Betreff
Umbau und bauliche Erweiterung der KGS Bergrath
Vorlage
203/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.) Das dargestellte Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen. Der vorgelegten Planung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der dargestellten Sanierung und Erweiterung der KGS Bergrath unter Inanspruchnahme der beiden Förderprogramme beauftragt. Die Projektkosten werden bei dieser Variante auf 18,1 Mio. geschätzt. Die Beteiligung der Schulkonferenz soll auf dieser Grundlage erfolgen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ab der Leistungsphase 7 (Durchführung der Vergabe) gem. HOAI steht hierbei unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Haushalts 2026.

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus den Förderprogrammen „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ (Förderstrang 2, Einzelmaßnahmen) und die Förderung zum „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ zur Sanierung und der baulichen Erweiterungsmaßnahmen an der KGS Bergrath auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderungen zu beantragen.

3.) Um die Umsetzung im Förderzeitraum zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt die Planung bis einschließlich der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) der HOAI für die parallele Erweiterung der Schule und der Sanierung des Bestandsgebäudes sowie hierzu der erforderlichen Errichtung eines Interimsgebäudes auf der benachbarten Festwiese auszuschreiben und zu vergeben. Der Einrichtung von einer zusätzlichen, entsprechend befristeten Planstelle, die für die fristgerechte Durchführung der Maßnahme zwingend erforderlich ist, wird zugestimmt.

4) Vorbehaltlich der Bestandskraft des Haushalts 2026 wird gemäß §5 (3) der Zuständigkeitsordnung vom 26.11.2025 für die Baumaßnahme eine Budgetfreigabe zur Ausschreibung in Höhe der im Haushalt 2026 vorgesehenen Mittel erteilt. Sofern durch die jeweilige Beauftragung das bewilligte Gesamtbudget nicht zu überschreiten droht, gilt die Zustimmung als erteilt.


Mit Verwaltungsvorlage 311/23 wurde seitens des Schulausschusses, des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und dem Rat der Stadt Eschweiler am 27.09.2023 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, mit einer ganzheitlichen Machbarkeitsstudie die notwendigen baulichen Maßnahmen am Schulstandort auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Hierbei sollten der aufgrund der schulischen Entwicklung erforderliche Raumbedarf, der Umgang mit den Bestandsgebäuden sowie energetische Gesichtspunkte und Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Gründe des Umbaus wird auf die oben genannte Verwaltungsvorlage verwiesen.

Mit den Verwaltungsvorlagen 332/24 sowie 141/25 wurde jeweils über den aktuellen Sachstand berichtet.

Ausgangslage

Die durch die KGS Bergrath genutzten Räumlichkeiten bestehen aktuell aus einem Hauptgebäude (ca. 70-75 Jahre alt) sowie weiteren Gebäudeteilen (jeweils ca. 50 Jahre alt), der Sporthalle (ca. 20 Jahre alt) sowie aushilfsmäßig aus Räumen im Erdgeschoss des Gebäudes an der Kopfstraße (ca. 100 Jahre alt), welches anteilig im Obergeschoss auch von Vereinen genutzt wird. Die Bestandsgebäude weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Auf Basis einer erhöhten Anzahl an SchülerInnen sowie dem kurzfristig zu befolgenden Rechtsanspruch auf OGS-Plätze besteht akuter und erweiterter Raumbedarf seitens der Nutzer.

Machbarkeitsstudie

Bereits im Jahr 2023 wurde ein externes Architekturbüro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie entsprechend der Verwaltungsvorlage 311/23 beauftragt. In einer ersten Ausarbeitung wurden hierbei verschiedene Entwurfsvarianten unter Beteiligung der Nutzer ausgearbeitet und bewertet. Nach interner Abstimmung wurde die Studie unter Hinzuziehung externer Planer, Fachplaner und Gutachter bis auf einen Planungsstand vertieft, der in etwa der Leistungsphase 2 (Vorplanung) der HOAI entspricht. Die Vertiefung der Machbarkeitsstudie und die untersuchte Planung zur Erweiterung und zur Bestandssanierung sind im Anhang beigefügt. Nach Vorliegen des Ergebnisses wurden unter Beteiligung eines externen Projektsteuerungsbüros verschiedene Umsetzungsvarianten in Hinblick auf eine Förderfähigkeit untersucht.

