Dem Antrag des VabW auf Verlängerung des Mietzuschusses für das Objekt Merkurstraße 11-13 wird für die Zeit vom 01.01.2026 – 30.09.2027 entsprochen.
Die Haushaltsmittel sollen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2026 bereitgestellt werden.
Der VabW e.V. ist als regionaler Bildungsträger unter Trägerschaft der Städte Eschweiler, Alsdorf, Würselen und der StädteRegion Aachen gegründet worden, um die Bildungslandschaft der Region eng abgestimmt mit den Bedarfen vor Ort weiterzuentwickeln und ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen. Um diesen Informationstransfer zu gewährleisten ist die Stadt Eschweiler im Vorstand des VabW vertreten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligt er sich u.a. an Ausschreibungen für lokale Beschäftigungsmaßnahmen. Der VabW bietet hierbei im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit langjährig Berufsorientierungskurse in der Stadt Eschweiler an und hat ein enges und erfolgreiches Netzwerk zu den Arbeitsmarktakteuren sowie den Schulen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege vor Ort.
Die Berufsorientierungskurse werden durch die Bundesagentur für Arbeit vergeben. Eine Nachkalkulation ist nicht möglich.
Bis Ende 2023 hat der VabW e. V seine Berufsorientierungskurse in Räumlichkeiten der ehemaligen Schule in der Eichendorffstraße, angeboten, wozu ihm das Objekt mietfrei zur Verfügung gestellt wurde. Ende 2023 musste das Gebäude aufgrund brandschutztechnischer Bedenken kurzfristig frei gezogen werden. Als Kompensation konnten dem VabW Räumlichkeiten in der Merkurstraße vermittelt werden, die sich im Privateigentum befinden. Aufgrund der Dringlichkeit und der laufenden Kurse gab es keine Alternative zu dieser externen Anmietung. Da die Kosten beim Angebot nicht einkalkuliert waren, kann der Kurs mit externer Anmietung nach Aussage des VabW nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden.
Vor diesem Hintergrund sagte die Stadt Eschweiler dem VabW auf Antrag zu, die Hälfte des Finanzierungsdeltas von monatlich 3.951 Euro ab März 2024 bis September 2025 zu übernehmen. 2025 zog die Bundesagentur für Arbeit die Option, die „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene“ für zwei Jahre bis September 2027 zu verlängern. Eine Option für eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Mit Schreiben vom 21.08.2025 (s. Anlage 1) bittet der Verein um Kostenübernahme in bisheriger Höhe bis September 2027 (Ende erste Verlängerungsoption). Mit dem als Anlage II beigefügten Schreiben vom 31.10.2025 teilte die Bürgermeisterin daraufhin mit, dass der Antrag in die Haushaltsberatungen 2026 zur Entscheidung eingebracht werde.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Situation wird aus fachlicher Sicht empfohlen, den Mietkostenzuschuss für den Zeitraum 01.01.2026 – 30.09.2027 im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2026 zu berücksichtigen und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Zudem verbleibt die Stadt Eschweiler hierdurch im Konsens der Mitgliedskommunen der VabW.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport wird der Geschäftsführer des VabW e. V., Frank Numan, bei Bedarf für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
An den VabW e.V. werden Mitgliedsbeiträge in Höhe von 28.685 Euro entrichtet. Im Rahmen der Umsetzung der Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen erhält der VabW e.V. im lfd. Haushaltsjahr unter Berücksichtigung dort vorhandener Restmittel insgesamt rd. 418.600 Euro. Nach Abschluss eines Schuljahres erfolgt jährlich eine Spitzabrechnung mit den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Bei zustimmender Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag sind für die Finanzierung des Mietkostenzuschusses für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 23.706 Euro im Produkt 032430101, Sachkonto 54310000 „Geschäftsaufwendungen“ bereitzustellen. Für das Jahr 2027 ist ein Betrag in Höhe von insgesamt 17.780 Euro bereitzustellen.
Hierbei handelt es sich um freiwillige, ergebnisverschlechternde Leistungen.
keine
