Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 11 beigefügte
„Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im
Jahr 2026
Der Citymanagement
Eschweiler e.V. beantragte die Freigabe verkaufsoffener Sonntage
- am 31.05.2026
(„Frühlings-Stadtfest“)
- am 05.07.2026
(„Sommerkirmes“)
- am 30.08.2026
(„Sommer-Stadtfest“)
- am 08.11.2026
(„Tag des Karnevals“)
- am 20.12.2026 („Weihnachtsmarkt“)
Das Konzept für die o.a. Stadtfeste einschl. verkaufsoffener Sonntage ist
als Anlage 1 und 2 beigefügt. Sofern sich wesentliche Änderungen des Konzepts
ergeben, wird der Rat hierüber entsprechend informiert.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnungen am 31.05., 30.08., 08.11. und
20.12.26 der Verkaufsstellen beantragt werden, wird im Rahmen der Festsetzung
wie folgt umgrenzt:
- im Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur Bundesautobahn – Auffahrt Eschweiler-West,
- im Norden durch die Bundesautobahn A 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler-West und der gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung,
- im Osten durch Bergrather Straße über die Indestraße – An der Wasserwiese – Königsbenden – Dürener Straße – Kreuzung Wollenweberstraße sowie deren gedachte Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
- im Süden beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos/Abzweig Odilienstraße über die Odilienstraße –Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnung am 05.07.2026 der Verkaufsstellen beantragt wird, wird im Rahmen der Festsetzung wie folgt umgrenzt:
-
Für die
Innenstadt zwischen Dürener Straße und Bismarckstraße, sowie Bergrather Straße
und Langwahn
Ein entsprechender Plan ist als Anlage 4 beigefügt.
Anhand der vorgelegten Konzepte wurde von der Verwaltung das
Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet.
Es wurde um zeitnahe Rückäußerung gebeten, um die Stellungnahmen bei der
Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigen zu
können. Die Stellungnahmen zu den verkaufsoffenen Sonntagen der IHK Aachen sind
als Anlagen 5 und 6, des Bistum Aachen als Anlagen 7 und 8 und der HWK Aachen
als Anlagen 9 und 10 beigefügt.
Sofern bis zur Ratssitzung am 06.05.2026 noch Stellungnahmen eingehen,
werden diese nachgereicht.
Stadtfest vom
29.05.2026 bis 31.05.2026 („Frühlings-Stadtfest“)
Der vorgelegten Planung des Citymanagement Eschweiler e.V. zufolge stellt
sich der Ablauf des verkaufsoffenen Sonntags am 31.05.2026 wie folgt dar:
Zum wiederholten Male wird ein Weinfest auf der Uferstraße entlang der
Inde in der Innenstadt stattfinden. In 2026 soll das Fest erstmals im Rahmen
des Stadtfestes zusammen mit einem verkaufsoffenen Sonntag stattfinden. Das
Weinfest ergänzt das Eventangebot von Eschweiler und trägt zur Attraktivierung
der Innenstadt bei. Neben den Winzern, die aus den unterschiedlichen
Anbaugebieten Deutschlands kommen, werden auch lokale Anbieter das Weinfest mit
ihren Ständen ergänzen.
Ebenfalls wird es wieder ein Straßenmalereifestival geben. Bereits im
Vorfeld werden über die örtliche Presse und Schreiben an die Eschweiler Schulen
Kinder und Jugendliche gesucht, die im Rahmen des am Sonntag (31.05.2026)
stattfindenden Straßenmalerfestivals unter Anleitung durch Künstler aus der
Region lernen möchten, Kreidezeichnungen auf Straßenabschnitten in der
Innenstadt umzusetzen, sich so kreativ zu betätigen und zu einem farbenfrohen
Erscheinungsbild in Eschweiler beizutragen. Begleitet wird der Wettbewerb durch
Attraktionen und Angebote zahlreicher Schausteller für alle Altersklassen im
Innenstadtbereich. Des Weiteren finden, nach dem Erfolg aus dem letzten Jahr,
zum Tag der Vielfalt, Inklusion und Diversität am 31.05.2026 diverse Aktionen
und Stände in der Innenstadt statt.
