Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Sachverhalt zur
Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung,
für die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Hochwasserschutzmaßnahmen
„Eschweiler-West“, „Stoltenhoffmühle“, „Innenstadt“ und „Weisweiler Kulturpark“
die Fördersteckbriefe zu erstellen, diese final mit der Unteren Wasserbehörde
der StädteRegion Aachen sowie des Wasserverbandes abzustimmen und der
Bezirksregierung Köln als Fördergeberin zur Genehmigung vorzulegen.
Im Bau- und Vergabeausschuss
der Stadt Eschweiler am 10.03.2026 wurden die ersten Ergebnisse der in
Erstellung befindlichen Machbarkeitsstudie inkl. Bedarfsplanung durch das
beauftragte Ingenieurbüro Achten & Jansen vorgestellt (vgl. hierzu VV
099/26). Im Rahmen der Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, die
Hochwasserschutzmaßnahmen „Eschweiler-West“, Stoltenhoffmühle“, „Innenstadt“
und Kulturpark Weisweiler“ weiter auszuarbeiten sowie die hierfür
erforderlichen Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion
Aachen sowie des Wasserverbandes Eifel-Rur vorzunehmen.
Aus diesem Grund wurden in der
Folgezeit die Maßnahmen „Eschweiler-West“ (1), Stoltenhoffmühle“ (2),
„Innenstadt“ (3), „Kulturpark Weisweiler“ (5) in zwei Kombinationsvarianten (1,2,5
und 1,2,3, 5) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihren Auswirkungen auf Ober-
und Unterlieger betrachtet. Parallel hierzu erfolgten die ersten Kostenannahmen
für die Maßnahmen.
Ergebnis dieser Prüfung war,
dass für eine Umsetzung der Kombinationsmaßnahme 1, 2, 3 und 5 die in Aussicht
gestellten Fördermittel nicht ausreichen. Auf Grundlage einer erneuten
Schwachstellenanalyse konnte anschließend im Rahmen eines dynamischen Prozesses
eine Reduzierung der innerstädtischen Mauern bzw. Uferbefestigungen bzw. in
Weisweiler durch Hinzunahme von rd. 30/40 m Mauern eine Verbesserung erreicht
werden, was zu einer deutlichen Kostenreduzierung führte.
Da alle Kombinationsmodelle,
die die südliche Innenstadt mitschützen, zu einer deutlichen Verschlechterung
der Ortslagen Frenz und Inden-Altdorf auf dem Gemeindegebiet Inden führten,
wurde im weiteren Prozess die Autobahnunterführung der K 34 - Kreisstraße in
Düren – geschlossen. Dies führte zwar zu einer deutlichen Verbesserung für die
betroffenen Dörfer, verschlechterte den Bereich vor der Brücke jedoch deutlich.
Alle für die
Kombinationsmaßnahme 1, 2, 3 und 5 für ein Hochwasserszenario mit der Spitze
165 m³/s durchgeführten Modellberechnungen zeigten, dass die weiteren Planungen
sowie die darauf fußende Umsetzung mit vielen Unwägbarkeiten sowie Risiken
(Kosten/zeitliche Umsetzung) verbunden sind.
Vor diesem Hintergrund wurde
zur Prüfung, ob ein Hochwasserschutz entlang Inde ohne Nachteile für die
Unterlieger möglich ist, das zu untersuchende Hochwasserszenario mit einer
Abflusswelle mit der Spitze 135 m³/s angepasst. Die Ergebnisse der
Modellberechnungen zeigten, dass eine Umsetzung unter Wahrung der
schützenswerten Interessen der Unterlieger grundsätzlich möglich erscheint. Die
Maßnahme Eschweiler-West entfaltet bei diesem Szenarium nur eine geringe
Schutzwirkung.
