Betreff
Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes im Eschweiler Stadtgebiet; hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Vorlage
235/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung, für die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Hochwasserschutzmaßnahmen „Eschweiler-West“, „Stoltenhoffmühle“, „Innenstadt“ und „Weisweiler Kulturpark“ die Fördersteckbriefe zu erstellen, diese final mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen sowie des Wasserverbandes abzustimmen und der Bezirksregierung Köln als Fördergeberin zur Genehmigung vorzulegen.


Im Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Eschweiler am 10.03.2026 wurden die ersten Ergebnisse der in Erstellung befindlichen Machbarkeitsstudie inkl. Bedarfsplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro Achten & Jansen vorgestellt (vgl. hierzu VV 099/26). Im Rahmen der Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, die Hochwasserschutzmaßnahmen „Eschweiler-West“, Stoltenhoffmühle“, „Innenstadt“ und Kulturpark Weisweiler“ weiter auszuarbeiten sowie die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen sowie des Wasserverbandes Eifel-Rur vorzunehmen.

Aus diesem Grund wurden in der Folgezeit die Maßnahmen „Eschweiler-West“ (1), Stoltenhoffmühle“ (2), „Innenstadt“ (3), „Kulturpark Weisweiler“ (5) in zwei Kombinationsvarianten (1,2,5 und 1,2,3, 5) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihren Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger betrachtet. Parallel hierzu erfolgten die ersten Kostenannahmen für die Maßnahmen.

Ergebnis dieser Prüfung war, dass für eine Umsetzung der Kombinationsmaßnahme 1, 2, 3 und 5 die in Aussicht gestellten Fördermittel nicht ausreichen. Auf Grundlage einer erneuten Schwachstellenanalyse konnte anschließend im Rahmen eines dynamischen Prozesses eine Reduzierung der innerstädtischen Mauern bzw. Uferbefestigungen bzw. in Weisweiler durch Hinzunahme von rd. 30/40 m Mauern eine Verbesserung erreicht werden, was zu einer deutlichen Kostenreduzierung führte.

Da alle Kombinationsmodelle, die die südliche Innenstadt mitschützen, zu einer deutlichen Verschlechterung der Ortslagen Frenz und Inden-Altdorf auf dem Gemeindegebiet Inden führten, wurde im weiteren Prozess die Autobahnunterführung der K 34 - Kreisstraße in Düren – geschlossen. Dies führte zwar zu einer deutlichen Verbesserung für die betroffenen Dörfer, verschlechterte den Bereich vor der Brücke jedoch deutlich.

Alle für die Kombinationsmaßnahme 1, 2, 3 und 5 für ein Hochwasserszenario mit der Spitze 165 m³/s durchgeführten Modellberechnungen zeigten, dass die weiteren Planungen sowie die darauf fußende Umsetzung mit vielen Unwägbarkeiten sowie Risiken (Kosten/zeitliche Umsetzung) verbunden sind.

Vor diesem Hintergrund wurde zur Prüfung, ob ein Hochwasserschutz entlang Inde ohne Nachteile für die Unterlieger möglich ist, das zu untersuchende Hochwasserszenario mit einer Abflusswelle mit der Spitze 135 m³/s angepasst. Die Ergebnisse der Modellberechnungen zeigten, dass eine Umsetzung unter Wahrung der schützenswerten Interessen der Unterlieger grundsätzlich möglich erscheint. Die Maßnahme Eschweiler-West entfaltet bei diesem Szenarium nur eine geringe Schutzwirkung.

Auf Grundlage der Ergebnisse wurde das Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren gesucht, um zu klären, ob bzw. welche Maßnahmen grundsätzlich mitgetragen werden. Nach dortiger erster Einschätzung wird lediglich eine Umsetzbarkeit von Maßnahmen auf Basis eines Abflusses von bis zu 135 m³/s gesehen, sofern die konkreten Betroffenheiten im weiteren Verfahren geklärt und die erforderlichen Maßnahmen mit den Unteren Wasserbehörden und dem WVER abgestimmt werden. Hiervon losgelöst ist das Gespräch mit der Gemeinde Inden zu suchen. Sofern eine Einigung mit den Unterliegern nicht möglich ist, ist die Abflusswelle so anzupassen, dass sich keine negativen Auswirkungen für die Unterlieger ergeben.

Ob die Kombimaßnahme 1,2 und 5 - also ohne südliche Innenstadt - mit dem Hochwasserszenario 165 m³/s mitgetragen würde, müsste explizit mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren geklärt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Umsetzung bzw. Weiterverfolgung jedoch nicht zielführend, da diese Variante keinen Schutz für die Innenstadt vorsieht.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Hochwasserschutz auf Basis einer Abflusswelle mit der Spitze von bis zu 135 m³/s anzupassen und auf dieser Grundlage für die Maßnahmen 2, 3 und 5 die Fördersteckbriefe zu erstellen, diese final mit den Unteren Wasserbehörden der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren sowie des Wasserverbandes Eife-Rur abzustimmen und der Bezirksregierung Köln als Fördergeberin zur Genehmigung vorzulegen. Sofern sich im weiteren Abstimmungsprozess das Erfordernis der Anpassung der Abflusswelle ergibt, wird diese bis zur Zustimmung- bzw. Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen angepasst und die Maßnahmen baulich hierauf ausgerichtet, 

Die Maßnahme „Eschweiler-West“ entfaltet ihre Schutzwirkung für die Bürger und Anlieger erst bei einer Abflusswelle größer 135 m³/s. Die Maßnahme kann jedoch – sofern ein Zugriff auf die Grundstücke möglich ist - ohne Nachteile für die Unterlieger umgesetzt werden und schützt die Betroffenen bei größeren Hochwasserszenarien.  Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, auch für diese Maßnahme einen Fördersteckbrief zu erstellen, mit den Unteren Wasserbehörden der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren sowie des Wasserverbandes Eife-Rur abzustimmen und der Bezirksregierung Köln als Fördergeberin zur Genehmigung vorzulegen.

 

Sofern sich im weiteren Verfahren Erkenntnisse ergeben, dass eine der Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums nicht umsetzbar ist, prüft die Verwaltung eine Umsetzung der weiteren im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelten Maßnahmen. Die Einbindung des Rates bzw. des Fachausschusses erfolgt hierbei frühzeitig.


  Für Hochwasserpräventionsmaßnahmen im Sinne der Förderrichtlinie (IV21WAP451) werden seitens des Landes NRW zusätzliche WAP-Mittel im Umfang von 16,2 Mio. € bereitgestellt, die unter den Bedingungen des kommunalen Wiederaufbaus ohne Eigenanteile der Stadt Eschweiler verwendet werden können. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie inkl. Bedarfsplanung sowie für die Fertigung der Förderanträge belaufen sich nach derzeitigem Projektstand voraussichtlich auf 140.000,00 €, die bis zur Anerkennung der Förderfähigkeit der Maßnahmen vorzufinanzieren sind.


Die detaillierte Ausarbeitung und Begleitung der Maßnahmen erfordert - sofern eine Bewilligung erfolgt - zusätzliche Personalkapazitäten von geschätzt 1 Vollzeitäquivalente.