Der Bereich des Fachmarktzentrums AuerbachCenter an der Auerbachstraße
wird am 31.05.2026 durch den bewährten Shuttlebus-Service angebunden. Dort
werden zahlreiche Kinderaktionen angeboten.
Auch das Areal „Wasserwiese“ wurde erneut in der Planung des
verkaufsoffenen Sonntags berücksichtigt. Auf einer Fläche von 5.000 m2
werden je nach Wetterlage verschiedene Attraktionen für Kinder (z.B.
Karussells, Ritterspiele etc.), Ausstellungen (beispielsweise E-Fahrzeuge,
Landmaschinen usw.) sowie Vorführungen und Vorträge zu Themen im Hinblick auf
Tierhaltung vorgesehen.
Stadtfest vom
03.07.2026 bis 05.07.2026 („Sommerkirmes“)
In diesem Jahr soll
die traditionelle Peter-und Paul-Kirmes wieder in der Innenstadt stattfinden.
Eine Kirmes in der Innenstadt ist ein lebendiges und buntes Ereignis, welches
zur Belebung der Innenstadt beiträgt. Die Kombination aus Kirmes und geöffneten
Einzelhandelsgeschäften stärkt die Attraktivität der Innenstadt als Erlebnis-
und Einkaufsort. Die einzelnen Schausteller planen die Öffnung der einzelnen
Fahrgeschäfte von Freitag bis einschließlich Montag. Die Kirmes in Eschweiler
bleibt ein wichtiger kultureller Treffpunkt für Jung und Alt. Die Peter-und
Paul-Kirmes zeigt, wir kirchliche Feste und städtische Tradition
ineinandergreifen und über Generationen hinweg einen festen Platz im
gesellschaftlichen Leben von Eschweiler einnehmen.
Stadtfest vom
28.08.2026 bis 30.08.2026 („Sommer – Stadtfest“)
Auf dem Marktplatz werden, nach dem Erfolg der letzten Jahre, wieder die
„original Marktschreier“ vom Fischmarkt Hamburg zu Gast sein. Für das leibliche
Wohl sorgen zahlreiche Imbiss- und Getränkestände.
Am Freitag, 28.08.2026 sowie Samstag, 29.08.2026 sollen verschiedene
Konzerte auf der Bühne auf der Uferstraße stattfinden.
Im Rahmen der Fahrzeugschau am Samstag, 29.08.2026 sowie Sonntag,
30.08.2026 werden viele Facetten der Mobilität abgebildet. Neben PKW
verschiedener Hersteller werden auch Fahrräder (Oldtimer bis E-Bikes)
präsentiert.
Auch an diesem verkaufsoffenen Sonntag (30.08.2026) werden an der
Wasserwiese auf einer Fläche von 5.000 qm Vorträge/Vorführungen von Fachleuten
zu verschiedenen Themen rund um das Thema „Tierhaltung“, eine Ausstellung mit
großen Landmaschinen sowie Attraktionen für Kinder (Karussell, Ritterspiele)
und Gastronomie (Food Trucks) geplant. Die Bereiche AuerbachCenter, wo erneut
zahlreiche Kinderaktionen angeboten werden, sowie „Wasserwiese“ werden am
30.08.2026 erneut durch den bewährten Shuttlebus-Service an den
Veranstaltungsbereich „Innenstadt“ angebunden.
Stadtfest vom
06.11.2026 bis 08.11.2026 („Tag des Karnevals“)
Das Programm zum Tag des Karnevals am 08.11.2026 sieht einen gemeinsamen
Marsch von Standartengruppen der Karnevalsvereine, Ex-Prinzen und deren
Zeremonienmeister sowie des geschäftsführenden Komitees und der
prinzenstellenden Gesellschaft durch die Innenstadt zur Bühne auf der
Marienstraße vor. Dort folgt die Vorstellung des designierten Prinzenpaars mit
einem unterhaltsamen Programm. Auch den Jugendabteilungen der Eschweiler
Karnevalsgesellschaften wird zum sechsten Mal in Folge eine große Bühne gegeben.
