Der in der
Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des fortgeschriebenen
Wiederaufbauplans (Anlage 1) Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zu führen
und darauf fußend diesen zur Bewilligung vorzulegen.
Mit Bescheid vom 31.03.2022 bewilligte die
Bezirksregierung Köln auf Grundlage der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW eine
Billigkeitsleistung in Höhe von 161.546.530,00 €. Unter Berücksichtigung der Drittmittel in Höhe von 5 Mio. € aus
Versicherungsleistungen ergab sich ein Betrag in Höhe von 166,54 Mio. €, der
für die Finanzierung der gemäß Wiederaufbauplan erforderlichen Maßnahmen zur
Bewältigung der Hochwasserschäden aus Juli 2021 zur Verfügung stand (vgl.
hierzu u.a. VV 013/22).
In der Folgezeit wurden für eine Vielzahl von Maßnahmen
Projektdatenblätter eingereicht, mit denen die Einzelmaßnahmen gegenüber der
Fördergeberin konkretisiert wurden. Nach Anerkennung erfolgte eine
Vorauszahlung in Höhe von 30% der beantragten Summe; anschließend erfolgten
bedarfsgerechte Mittelabrufe.
Die sich bei einem Projekt abzeichnenden Kostensteigerungen wurden im
Regelfall in den Projektdatenblättern berücksichtigt. Kostensteigerungen nach
Einreichung der Projektdatenblätter wurden mit einem Änderungsantrag zum
Projektdatenblatt eingereicht. Durch diese Verfahrensweise war die
Fördergeberin über die aktuelle Entwicklung der Kosten bei den einzelnen
Maßnahmen informiert.
1.
Änderungen
zum Wiederaufbauplan
1.1 Kostenänderungen,
die mittels Projektdatenblätter beantragt und bewilligt wurden
In den letzten Jahren wurden nachfolgende wesentliche Kostenänderungen
(nur Kostenerhöhungen über 0,5 Mio. € aufgezählt) bei der Bezirksregierung
beantragt und durch diese bewilligt:
WAP 1.1 – Realschule
Patternhof, baulich + 8,39 Mio. €
WAP 1.3 – Realschule Patternhof, Ausstattung + 1,57 Mio. €
WAP 1.4 – Realschule Patternhof temp. Ersatzcontainer + 3,38 Mio. €
WAP 2.3 – Schulzentrum Stadtmitte, Ausstattung + 0,57 Mio. €
WAP 2.5 – Schulzentrum Stadtmitte, sonstige Schäden + 1,54 Mio. €
WAP 4.1 – GGS Weisweiler, baulich + 2,23 Mio. €
WAP 4.5 – GGS Weisweiler, sonstige Schäden + 0,94 Mio. €
WAP 8.1 – Kita
Franz-Rüth-Str. temp. Ersatzcontainer +
0,85 Mio. €
WAP 9.1 – KITA Weisweiler,
baulich +
1,70 Mio. €
WAP 12.1 – Sporthalle Kaiserstraße, baulich + 2,04 Mio. €
WAP 32.1 – Kanal, baulich +
0,64 Mio. €
In Summe wurden Mehrkosten in Höhe von 24,83 Mio. € an die Bezirksregierung gemeldet.
Die durch die Projektdatenblätter und den Änderungsanträgen zu den Projektdatenblättern bewilligten Mittel (125,43 Mio. €) liegen bei ca. 75% der bewilligten Mittel aus dem ursprünglichen Wiederaufbauplan (166,54 Mio. €). Mit Erreichung von 80% der bewilligten Mittel ist ein umfassender Änderungsantrag des Wiederaufbauplans erforderlich.
