Betreff
Aktualisierung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Eschweiler
Vorlage
205/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat möge beschließen:

1.        Das bestehende Straßen- und Wegekonzept der Stadt Eschweiler wird aktualisiert.

2.       Die Aktualisierung des Straßen- und Wegekonzeptes wird vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sowie des „Nordrhein-Westfalen-Plan“ an den zuständigen Fachausschuss zur Vorberatung verwiesen.


Ausgangslage

 

Gemäß der Erweiterung des kommunalen Abgabengesetzes (§8a – Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen) wurden die Städte und Kommunen verpflichtet, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Dieses Konzept hatte zu berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden.

Es musste zudem über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Eschweiler angelegt und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Eine Beschlussfassung zum Straßen- und Wegekonzept war zudem zwingend erforderlich, um die nicht mehr bei den Anliegern erhobenen Straßenbaubeiträge über das entsprechende Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge) zu refinanzieren. Diese Regelung greift für Maßnahmen die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden.

Für Straßenbaumaßnahmen die nach dem 01.01.2024 durch den seinerzeit zuständigen Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen wurden, erfolgt keine Erhebung von Anliegerbeiträgen mehr, da dem „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KAG-ÄG NRW) am 28.02.2024 im Landtag mehrheitlich zugestimmt wurde.

Den beschriebenen rechtlichen Vorgaben folgend wurde erstmals 2020 ein Straßen- und Wegekonzept erstellt, bis zum heutigen Tag erfolgten zwei Fortschreibungen.

Aufgrund der momentan geltenden rechtlichen Bestimmungen ist die Erstellung bzw. Fortschreibung des Straßen- und Wegkonzeptes nicht mehr zwingend erforderlich. Dennoch ist ein Instrument notwendig, welches eine Bedarfsplanung und eine Aufstellung eines Erhaltungsprogramms ermöglicht.

Begründung des vorliegenden Antrags

 

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 23.03.2026 (vgl. Anlage 1) die Aktualisierung der aktuell vorliegenden 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes da es sich hierbei um ein zentrales Instrument für die Planung, Priorisierung und Transparenz kommunaler Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen handele. Es wird weiter beantragt diese Aktualisierung im Bau- und Vergabeausschuss vorzuberaten.


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