Der Tag des Karnevals mit Vorstellung des designierten Prinzenpaars,
Prinzenwiegen und Verabschiedung des Prinzenpaars der vergangenen Session ist
alljährlich einer der wichtigsten Tage im Hinblick auf die beginnende
Karnevalssession. Mehr als 5.500 in 22 Karnevalsgesellschaften organisierte
Karnevalisten erwarten alljährlich die Vorstellung des zukünftigen Prinzen und
seines Zeremonienmeisters. Nicht zuletzt der Umstand, dass Eschweiler als
mittlere kreisangehörige Gemeinde regelmäßig den drittgrößten Rosenmontagszug
in der Bundesrepublik Deutschland durchführt, zeigt, dass die Stadt in
erheblichem Maße karnevalistisch geprägt ist.
In der Innenstadt locken zahlreiche Schausteller die Besucher*innen mit
vielfältigen und abwechslungsreichen Angeboten, auch für junge Besucher*innen.
Im Bereich an der Wasserwiese sind auf einer Fläche von 5.000 qm
Vorträge/Vorführungen von Fachleuten zu verschiedenen Themen rund um das Thema
„Tierhaltung“, eine Ausstellung mit großen Landmaschinen sowie Attraktionen für
Kinder (Karussell, Ritterspiele) und Gastronomie (Food-Trucks) geplant. Am
Sonntag (08.11.2026) werden die Bereiche „AuerbachCenter“ und „Wasserwiese“
durch den bewährten Shuttlebus-Service angebunden.
Wie bislang bei allen Stadtfesten (und insbesondere zum alljährlichen
Stadtfest zum Tag des Karnevals) ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das
umfangreiche und abwechslungsreiche Rahmenprogramm an verschiedenen
Veranstaltungsorten unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen. Insgesamt wird erwartet, dass die
Zahl der die Veranstaltungen besuchenden Personen die der Käufer/innen
erheblich übersteigt.
Der Karneval besitzt in der Stadt Eschweiler gegenüber anderen
Festivitäten einen der höchsten Stellenwerte. So gilt Eschweiler überregional
als rheinische Karnevalshochburg und statistisch gesehen sind –wie oben
dargestellt– nahezu 10% der Eschweiler Bevölkerung in Karnevalsvereinen
organisiert.
Im Hinblick auf das abwechslungsreiche, größtenteils zeitgleich in
verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindende Rahmenprogramm und nicht
zuletzt unter Berücksichtigung des Beginns der Karnevalssession wird daher mit
einem überdurchschnittlich hohen Besucheraufkommen gerechnet.
Weihnachtsmarkt und Beleuchtung der Innenstadt
Der Weihnachtsmarkt wird nach dem Erfolg aus dem letzten Jahr wieder mit
dem integrierten Adventsdorf auf dem Marktplatz eröffnet. Das neue Konzept aus
2025 wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Der Weihnachtsmarkt wird
über die Stadtgrenzen hinaus erneut eine sehr hohe Aufmerksamkeit erzeugen. Ein
weihnachtliches Programm auf der Bühne rundet das Angebot ab.
Auch im Jahr 2026 wird der Nikolaus am 06.12.2026 Obst und Schokolade an
die kleinen Gäste verteilen.
Eine festliche Weihnachtsbeleuchtung wird auch in diesem Jahr wieder in
der Innenstadt installiert werden. Für mehrere Wochen wird die Fußgängerzone
weihnachtlich beleuchtet.
Der verkaufsoffene Sonntag wird für den 20.12.2026 beantragt. In der Zeit
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden die Einzelhändler der Innenstadt ihre
Geschäfte öffnen und ihre Waren präsentieren; das Konzept wird durch
aufgestellte Buden sowie den erneut für einen guten Zweck tätigen Lions-Club
Eschweiler-Ascvilare mit dem Verkauf von Grünkohl mit Mettwurst auf der
Grabenstraße attraktiviert.
Für das AuerbachCenter ist am 20.12.2026 ein Kinderweihnachtsmarkt
geplant. Auch an diesem verkaufsoffenen Sonntag (20.12.2026) werden an der
Wasserwiese auf einer Fläche von 5.000 qm Vorträge/Vorführungen von Fachleuten
zu verschiedenen Themen rund um das Thema „Tierhaltung“, eine Ausstellung mit
großen Landmaschinen sowie Attraktionen für Kinder (Karussell, Ritterspiele)
und Gastronomie (Food-Trucks) geplant.