1.2 Kostenänderungen, die noch beantragt werden müssen
Bei nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind der Bezirksregierung die Kostenänderungen über den Änderungsantrag mitzuteilen:
WAP 1.1 – Realschule Patternhof, baulich (3te Erhöhung) + 3,00 Mio. €
(Mitteilung der erhöhten Baukosten 03/2026)
WAP 1.4 – Realschule Patternhof temp. Ersatzcontainer (2te Erhöhung) + 1,24 Mio. €
WAP 1.5 – Realschule
Patternhof, sonstige Schäden +
0,50 Mio. €
WAP 3.1 – Willi-Fährmann-Schule, baulich + 5,00 Mio. €
WAP 3.3 – Willi-Fährmann-Schule, Ausstattung + 0,50 Mio. €
WAP 3.4 – Willi-Fährmann-Schule, temp. Ersatzcontainer + 0,65 Mio. €
WAP 4.1 – GGS Weisweiler, baulich (2te Erhöhung) + 2,59 Mio. €
WAP 8.1 – Kita
Franz-Rüth-Str. temp. Ersatzcontainer (2te Erhöhung) + 0,38 Mio. €
WAP 9.1 – Kita Weisweiler,
baulich (2te Erhöhung) +
1,11 Mio. €
WAP 10.1 – Sportzentrum Jahnstraße, baulich + 5,75 Mio. €
WAP 11.1 – Traglufthalle Dürwiß + 0,86 Mio. €
WAP 32.1 – Kanal, baulich
(2te Erhöhung) +
0,50 Mio. €
WAP 35.1 – Projektsteuerung / Kosten WAG + 6,48 Mio. €
Die Projekte Willi-Fährmann-Schule und das Sportzentrum Jahnstraße befinden sich in den Leistungsphase 2-3 HOAI. Nach erfolgtem Architektenwettbewerb sind die jeweiligen Planungsteams beauftragt. Die Kostenbestätigung liegt seit 03/2026 vor und wurde zur Erlangung von größtmöglicher Kostensicherheit für den Änderungsantrag abgewartet.
Eine Wirtschaftlichkeitsplanung für die Kosten der Wiederaufbaugesellschaft wurde ebenfalls abgewartet.
1.3 Änderung der Planungen, die noch beantragt werden müssen
Seit Bewilligung des Wiederaufbauplans haben sich bei einigen Projekten die Planungen grundsätzlich geändert, sodass eine Streichung (mit teilweiser Freigabe der Mittel) und Einreichung als neue Maßnahmen erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen.
WAP 3.7 - Neubau Hausmeisterhaus Willi-Fährmann-Schule anstatt Sanierung
--> Ersatzneubau an anderer Stelle durch Entfall
ehemaliges Grundstück WAP 3.6 aufgrund Neuplanung
Schule WAP 3.1 nur Kostenverschiebung
WAP 24.3 - Objektschutzmaßnahmen für das Feuerwehrgerätehaus Bohl + 150 Tsd. €
Es sollen folgende Objektschutzmaßnahmen umgesetzt werden:
Hochwasser-Wall auf der süd-westlichen Seite des Gebäudes,
Retentionsfläche, Rinnen zur Entwässerung.
WAP 38.1 - Anbau an Kita Weisweiler
Mehrkosten unter Berücksichtigung frei gewordener Mittel + 1,50 Mio. €
Ersatz eines Gruppenraums für WAP 7.1, da eine ordnungsgemäße und
zukunftsorientierte Sanierung an der bisherigen Stelle nicht wirtschaftlich durchführbar ist.
1.4 Neue Maßnahmen, die noch beantragt werden müssen
Durch das Flutereignis im Juli 2021 wurden Teile der Sohlbefestigungen der Inde beschädigt. Nach Klärung und Übernahme der Projektleitung durch die Stadt erfolgte 2024 die Begutachtung der Anlagen durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro, wonach eine Sanierung/ Erneuerung sinnvoll und geboten ist.
WAP 39.1 – Ufermauern und
Sohlbefestigung der Inde +
7,97 Mio. €
Zur nachhaltigen Sicherung des rechten Ufers soll entlang der Uferstraße
von der Brücke Neustraße bis zur Realschule Patternhof die Uferbefestigung saniert bzw. durch eine eine Spundwand ersetzt werden.
2. Darstellung der Fördermittel- sowie Umsetzungssituation
2.1 Kostensteigerungen
Für den Wiederaufbau wurden mit Bescheid vom 31.03.2022 Fördermittel in Höhe von rd. 161,5 Mio. € (ohne Drittmittel) bewilligt. Nach aktueller Kostenprognose ist mit Aufwendungen in Höhe von 222,93 Mio. € (ohne Drittmittel) zu rechnen, was eine Steigerung von rund 61,38 Mio. €, entsprechend 38 % bedeutet.