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie kann wie folgt zusammengefasst werden. Das bisherige Schulgebäude an der Weierstraße muss aufwändig saniert werden, um energetisch und baulich dauerhaft genutzt werden zu können. Dabei sind Optimierungen zur Raumaufteilung vorzunehmen. Die alten Pavillonklassen auf dem Schulhof und das ehemalige Hausmeisterhaus (jetzige Mensa) sollen aufgegeben und durch einen Erweiterungsneubau ersetzt werden mit dem Ziel, nach Fertigstellung des Neubaus und der Sanierung auch die schulische Nutzung des altes Schulgebäudes Kopfstraße einzustellen. Sowohl der Erweiterungsbau als auch die Bestandssanierung werden in absehbarer Zukunft als alternativlos betrachtet.

In der im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelten Planung bleibt der Bestandsbau in seiner jetzigen Form und Abmessung erhalten, wird jedoch vollständig kernsaniert. Dies bedeutet einen Rückbau des Gebäudes auf die tragende Substanz. Das Gebäude wird hierbei auch umfassend energetisch saniert.

Im Klassentrakt wird die Fluchtwegesituation gemäß den brandschutztechnischen Vorgaben hergestellt. Hierzu werden Ausgangstüren ins Freie aus den Treppenhäusern, Außentreppen für die äußeren Klassen des Obergeschosses und eine Außentüre aus der linken Klasse des Kellergeschosses vorgesehen. Die Raumaufteilung wird zur Umsetzung des Konzeptes Klasse = Gruppe gemäß den abgestimmten Anforderungen der Nutzer angepasst. Im Verwaltungstrakt bleibt es bei einer Anpassung der Nutzung sowie des Raumzuschnitts.

Der an den Flur des Bestandbaues angeschlossene Erweiterungsbau im Bereich des ehemaligen Hausmeisterhauses und der Pavillonklassen ist von seinen Abmessungen her dem auf dem Grundstück befindlichen Baumbestand angepasst. Die vorgesehenen drei Klassenräume, sowie die beiden Differenzierungsräume orientieren sich zum Schulhof. Die Differenzierungsräume wurden so angeordnet, dass ein Raum zwischen zwei Klassen liegt und ein weiterer an den Bestandsflur angrenzt. Dadurch kann dieser Raum auch aus dem Bestandsgebäude genutzt werden. Die Klassen- sowie die Differenzierungsräume verfügen jeweils über einen Zugang zum Schulhof. Zusätzlich wurde ein Musikraum hinzugefügt. Dieser liegt gegenüber der nördlichen Klasse am Ende des Flures. Ebenso wurde ein knapp 45 qm großer Lagerraum ergänzt, welcher ebenfalls aus dem Flur erschlossen wird. Der Flur verfügt über einen direkten Zugang zum Schulhof und stellt damit den Fluchtweg sicher. Auch das zukünftig im Anbau untergebrachte Lehrerzimmer wird über diesen Flur erschlossen. Die der Nutzerzahl angepasste Mensa und deren Küche orientieren sich zur Weierstraße. Diese Lage stellt die einfache Belieferung der Mensa, sowie eine mögliche Zweitnutzung der Mensa als Dorfgemeinschaftsraum außerhalb der Schulzeiten sicher.

Es wurde in der Planung sichergestellt, dass alle gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Verwaltung, Fachräume etc.) sowie 6 Klassenräume im Erdgeschoss liegen und ein barrierefreier Zugang bei Bedarf organisatorisch sichergestellt werden kann. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass eine Erschließung des Unter- und des Obergeschosses aufgrund der Anordnung der Flure im Bestand mittels eines Aufzugs nicht möglich war. 

Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden unter Beteiligung der Fachplanern auch folgende Aspekte untersucht:

-         Brandschutz

-         Tragwerksplanung

-         Schadstoffanalyse

-         Bausubstanz (Betontechnische Untersuchung)

-         Gebäudetechnik

-         Bauphysik

Einzelheiten hierzu können der Anlage entnommen werden.

Die reinen Baukosten werden in der Machbarkeitsstudie mit gerundet 12,7 Mio. € beziffert. Im Zuge der weiteren Betrachtung hinsichtlich der Förderfähigkeit werden die Projektkosten unter Berücksichtigung von Risikozuschlägen und der Baupreisentwicklung auf dieser Grundlage auf 15,1 Mio. € geschätzt. Zur vollumfänglichen Inanspruchnahme der Fördermittel ist eine parallele Umsetzung der Erweiterung und der Bestandssanierung erforderlich. Durch die hierzu erforderliche Herstellung einer Interimscontaineranlage und durch die zusätzliche Sanierung des Dachs erhöhen sich die Projektkosten auf 18,1 Mio. €.

