1.) Das dargestellte Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird
zur Kenntnis genommen. Der vorgelegten Planung wird zugestimmt. Die Verwaltung
wird mit der weiteren Umsetzung der dargestellten Sanierung und Erweiterung der
KGS Bergrath unter Inanspruchnahme der beiden Förderprogramme beauftragt. Die
Projektkosten werden bei dieser Variante auf 18,1 Mio. geschätzt. Die
Beteiligung der Schulkonferenz soll auf dieser Grundlage erfolgen. Die bauliche
Umsetzung der Maßnahme ab der Leistungsphase 7 (Durchführung der Vergabe) gem.
HOAI steht hierbei unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen. Der Beschluss
ergeht unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Haushalts 2026.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus den
Förderprogrammen „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ (Förderstrang 2,
Einzelmaßnahmen) und die Förderung zum „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote
für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ zur Sanierung und der
baulichen Erweiterungsmaßnahmen an der KGS Bergrath auf der Grundlage der
Sachverhaltsschilderungen zu beantragen.
3.) Um die Umsetzung im Förderzeitraum zu ermöglichen,
wird die Verwaltung beauftragt die Planung bis einschließlich der
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) der HOAI für die parallele
Erweiterung der Schule und der Sanierung des Bestandsgebäudes sowie hierzu der
erforderlichen Errichtung eines Interimsgebäudes auf der benachbarten Festwiese
auszuschreiben und zu vergeben. Der Einrichtung von einer zusätzlichen,
entsprechend befristeten Planstelle, die für die fristgerechte Durchführung der
Maßnahme zwingend erforderlich ist, wird zugestimmt.
4) Vorbehaltlich der Bestandskraft des Haushalts 2026
wird gemäß §5 (3) der Zuständigkeitsordnung vom 26.11.2025 für die Baumaßnahme
eine Budgetfreigabe zur Ausschreibung in Höhe der im Haushalt 2026 vorgesehenen
Mittel erteilt. Sofern durch die jeweilige Beauftragung das bewilligte
Gesamtbudget nicht zu überschreiten droht, gilt die Zustimmung als erteilt.
Mit Verwaltungsvorlage 311/23 wurde seitens des
Schulausschusses, des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und dem Rat der Stadt
Eschweiler am 27.09.2023 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, mit einer
ganzheitlichen Machbarkeitsstudie die notwendigen baulichen Maßnahmen am
Schulstandort auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Hierbei sollten der
aufgrund der schulischen Entwicklung erforderliche Raumbedarf, der Umgang mit
den Bestandsgebäuden sowie energetische Gesichtspunkte und Aspekte der Nachhaltigkeit
berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Gründe des Umbaus wird auf die oben
genannte Verwaltungsvorlage verwiesen.
Mit den Verwaltungsvorlagen 332/24 sowie 141/25 wurde
jeweils über den aktuellen Sachstand berichtet.
Ausgangslage
Die durch die KGS Bergrath genutzten Räumlichkeiten
bestehen aktuell aus einem Hauptgebäude (ca. 70-75 Jahre alt) sowie weiteren
Gebäudeteilen (jeweils ca. 50 Jahre alt), der Sporthalle (ca. 20 Jahre alt)
sowie aushilfsmäßig aus Räumen im Erdgeschoss des Gebäudes an der Kopfstraße
(ca. 100 Jahre alt), welches anteilig im Obergeschoss auch von Vereinen genutzt
wird. Die Bestandsgebäude weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Auf Basis
einer erhöhten Anzahl an SchülerInnen sowie dem kurzfristig zu befolgenden
Rechtsanspruch auf OGS-Plätze besteht akuter und erweiterter Raumbedarf seitens
der Nutzer.
Machbarkeitsstudie
Bereits im Jahr 2023 wurde ein externes Architekturbüro
mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie entsprechend der
Verwaltungsvorlage 311/23 beauftragt. In einer ersten Ausarbeitung wurden
hierbei verschiedene Entwurfsvarianten unter Beteiligung der Nutzer
ausgearbeitet und bewertet. Nach interner Abstimmung wurde die Studie unter
Hinzuziehung externer Planer, Fachplaner und Gutachter bis auf einen Planungsstand
vertieft, der in etwa der Leistungsphase 2 (Vorplanung) der HOAI entspricht.