Die Abweichungen sind u.a. dadurch begründet, dass zum Zeitpunkt der Beantragung die beantragten Mittel auf Kostenschätzungen basierten, die im Jahreswechsel 2021/2022 aufgestellt wurden. In diesem Rahmen wurden mögliche Kostensteigerungen berücksichtigt; der Baupreisindex (Bürogebäude) ist von Anfang 2022 bis zum Ende des 4. Quartal 2025 (letzter verfügbarer Indexbericht des statistischen Bundesamtes) um 31,3 % gestiegen.
Darüber hinaus waren in einzelnen
Objekten mehr Maßnahmen erforderlich als zum Zeitpunkt der Aufstellung des WAP
gedacht und absehbar waren. Diese zusätzlichen Arbeiten wirken sich zum einen
auf die Baukosten, zum anderen aber auch auf Folgekosten aus (mehr Räume neu
auszustatten, längere Interimszeiträume…). Exemplarisch wird auf die Maßnahmen
„Realschule Patternhof“ sowie „KiTa und GGS Weisweiler“ verwiesen, bei denen
notwendige Mehrmaßnahmen (Schadstoff- und Bauteilsanierungen /
Betonsanierungen, energetische Maßnahmen…) erforderlich waren, die zum
Zeitpunkt der Kostenprognose nicht absehbar waren (beide Objekte sind im WAP
„nur“ als teilweise Sanierung der Unter- und Erdgeschosse absehbar gewesen,
nicht als „Vollsanierung“).
2.2 Kostenreduzierung
Bei der Umsetzung von 25 Maßnahmen wurden geringere Kosten verausgabt
als ursprünglich angemeldet. Die nicht benötigten Mittel in Höhe von insgesamt
7,6 Mio. Euro werden verrechnet.
3. Abgeschlossene
Maßnahmen
Mit dem Änderungstrag werde 23
Maßnahmen als abgeschlossen an die Bezirksregierung Köln gemeldet.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen fertig gestellt bzw. finden sich
in Nutzung. Insbesondere bei den Hochbaumaßnahmen ist immer ein längerer
Nachlauf erforderlich, bis alle Mängel komplett abgearbeitet wurden und alle
Schlussrechnungen vorliegen und gebucht sind. Darüber hinaus wurden bei einigen
Maßnahmen die Leistungsphase 9 Objektbetreuung beauftragt. Die Förderfähigkeit
der Leistungsphase 9 ist seitens der Bez.-Reg. abgelehnt worden. Die Ablehnung
wird jedoch von der Stadt als nicht nachvollziehbar gesehen.
Die Kita Franz-Rüth-Str. 3 ist schon bspw. längere Zeit in Nutzung.
Die Maßnahme wurde jedoch offiziell an die Bez.-Reg. noch nicht als
abgeschlossen angegeben.
Folgende
Maßnahmen sind abgeschlossen:
|
WAP 1.1 |
Realschule Patternhof |
Projekt in Nutzung |
|
WAP 1.4 |
Realschule Patternhof |
Ersatzmaßnahme fast abgeschlossen |
|
WAP 1.6 |
Hausmeisterhaus |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 2.1 |
Schulzentrum Stadtmitte |
Projekt in Nutzung |
|
WAP 2.2 |
Schulzentrum Stadtmitte |
Projekt in Nutzung |
|
WAP 2.3 |
Schulzentrum Stadtmitte |
Projekt in Nutzung |
|
WAP 2.4 |
Schulzentrum Stadtmitte |
Ersatzmaßnahme in Betrieb |
|
WAP 2.6 |
Hausmeisterhaus |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 3.4 |
Willi-Fährmann-Schule |
Ersatzmaßnahme in Betrieb |
|
WAP 3.6 |
Hausmeisterhaus |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 4.1 |
GGS Weisweiler |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 4.2 |
GGS Weisweiler |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 4.3 |
GGS Weisweiler |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 4.4 |
GGS Weisweiler |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 4.5 |
GGS Weisweiler |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 5.1 |
Container Kita Jahnstraße |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 6.1 |
Kita Franz-Rüth-Straße 1a |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 8.1 |
Kita Franz-Rüth-Straße |
Ersatzmaßnahme in Betrieb |
|
WAP 9.1 |
Kita Weisweiler |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 11.1 |
Sportzentrum Jahnstraße |
Ersatzmaßnahme in Betrieb |
|
WAP 12.1 |
Sporthalle Kaiserstraße |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 12.2 |