Sämtliche genannte Kosten basieren auf dem aktuellen Wissensstand (in etwa der Leistungsphase 2) und unterliegen einer entsprechenden Kostengenauigkeit (von ca. +/- 30%).

Im Fazit der Machbarkeitsstudie wird vom Architekturbüro die Frage aufgeworfen, ob ein kompletter Abbruch des Bestandsgebäudes und ein Neubau eines Schulgebäudes eine bessere Alternative wäre. Dies wurde mit dem eingeschalteten Projektsteuerer ebenfalls noch einmal eingehend diskutiert. Im Vergleich der Umsetzungsvarianten wurde auch ein Neubau auf der angrenzenden Festwiese untersucht. In der Abwägung der Gesamtumstände wird diese Variante jedoch verworfen. Die in der Machbarkeitsstudie dargestellten Einwände wurden hierbei auch einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit dem Gebäudebestand gegenübergestellt. Argumente wie die Grundrissoptimierung, die Barrierefreiheit, das Kostenrisiko und die Lärmbelastung während der Bauzeit wurden im Entwurf behandelt und sind im Rahmen der Bewertung in die Gesamtbetrachtung eingeflossen. So wird z.B. durch die Auslagerung der Schule während der Baumaßnahme die Belastung für die Nutzer deutlich reduziert und die Bauzeit kann hierdurch deutlich beschleunigt werden. Eine Förderfähigkeit wäre bei einem Neubau momentan nicht gegeben. Für die Konzeptionierung würde hier noch einmal die Planungsleistung neu erbracht werden müssen, was den zeitlichen Rahmen der Förderprogramme sprengen würde. Ohnehin wäre bei einem Neubau grundsätzlich nur der zusätzliche Aufwand für die Erweiterung des Ganztagesangebots (entsprechend dem Umfang des Erweiterungsbaus) förderfähig. Ein Neubau ohne Inanspruchnahme der Fördermittel ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht darstellbar.

Förderung

Im Rahmen von zwei Förderprogrammen des Rheinischen Reviers können nun Fördermittel für die Maßnahmen beantragt werden:

-         das Programm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ (hier Förderstrang 2, Einzelmaßnahmen) zur Förderung der Bestandssanierung und

-         das Programm zum „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ zur Förderung des Erweiterungsbaus und dessen Ausstattung.

Mit dem Förderprogramm zum Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe soll der Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich gefördert werden. Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von bedarfsgerechten Investitionen in die Einrichtung, den Ausbau und Erhalt von Plätzen in der Ganztagsbetreuung an Schulen im Primarbereich.

Förderanträge für bauliche Maßnahmen können bis spätestens zum 30. April 2026 gestellt werden, wenn die beantragten Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Das Datum der Anschaffung (Lieferdatum) bzw. das Datum der Inbetriebnahme ist maßgeblich, nicht das Rechnungsdatum.

Darüber hinaus förderfähig sind mit der Hauptmaßnahme anfallende Ausgaben für Planung, Beratung, einschließlich Rechtsberatung, und Projektsteuerung einschließlich investitionsvorbereitender Planungen. Personalkosten sind nicht förderfähig.

Sofern ein Vorhaben zur Umsetzung gelangt, sind auch im Vorfeld entstandene Planungsausgaben für bereits vorliegende Planungen rückwirkend erstattungsfähig. Dies gilt für solche Planungsausgaben, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind.

Beim Förderprogramm zur energetischen Sanierung sollen kommunale Gebäude umfassend oder in Teilen energetisch saniert werden, um Energie einzusparen, Betriebskosten nachhaltig zu senken und einen wirksamen Beitrag zur CO2-Reduktion zu leisten. Gemäß Förderstrang 2 ist die Kombination von Einzelmaßnahmen förderfähig. Antragstellungen sind bis zum 30.06.2026 möglich.

In beiden Programmen ist die grundsätzliche Förderung entsprechender Maßnahmen i. H. v. 95% für möglich.

Gemäß den Förderbedingungen darf die Umsetzung der Baumaßnahmen vor der Erteilung eines Förderbescheids nur unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel beschlossen werden. Dasselbe gilt für die Bewilligung der Haushaltsmittel. Die Planung und Vorbereitung der Baumaßnahme bis einschließlich der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der vergabe) ist hiervon ausgenommen.