Auf Grundlage der Ergebnisse
wurde das Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren gesucht, um
zu klären, ob bzw. welche Maßnahmen grundsätzlich mitgetragen werden. Nach
dortiger erster Einschätzung wird lediglich eine Umsetzbarkeit von Maßnahmen
auf Basis eines Abflusses von bis zu 135 m³/s gesehen, sofern die konkreten
Betroffenheiten im weiteren Verfahren geklärt und die erforderlichen Maßnahmen
mit den Unteren Wasserbehörden und dem WVER abgestimmt werden. Hiervon
losgelöst ist das Gespräch mit der Gemeinde Inden zu suchen. Sofern eine
Einigung mit den Unterliegern nicht möglich ist, ist die Abflusswelle so
anzupassen, dass sich keine negativen Auswirkungen für die Unterlieger ergeben.
Ob die Kombimaßnahme 1,2 und 5
- also ohne südliche Innenstadt - mit dem Hochwasserszenario 165 m³/s
mitgetragen würde, müsste explizit mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises
Düren geklärt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Umsetzung bzw. Weiterverfolgung
jedoch nicht zielführend, da diese Variante keinen Schutz für die Innenstadt
vorsieht.
Vor diesem Hintergrund schlägt
die Verwaltung vor, den Hochwasserschutz auf Basis einer Abflusswelle mit der
Spitze von bis zu 135 m³/s anzupassen und auf dieser Grundlage für die
Maßnahmen 2, 3 und 5 die Fördersteckbriefe zu erstellen, diese final mit den
Unteren Wasserbehörden der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren sowie des
Wasserverbandes Eife-Rur abzustimmen und der Bezirksregierung Köln als Fördergeberin
zur Genehmigung vorzulegen. Sofern sich im weiteren Abstimmungsprozess das
Erfordernis der Anpassung der Abflusswelle ergibt, wird diese bis zur
Zustimmung- bzw. Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen angepasst und die
Maßnahmen baulich hierauf ausgerichtet,
Die Maßnahme „Eschweiler-West“
entfaltet ihre Schutzwirkung für die Bürger und Anlieger erst bei einer
Abflusswelle größer 135 m³/s. Die Maßnahme kann jedoch – sofern ein Zugriff auf
die Grundstücke möglich ist - ohne Nachteile für die Unterlieger umgesetzt
werden und schützt die Betroffenen bei größeren Hochwasserszenarien. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor,
auch für diese Maßnahme einen Fördersteckbrief zu erstellen, mit den Unteren
Wasserbehörden der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren sowie des
Wasserverbandes Eife-Rur abzustimmen und der Bezirksregierung Köln als
Fördergeberin zur Genehmigung vorzulegen.
Sofern sich im weiteren
Verfahren Erkenntnisse ergeben, dass eine der Maßnahmen innerhalb des
Förderzeitraums nicht umsetzbar ist, prüft die Verwaltung eine Umsetzung der
weiteren im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelten Maßnahmen. Die
Einbindung des Rates bzw. des Fachausschusses erfolgt hierbei frühzeitig.
Für
Hochwasserpräventionsmaßnahmen im Sinne der Förderrichtlinie (IV21WAP451)
werden seitens des Landes NRW zusätzliche WAP-Mittel im Umfang von 16,2 Mio. €
bereitgestellt, die unter den Bedingungen des kommunalen Wiederaufbaus ohne
Eigenanteile der Stadt Eschweiler verwendet werden können. Die Kosten für die
Machbarkeitsstudie inkl. Bedarfsplanung sowie für die Fertigung der
Förderanträge belaufen sich nach derzeitigem Projektstand voraussichtlich auf
140.000,00 €, die bis zur Anerkennung der Förderfähigkeit der Maßnahmen
vorzufinanzieren sind.
Die detaillierte Ausarbeitung
und Begleitung der Maßnahmen erfordert - sofern eine Bewilligung erfolgt -
zusätzliche Personalkapazitäten von geschätzt 1 Vollzeitäquivalente.