Die Vertiefung der Machbarkeitsstudie und die untersuchte Planung zur
Erweiterung und zur Bestandssanierung sind im Anhang beigefügt. Nach Vorliegen
des Ergebnisses wurden unter Beteiligung eines externen Projektsteuerungsbüros
verschiedene Umsetzungsvarianten in Hinblick auf eine Förderfähigkeit
untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie kann wie folgt
zusammengefasst werden. Das bisherige Schulgebäude an der Weierstraße muss
aufwändig saniert werden, um energetisch und baulich dauerhaft genutzt werden
zu können. Dabei sind Optimierungen zur Raumaufteilung vorzunehmen. Die alten
Pavillonklassen auf dem Schulhof und das ehemalige Hausmeisterhaus (jetzige
Mensa) sollen aufgegeben und durch einen Erweiterungsneubau ersetzt werden mit
dem Ziel, nach Fertigstellung des Neubaus und der Sanierung auch die schulische
Nutzung des altes Schulgebäudes Kopfstraße einzustellen. Sowohl der
Erweiterungsbau als auch die Bestandssanierung werden in absehbarer Zukunft als
alternativlos betrachtet.
In der im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelten
Planung bleibt der Bestandsbau in seiner jetzigen Form und Abmessung erhalten,
wird jedoch vollständig kernsaniert. Dies bedeutet einen Rückbau des Gebäudes
auf die tragende Substanz. Das Gebäude wird hierbei auch umfassend energetisch
saniert.
Im Klassentrakt wird die Fluchtwegesituation gemäß den
brandschutztechnischen Vorgaben hergestellt. Hierzu werden Ausgangstüren ins
Freie aus den Treppenhäusern, Außentreppen für die äußeren Klassen des
Obergeschosses und eine Außentüre aus der linken Klasse des Kellergeschosses
vorgesehen. Die Raumaufteilung wird zur Umsetzung des Konzeptes Klasse = Gruppe
gemäß den abgestimmten Anforderungen der Nutzer angepasst. Im Verwaltungstrakt
bleibt es bei einer Anpassung der Nutzung sowie des Raumzuschnitts.
Der an den Flur des Bestandbaues angeschlossene
Erweiterungsbau im Bereich des ehemaligen Hausmeisterhauses und der
Pavillonklassen ist von seinen Abmessungen her dem auf dem Grundstück
befindlichen Baumbestand angepasst. Die vorgesehenen drei Klassenräume, sowie
die beiden Differenzierungsräume orientieren sich zum Schulhof. Die
Differenzierungsräume wurden so angeordnet, dass ein Raum zwischen zwei Klassen
liegt und ein weiterer an den Bestandsflur angrenzt. Dadurch kann dieser Raum
auch aus dem Bestandsgebäude genutzt werden. Die Klassen- sowie die
Differenzierungsräume verfügen jeweils über einen Zugang zum Schulhof.
Zusätzlich wurde ein Musikraum hinzugefügt. Dieser liegt gegenüber der
nördlichen Klasse am Ende des Flures. Ebenso wurde ein knapp 45 qm großer
Lagerraum ergänzt, welcher ebenfalls aus dem Flur erschlossen wird. Der Flur
verfügt über einen direkten Zugang zum Schulhof und stellt damit den Fluchtweg
sicher. Auch das zukünftig im Anbau untergebrachte Lehrerzimmer wird über
diesen Flur erschlossen. Die der Nutzerzahl angepasste Mensa und deren Küche
orientieren sich zur Weierstraße. Diese Lage stellt die einfache Belieferung
der Mensa, sowie eine mögliche Zweitnutzung der Mensa als Dorfgemeinschaftsraum
außerhalb der Schulzeiten sicher.
Es wurde in der Planung sichergestellt, dass alle
gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Verwaltung, Fachräume etc.) sowie 6
Klassenräume im Erdgeschoss liegen und ein barrierefreier Zugang bei Bedarf
organisatorisch sichergestellt werden kann. Dies erfolgte vor dem Hintergrund,
dass eine Erschließung des Unter- und des Obergeschosses aufgrund der Anordnung
der Flure im Bestand mittels eines Aufzugs nicht möglich war.
Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden unter Beteiligung
der Fachplanern auch folgende Aspekte untersucht:
-
Brandschutz
-
Tragwerksplanung
-
Schadstoffanalyse
-
Bausubstanz
(Betontechnische Untersuchung)
-
Gebäudetechnik
-
Bauphysik
Einzelheiten hierzu können der Anlage entnommen werden.