Empfehlung

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden intensiv hinsichtlich der Inanspruchnahme der Förderprogramme untersucht. Hierbei wurden verschiedene Varianten zur Umsetzung betrachtet, welche sich hinsichtlich Fördermittel/ Haushaltsmittel, Termine/ Kosten, Maßnahmen, Realisierbarkeit und insbesondere auch der Risikobewertung unterscheiden. Die Ergebnisse der Betrachtungen werden in der beigefügten Tabelle zusammengefasst (s. Anlage).

Auf Basis der Betrachtungen wird die Umsetzung und Realisierung der Erweiterung und Sanierung der KGS Bergrath unter der Nutzung beider Förderprogramme empfohlen, wobei bei der energetischen Sanierung der Förderstrang 2 verfolgt werden soll. Zur Einhaltung des Förderzeitraums müssen beide Projekte parallel bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Zur Umsetzung muss die Schulnutzung während der Bauzeit in eine Ersatzcontaineranlage verlagert werden.

Die Gesamtkosten dieser Variante, bei der der Sanierungsumfang im Bestand etwas größer ist und zusätzliche Kosten für die Interimscontaineranlage anfallen, werden mit 18,1 Mio. € beziffert. Bei der Bestandssanierung sind nicht alle Kosten im Rahmen der energetischen Sanierung förderfähig. Die möglichen Fördereinnahmen werden bei dieser Variante mit ca. 15,6 Mio. € beziffert, so dass der städtische Eigenanteil nach aktueller Annahme bei ca. 2,5 Mio. € liegt. Bisher sind im Haushaltsentwurf 2026 für die Maßnahme -ohne Inanspruchnahme einer Förderung- insgesamt 8,2 Mio. Euro budgetiert. Insoweit ergibt sich im Vergleich beim Eigenanteil Stadt eine Verbesserung in Höhe von 5,7 Mio. Euro.

Darüber hinaus sind die geringe Projektlaufzeit und die Entlastung der Schule während der Bauzeit nach Umzug in eine Ersatzcontaineranlage als wesentliche Vorteile der Variante zu nennen.

Im Förderstrang 2 der energetischen Sanierung wird das Risiko des Fördermittelverlusts im Bereich der Bestandssanierung (durch die Beantragung von Einzelmaßnahmen) reduziert. Das Terminrisiko zur Fertigstellung der Baumaßnahme innerhalb des Förderzeitraums kann jedoch nicht komplett ausgeschlossen werden.

Zusätzlich wird sich durch eine im Zuge der Fördermaßnahme frühere und umfassendere energetische Sanierung des Bestandsgebäudes eine Einsparung im Bereich der Energiekosten ergeben, welche jedoch schwer beziffert werden kann. Eine Einsparung von ca. 30% des Energiebedarfs durch die Sanierungsmaßnahme erscheint realistisch. Die tatsächliche Einsparung ist jedoch auch von der Entwicklung der Energiepreise in den kommenden Jahren abhängig.

Sollte das Projekt nicht unter der Inanspruchnahme der Förderprogramme umgesetzt werden können, wären die Gesamtkosten der Baumaßnahme in vollem Umfang durch den städt. Haushalt zu finanzieren. Ob und wann in diesem Fall die Gesamtsumme im Haushalt bereitgestellt werden könnte, ist unklar. Eine Verschiebung der Baumaßnahme bzw. eine Verlängerung der Projektlaufzeit wird zu Mehrkosten führen. Ein erfolgreiches Projekt unter Nutzung der Fördermittel ist realistisch bei entsprechend hoher und durchgehender Priorisierung bei allen internen und externen Beteiligten und der Bereitstellung des erforderlichen Personals. Dennoch besteht ein Terminrisiko hinsichtlich der Fertigstellung innerhalb des Förderzeitraums.