Für die Anbindung der Bereiche „AuerbachCenter“ und „Wasserwiese“ an die
Innenstadt steht am verkaufsoffenen Sonntag die seit Jahren bewährte
Shuttlebus-Verbindung zur Verfügung.
Wie bislang bei allen Stadtfesten, insbesondere beim Stadtfest mit
Weihnachtsmarkt, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das umfangreiche und
abwechslungsreiche Rahmenprogramm am Markt, in der Innenstadt und am
AuerbachCenter unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf verschiedenste
Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für die Bevölkerung
und die Besucher darstellen.
Das Adventsdorf auf dem Marktplatz entwickelte sich im vergangenen Jahr
schnell zu einem beliebten Treffpunkt für alle Altersklassen und nicht nur für
die Eschweiler Bevölkerung. Die zahlreichen Besucher, die positiven
Rückmeldungen und die lebendige Atmosphäre machten deutlich, dass das Konzept
aufgegangen ist. Besonders geschätzt wurde die Mischung aus gemütlicher
Stimmung, verschiedenen Angeboten und liebevoller Gestaltung. Das Adventsdorf
wurde in der Vorweihnachtszeit zu einem Ort der Begegnung.
Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die
Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018
(Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur
Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte,
enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich
der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW mehrfach überarbeitet. Auch unter Berücksichtigung dieser
Änderungen liegen die Voraussetzungen für die hier beantragten Ladenöffnungen
an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1, 2 und 5 vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem jeweiligen Stadtfest.
Die für das Stadtgebiet Eschweiler freigegebenen, verkaufsoffenen Sonntage sind –wie hier– regelmäßig an die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Stadtfeste, geknüpft. Daher kann der im LÖG enthaltene Sachgrund Nr. 1 (Ladenöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) für die beantragten verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2026 als erfüllt angesehen werden.
Für die aktuell geplanten Stadtfeste ist die Ladenöffnung für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen des Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.) zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich des angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass die Stadtfeste in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des Auerbachcenters und der Wasserwiese stattfinden.
Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche –auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des Auerbachcenters und der Wasserwiese– überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen Veranstaltungsbereichen und über die gesamte Zeit des jeweiligen Stadtfestes zu rechnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Rahmenprogramme der Stadtfeste (siehe oben) abwechslungsreich gestaltet sind, (teilweise zeitgleich) in verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfinden und ein breites Spektrum von Besuchern aller Altersklassen ansprechen. Es liegen keine Erkenntnisse über parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass die Stadtfeste in Eschweiler auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht werden.
2. Ladenöffnung, die dem Erhalt, der Stärkung
oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes
dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten Aspekt des
Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen angestrengt
werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und stetig
weiterzuentwickeln.
Auch, wenn durch die Errichtung von zentralen Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem, umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenter und an der Wasserwiese vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen Angebots notwendig. Zu berücksichtigen sind auch die Folgen der lange andauernden Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021. Immer mehr Einzelhändler kehren in die Ladenlokale zurück. Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen weiter bekannt zu machen, um dies dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts an Samstagen zeigen Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker annähernd stabil; gegenüber den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht und beworben. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben würden. Die Freigabe verkaufsoffener Sonntage stellt hierbei ein zusätzliches, flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer eines Stadtfestes erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und nicht nur auf den Sonntag).
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (lediglich fünf der gesetzlich erlaubten acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung als begleitende Maßnahme gedacht ist.
3. Ladenöffnung, die der Steigerung der
überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter
Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn-
und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr. 5
(Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als attraktiver
und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Städte ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt mittlerer Größe 2019“, die verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune 2019 und 2021“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit drittgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler zehn städtische Grundschulen an elf Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder Investoren sichtbar zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als Hochzeitsstandort, Industriegebiet „Am Grachtweg“ „Langgasse“ usw.) bieten auch die alljährlichen Stadtfeste die Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere
gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept für die Stadtfeste mit
verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2026 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar,
weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung
empfiehlt daher, die als Anlage 11 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2026“ zu beschließen.
keine
Die Veranstaltungen/Stadtfeste werden im Rahmen der allgemeinen Aufgabenerfüllung durch Personal des Ordnungsamtes begleitet.