Die reinen Baukosten werden in der Machbarkeitsstudie mit
gerundet 12,7 Mio. € beziffert. Im Zuge der weiteren Betrachtung hinsichtlich
der Förderfähigkeit werden die Projektkosten unter Berücksichtigung von Risikozuschlägen
und der Baupreisentwicklung auf dieser Grundlage auf 15,1 Mio. € geschätzt. Zur
vollumfänglichen Inanspruchnahme der Fördermittel ist eine parallele Umsetzung
der Erweiterung und der Bestandssanierung erforderlich. Durch die hierzu
erforderliche Herstellung einer Interimscontaineranlage und durch die
zusätzliche Sanierung des Dachs erhöhen sich die Projektkosten auf 18,1 Mio. €.
Sämtliche genannte Kosten basieren auf dem aktuellen
Wissensstand (in etwa der Leistungsphase 2) und unterliegen einer
entsprechenden Kostengenauigkeit (von ca. +/- 30%).
Im Fazit der Machbarkeitsstudie wird vom Architekturbüro
die Frage aufgeworfen, ob ein kompletter Abbruch des Bestandsgebäudes und ein
Neubau eines Schulgebäudes eine bessere Alternative wäre. Dies wurde mit dem
eingeschalteten Projektsteuerer ebenfalls noch einmal eingehend diskutiert. Im
Vergleich der Umsetzungsvarianten wurde auch ein Neubau auf der angrenzenden
Festwiese untersucht. In der Abwägung der Gesamtumstände wird diese Variante
jedoch verworfen. Die in der Machbarkeitsstudie dargestellten Einwände wurden
hierbei auch einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit dem
Gebäudebestand gegenübergestellt. Argumente wie die Grundrissoptimierung, die
Barrierefreiheit, das Kostenrisiko und die Lärmbelastung während der Bauzeit
wurden im Entwurf behandelt und sind im Rahmen der Bewertung in die
Gesamtbetrachtung eingeflossen. So wird z.B. durch die Auslagerung der Schule
während der Baumaßnahme die Belastung für die Nutzer deutlich reduziert und die
Bauzeit kann hierdurch deutlich beschleunigt werden. Eine Förderfähigkeit wäre
bei einem Neubau momentan nicht gegeben. Für die Konzeptionierung würde hier
noch einmal die Planungsleistung neu erbracht werden müssen, was den zeitlichen
Rahmen der Förderprogramme sprengen würde. Ohnehin wäre bei einem Neubau
grundsätzlich nur der zusätzliche Aufwand für die Erweiterung des
Ganztagesangebots (entsprechend dem Umfang des Erweiterungsbaus) förderfähig.
Ein Neubau ohne Inanspruchnahme der Fördermittel ist im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht darstellbar.
Förderung
Im Rahmen von zwei Förderprogrammen des Rheinischen
Reviers können nun Fördermittel für die Maßnahmen beantragt werden:
-
das Programm
„Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ (hier Förderstrang 2,
Einzelmaßnahmen) zur Förderung der Bestandssanierung und
-
das Programm zum
„Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im
Rheinischen Revier“ zur Förderung des Erweiterungsbaus und dessen Ausstattung.
Mit dem Förderprogramm zum Ausbau
ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe soll der
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler im
Primarbereich gefördert werden. Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von
bedarfsgerechten Investitionen in die Einrichtung, den Ausbau und Erhalt von
Plätzen in der Ganztagsbetreuung an Schulen im Primarbereich.
Förderanträge für bauliche Maßnahmen
können bis spätestens zum 30. April 2026 gestellt werden, wenn die beantragten
Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Das Datum der
Anschaffung (Lieferdatum) bzw. das Datum der Inbetriebnahme ist maßgeblich,
nicht das Rechnungsdatum.
Darüber hinaus förderfähig sind mit
der Hauptmaßnahme anfallende Ausgaben für Planung, Beratung, einschließlich
Rechtsberatung, und Projektsteuerung einschließlich investitionsvorbereitender
Planungen. Personalkosten sind nicht förderfähig.
Sofern ein Vorhaben zur Umsetzung
gelangt, sind auch im Vorfeld entstandene Planungsausgaben für bereits
vorliegende Planungen rückwirkend erstattungsfähig. Dies gilt für solche
Planungsausgaben, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind.