Terminschiene

Zur Nutzung des Förderpotenzials ist die Einhaltung der im Folgenden genannten Termine zwingend erforderlich. Bei Nichteinhaltung besteht das Risiko des Verlusts der Fördereinnahmen inklusive zusätzlicher Kosten für die Bereitstellung:

  • Antragsstellung „Ganztag“ bis 30.04.2026                       
  • Antragsstellung: „Energetische Sanierung“ bis 30.06.2026
  • Fertigstellung bis 31.12.2029
  • Verwendungsnachweis bis 31.03.2030

Grundstück Ersatzcontaineranlage 

Als Standort für eine Ersatzcontaineranlage kommt kurzfristig nur das als Festwiese genutzte Nachbargrundstück in Frage. Das Grundstück, das sich im Besitz der Stadt befindet, liegt in unmittelbarer Nähe des Schulstandortes mit der Sporthalle und dem alten Schulgebäude Kopfstraße, die während der Bauphase in Nutzung bleiben können. Die baurechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Containeranlage sind gegeben. Das Grundstück müsste im Zeitraum der Bauausführung von 2027 bis Anfang 2030 mit einer Containeranlage als Interimsgebäude belegt werden, um die gleichzeitige Umsetzung der Erweiterungsbaumaßnahme und der Bestandssanierung zu ermöglichen. Eine Vereinsnutzung der Festwiese/ Schützenwiese ist demzufolge bis Anfang 2030 nicht oder nur in Teilen möglich. Erste Gespräche mit den betroffenen Vereinen wurden seitens der Verwaltung bereits geführt. Eine abschließende Abstimmung hinsichtlich einer Alternative für die dort geplanten Veranstaltungen steht jedoch noch aus. Die Möglichkeit bei Veranstaltungen Schulinfrastruktur, wie z.B. die Schultoiletten zu nutzen, soll im Projektverlauf geprüft werden.

Schulbeteiligung

Die Schule ist gemäß § 76 SchulG NRW durch den Schulträger in Angelegenheiten der räumlichen Unterbringung und Ausstattung der Schule sowie bei Baumaßnahmen zu beteiligen. Die bisherigen Planungen wurden in enger Abstimmung mit der Schule erstellt. Die gem. § 76 i.V.m. § 65 SchulG NRW vorgeschriebene Beteiligung der Schulkonferenz erfolgt unmittelbar nach der Beschlussfassung.

Ausstattung

Bisher wurden Mittel für multifunktionelle Klassensätze, Mensaausstattung sowie Ausstattung der Klasse, als Kompensation der beiden Pavillonklassen, in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Kosten für die investive Anschaffung von funktionsnotwendiger Ausstattung im Sinne von Mobiliar, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Gerätschaften und Einbauten ist in den genannten Gesamtkosten noch nicht enthalten.

Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts

Für die Einhaltung der Termine zur Antragsstellung besteht erheblicher Zeitdruck, da vor allem im Bereich der energetischen Sanierung noch ein energetisches Sanierungskonzept als Beantragungsunterlage durch einen entsprechenden Fachplaner ausgearbeitet werden muss. Hierzu ist eine umgehende Beauftragung dieser Leistung erforderlich.

Zur Bearbeitung des Projekts unter Einhaltung der Fertigstellung im Förderzeitraum ist die Umsetzung der Maßnahme deutlich zu priorisieren. Dies betrifft sämtliche Projektbereiche (Entscheidungsfindungen, politische Beteiligung und Beschlüsse, Sachbearbeitung des Projekts, Mittelbereitstellung, Vergaben, Projektleitung und -steuerung).

Um hier die notwendigen Arbeitskapazitäten zur Verfügung stellen zu können, muss in den betroffenen Fachämtern entsprechendes Personal befristet für die Dauer des Projekts (voraussichtlich bis zum 30.06.2030) bereitgestellt werden. Dies kann beim Hochbauamt nur durch die Schaffung einer zusätzlichen Stelle (voraussichtlich EG 11) gewährleistet werden. Im Bereich Schulen, Sport und Kultur ist der konkrete Personalbedarf derzeit noch nicht abschließend messbar. Daher ist beabsichtigt, den im Jahr 2026 entstehenden Mehrbedarf zunächst durch den Einsatz vorhandenen Personals, insbesondere durch Mitarbeitende, welche im zweiten Halbjahr 2026 aus Elternzeit zurückkehren werden, über vorhandene vorübergehend vakante Stellenanteile zu decken. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erfahrungswerte soll für das Jahr 2027 ein fundierter Vorschlag zur weiteren Stelleneinrichtung in den Stellenplan 2027 eingebracht werden.

Die Projektbearbeitung ist aufgrund der Anzahl der aktuell zu begleitenden Baumaßnahmen und des bestehenden Zeitdrucks nicht mit dem vorhandenen Personal zu bewerkstelligen. Neben Baumaßnahmen in anderen Bereichen ist auch im Bereich des Amts für Schule, Sport und Kultur die Begleitung von fünf Schulen und dem Sportzentrum im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flut und darüber hinaus fünf weiteren Schulprojekten sicherzustellen.

