1.
Die als
Anlage 01 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das
Haushaltsjahr 2026 wird beschlossen.
2.
Ebenso
wird der Stellenplan für das Jahr 2026 entsprechend der als Anlage 04
beigefügten Übersicht beschlossen.
Die Beschlussempfehlung beinhaltet das Ergebnis der bisherigen
Haushaltsberatungen, zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss am 29.04.2026, und
wird bei entsprechender Beschlussfassung vom Rat der Stadt Eschweiler so
übernommen.
Der am 18.02.2026 von der Stadtkämmerin aufgestellte und am 26.02.2026
vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler
für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 25.03.2026
eingebracht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das
Haushaltsjahr 2026 wurde gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW ortsüblich und zwar im
Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 42. Jahrgang, in der Ausgabe Nummer 8 vom
27.03.2026, bekannt gemacht und anschließend während der Dauer des
Beratungsverfahrens zur Einsichtnahme verfügbar gemacht.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder
Abgabepflichtige der Stadt Eschweiler innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe
wurde den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben,
Einwendungen in der Zeit vom 30.03.2026 bis 23.04.2026 zu erheben. Von diesem
Einwendungsrecht wurde kein Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.04.2026 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der
Ratsfraktionen, von Vereinen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der
Haushaltssatzung 2026 unterbreitet. Auf die Beratungsvorlage 216/26 sowie den
als Anlage 02 beigefügten Veränderungsnachweis entsprechend dem Ergebnis der
Haushaltsberatung im Haupt- und Finanzausschuss wird ergänzend verwiesen.
Der als Anlage 01 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2026 beinhaltet
das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen
-
des
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 16.04.2026,
-
des
Jugendhilfeausschusses vom 21.04.2026 und
-
des
Haupt- und Finanzausschusses vom 29.04.2026.
Die nunmehr aktuelle Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2029 sind der
Beschlussvorlage als Anlage 03 beigefügt.
Ebenso ist der entsprechend der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss überarbeitete Entwurf des Stellenplans 2026 als Anlage 04 mit Verweis auf die Beratungsvorlage 224/26 beigefügt. Hierzu ergänzend der Hinweis, dass die Verlagerung einer Abteilungsleitungsstelle aus dem Produkt 12 541 01 03 in das Produkt 01 111 12 03 bei gleichzeitiger Absenkung von Entgeltgruppe 12 auf Entgeltgruppe 11 sowie der Einfügung eines kw-Vermerks bis zum 30.06.2030 zunächst haushaltsneutral im Wege einer internen Stellen- und Mittelverlagerung erfolgt. Durch die Absenkung der Eingruppierung ergibt sich eine strukturelle Einsparung der Personalkosten, sodass ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. Einsparungen in Höhe von ca. 5.600 € jährlich zu erwarten sind.
Auch die Verlängerung des kw-Vermerks der Stelle der Entgeltgruppe 10 ‚Quartiersmanagement Eschweiler-Ost‘ bis zum 31.12.2026 im Produkt 05 313 01 01 führt zu keinen finanziellen Mehrbelastungen, da die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereits im geplanten Budget berücksichtigt sind.
Siehe Sachverhalt
./.