Sporthalle Kaiserstraße |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 12.3 |
Sporthalle Kaiserstraße |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 20.1 |
Grillhütte, Auf dem Driesch |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 24.1 |
Feuerwehrgerätehaus Bohl |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 28.1 |
Tennisheim Dürwiß |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 29.2 |
Straßenbeleuchtung/
Lichtsignalanlagen |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 32.2 |
Kanal |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 33.1 |
Fahrbahninstandsetzung, |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 33.2 |
Busspur instandsetzen, |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 33.4 |
Verkehrsfläche instandsetzen, |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 33.5 |
Fahrbahninstandsetzung |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 33.6 |
Radweginstandsetzung, |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 33.7 |
Fahrbahninstandsetzung,
(Parkplatz), |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 34.1 |
Einsatzfahrzeug Baubetriebshof |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 34.2 |
Einsatzfahrzeug Ordnungsamt |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 34.3 |
Einsatzfahrzeug Feuerwehr TLF |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 34.4 |
Einsatzfahrzeug Feuerwehr LF10 |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 34.5 |
Einsatzfahrzeug Feuerwehr ELW |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 35.2 |
Sonstiges |
Projekt abgeschlossen |
|
WAP 35.3 |
Sonstiges |
Projekt abgeschlossen |
4. Risiken
Die konkrete Ausführung der Maßnahmen sowie die endgültige Förderhöhe
werden erst im Rahmen des Verwendungsnachweises geprüft und bestimmt. Die
Stadt Eschweiler ist dafür verantwortlich, dass nur förderfähige Kosten als
direkte Folge aus dem Hochwasser auf die Wiederaufbaukonten gebucht werden.
Durch die Bezirksregierung wurden bislang ca. 50.000 € von insgesamt 46,55 Mio. € an erhaltenen Fördermitteln als
„nicht förderfähig“ anerkannt. Hierbei handelt es sich um Kosten aus Verzug,
Mahnungen, Terminverschiebungen, Verbrauchsmaterialien und weiteren, die nicht
als direkte Folge aus dem Hochwasser anerkannt wurden.
Bei Energie- und Betriebskosten ist nur der Mehrverbrauch gegenüber
dem Bezugsjahr 2020 förderfähig. Die förderfähigen Kosten befinden sich derzeit
in Klärung und ein Teil der bereits im WAP gebuchten Kosten wird
voraussichtlich nicht gefördert werden.
5. Hochwasserpräventionsmaßnahmen
Der Änderungsantrag für Hochwasserpräventionsmaßnahmen in Höhe von rund 16,15 Mio. € (10 % der 2022 bewilligten Gesamtsumme) ist ein eigenständiger, separater Änderungsantrag und wird hier nicht berücksichtigt.
6. Möglichkeit von weiteren
Änderungen
Änderungen im Wiederaufbauplan
können bis zur tatsächlichen Einreichung des Änderungsantrags aufgenommen
werden. Nach Bewilligung des Änderungsantrages kann jederzeit ein weiterer
Änderungsantrag gestellt werden. Spätestens nach Fertigstellung aller Maßnahmen
ist zum Abschluss ein abschließender Wiederaufbauplan einzureichen.
Die Mittel für die Maßnahmen sind im Wiederaufbauplan entsprechend ihrer voraussichtlichen Fälligkeit haushaltsmäßig berücksichtigt. Die Kosten sowohl der Gesellschaft wie auch der Projekte werden im Rahmen des Wiederaufbauplans durch das Land und den Bund übernommen (Ausnahme: Kiosk Gutenbergstr. und Imbiss Weisweiler, die als private Wiederaufbaumaßnahmen zu 80 % gefördert werden).
Die Projekte bzw. Maßnahmen werden durch die Wiederaufbaugesellschaft
Eschweiler GmbH umgesetzt. Alle betroffenen Fachdienststellen sind an der
Planung sowie Umsetzung eingebunden, was erhebliche personelle Ressourcen
bindet.