Die Personalkosten in der Entgeltgruppe 11 TVöD auf Basis aktueller Werte belaufen sich derzeit auf 84.400 € jährlich für eine Vollzeitstelle.

Budgetfreigabe

Gemäß §5 (3) der Zuständigkeitsordnung vom 26.11.2025 kann der Bau- und Vergabeausschuss für Einzelmaßnahmen oder Projekte gem. Abs. 1 oder 2 des § 5 vorab Budgetfreigaben zur Ausschreibung erteilen. Sofern die jeweilige Beauftragung das vorab bewilligte Budget nicht überschreitet oder durch die Beauftragung das jeweilig bewilligte Gesamtbudget nicht zu überschreiten droht, gilt die Zustimmung als erteilt.

Zur Vereinfachung der Vergaben bzw. zur Vermeidung von Störungen des Bauablaufes durch den längeren Zeitbedarf zur Einholung der Zustimmung des Ausschusses im Einzelfall soll dies bei der Umsetzung der Baumaßnahme zur Anwendung kommen. Die veranschlagten Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen hierbei entsprechend der aktuellen Kostenermittlung bei 18,1 Mio. €.

Im Haushaltsentwurf 2026 sind für die Baumaßnahme ursprünglich 8,2 Mio. € vorgesehen.  Insoweit ist der Haushaltsentwurf bei positiver Beschlussfassung entsprechend anzupassen. Auf die Verwaltungsvorlage 216/26 „Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2026 wird ergänzend verwiesen.

 


Vorbehaltlich der Bestandskraft des Haushalts 2026 werden die benötigten Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung gestellt:

Für die Ausstattung sind unter Sachkonto 08110002, Produkt 032110101, Kostenstelle 40101221, IV00BGA008 für das Haushaltsjahr 2026 63.000,00 € für die Beschaffung multifunktionaler Klassensätze, Mensaausstattung sowie Ausstattung einer Klasse als Kompensation der beiden Pavillonklassen eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2027 sind weitere 13.000 Euro für die Ausstattung zweier Klassenräume mit Mobiliar vorgesehen. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattung des Anbaus bzw. der im Rahmen der Umbaumaßnahme neu entstehenden Räume ist nach Fertigstellung der Baumaßnahme im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2029 erforderlich.

Für die Durchführung der baulichen Maßnahmen werden im Haushaltsplanentwurf die Mittel unter Sachkonto 09110002, Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, IV23AIB037 wie folgt vorgesehen.

2026:                    750.000 Euro und insgesamt 17.350.000 Verpflichtungsermächtigung

Kassenwirksam 

2027:    3.850.000 Euro

2028:    8.500.000 Euro

2029:    5.000.000 Euro

Demgegenüber stehen Einnahmen aus der Förderung in Höhe von insgesamt 15,6 Mio. Euro.

Mit den Fördermitteleinnahmen wird sukzessiv, parallel zum Bauverlauf ab 2027 gerechnet. Die Umsetzung bei Gesamtkosten von 18,1 Mio. € unter der Inanspruchnahme von Fördermittel in Höhe von 15,6 Mio. € würde den städt. Haushalt gegenüber der bisherigen Planung deutlich entlasten.

Gemäß den Förderbedingungen sind Maßnahmen nur förderfähig, sofern diese zuvor noch nicht beschlossen sind, bzw. sofern noch keine Haushaltsmittel für die Ausführung beschlossen wurden. Im Haushaltsentwurf muss daher ein Vorbehalt hinsichtlich der Fördermittelzusage aufgenommen werden.

Die Schaffung einer Stelle im Bereich Hochbauamt sowie die Deckung des entstehenden Personalbedarfs des Amtes für Schulen, Sport und Kultur erfolgen haushaltsneutral im Stellenplan 2026. Zur Deckung der zusätzlichen Stelle im Hochbauamt wird die ursprünglich angedachte Stellenneueinrichtungen im Produkt 12 541 01 03 – Abteilungsleitung einer zusätzlichen Abteilung „Mobilität“ herangezogen.


Die Betreuung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter des Hochbauamtes und der Schulverwaltung unter Beteiligung externer Planungsbüros. Für die fristgerechte Durchführung der Maßnahme im Rahmen der Förderung ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle mit der Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TVöD im Produkt 01 111 12 03 mit einem kw-Vermerk bis 30.06.2030 für den Stellenplan 2026 erforderlich.