
32/Ordnungs- amt |
1.111,00 € |
Sanitätshaus Koczyba GmbH |
Defibrillator, finanziert aus
Spenden der Veranstaltung ‚Jede Jeck is anders‘ |
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2 |
660/Straßenbau und Verkehr |
1.890,17 € |
Kaminofenstudio Wärme und
Mehr |
Mit dem Kaminofenstudio wurde
ein Vertrag über die Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel
L11/Zechenstraße abgeschlossen. Im Jahr 2025 wurden 6 Unterhaltungsmaßnahmen
gemeldet. |
Von den zugeleiteten Vorgängen waren nachfolgende umsatzsteuerfrei:
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Lfd. Nr. |
Fachdienst- stelle |
Wert / Gegenwert (netto) € |
Name des Gebers (Sponsor) |
Verwendungszweck (Art der
Geld-, Sach- oder Dienstleistung) |
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1 |
612/Nachaltige Entwicklung |
500,00 € |
RWE Power AG |
Preisgeld für die im Jahr
2025 veranstaltete Aktion ‚Stadtradeln‘ |
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2 |
510/Kinder- und
Jugendförderung |
1.500,00 € |
HEMA Immobilien GmbH |
Bereitstellung des
Preisgeldes für den Ehrenamtspreis „JugendPlus“ 2025, Verleihung am ‚Tag des
Ehrenamtes‘ |
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3 |
51/Jugendamt |
30.000,00 € |
Stiftung Stern |
Errichtung einer
Vollzeitstelle zur psychologischen Unterstützung der von der
Hochwasserkatastrophe betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Familien |
Mit den im Sachverhalt dargestellten Finanz- bzw. Sachleistungen konnten teilweise zusätzliche Projekte initiiert werden oder sie trugen zur teilweisen Entlastung des städt. Haushaltes bei.
Es konnte eine zusätzliche Stelle mit Fördermitteln geschaffen werden.