Beim Förderprogramm zur
energetischen Sanierung sollen kommunale Gebäude umfassend oder in Teilen
energetisch saniert werden, um Energie einzusparen, Betriebskosten nachhaltig
zu senken und einen wirksamen Beitrag zur CO2-Reduktion zu leisten.
Gemäß Förderstrang 2 ist die Kombination von Einzelmaßnahmen förderfähig.
Antragstellungen sind bis zum 30.06.2026 möglich.
In beiden Programmen ist die grundsätzliche Förderung
entsprechender Maßnahmen i. H. v. 95% für möglich.
Gemäß den Förderbedingungen darf die Umsetzung der
Baumaßnahmen vor der Erteilung eines Förderbescheids nur unter dem Vorbehalt
der Bewilligung der Fördermittel beschlossen werden. Dasselbe gilt für die
Bewilligung der Haushaltsmittel. Die Planung und Vorbereitung der Baumaßnahme
bis einschließlich der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der vergabe) ist hiervon
ausgenommen.
Empfehlung
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden intensiv
hinsichtlich der Inanspruchnahme der Förderprogramme untersucht. Hierbei wurden
verschiedene Varianten zur Umsetzung betrachtet, welche sich hinsichtlich Fördermittel/
Haushaltsmittel, Termine/ Kosten, Maßnahmen, Realisierbarkeit und insbesondere
auch der Risikobewertung unterscheiden. Die Ergebnisse der Betrachtungen werden
in der beigefügten Tabelle zusammengefasst (s. Anlage).
Auf Basis der Betrachtungen wird die Umsetzung und
Realisierung der Erweiterung und Sanierung der KGS Bergrath unter der Nutzung
beider Förderprogramme empfohlen, wobei bei der energetischen Sanierung der
Förderstrang 2 verfolgt werden soll. Zur Einhaltung des Förderzeitraums müssen beide
Projekte parallel bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Zur Umsetzung muss die
Schulnutzung während der Bauzeit in eine Ersatzcontaineranlage verlagert
werden.
Die Gesamtkosten dieser Variante, bei der der
Sanierungsumfang im Bestand etwas größer ist und zusätzliche Kosten für die
Interimscontaineranlage anfallen, werden mit 18,1 Mio. € beziffert. Bei der
Bestandssanierung sind nicht alle Kosten im Rahmen der energetischen Sanierung
förderfähig. Die möglichen Fördereinnahmen werden bei dieser Variante mit ca.
15,6 Mio. € beziffert, so dass der städtische Eigenanteil nach aktueller
Annahme bei ca. 2,5 Mio. € liegt. Bisher sind im Haushaltsentwurf 2026 für die
Maßnahme -ohne Inanspruchnahme einer Förderung- insgesamt 8,2 Mio. Euro
budgetiert. Insoweit ergibt sich im Vergleich beim Eigenanteil Stadt eine
Verbesserung in Höhe von 5,7 Mio. Euro.
Darüber hinaus sind die geringe Projektlaufzeit und die
Entlastung der Schule während der Bauzeit nach Umzug in eine
Ersatzcontaineranlage als wesentliche Vorteile der Variante zu nennen.
Im Förderstrang 2 der energetischen Sanierung wird das
Risiko des Fördermittelverlusts im Bereich der Bestandssanierung (durch die
Beantragung von Einzelmaßnahmen) reduziert. Das Terminrisiko zur Fertigstellung
der Baumaßnahme innerhalb des Förderzeitraums kann jedoch nicht komplett
ausgeschlossen werden.
Zusätzlich wird sich durch eine im Zuge der
Fördermaßnahme frühere und umfassendere energetische Sanierung des
Bestandsgebäudes eine Einsparung im Bereich der Energiekosten ergeben, welche
jedoch schwer beziffert werden kann. Eine Einsparung von ca. 30% des
Energiebedarfs durch die Sanierungsmaßnahme erscheint realistisch. Die
tatsächliche Einsparung ist jedoch auch von der Entwicklung der Energiepreise
in den kommenden Jahren abhängig.
Sollte das Projekt nicht unter der Inanspruchnahme der
Förderprogramme umgesetzt werden können, wären die Gesamtkosten der Baumaßnahme
in vollem Umfang durch den städt. Haushalt zu finanzieren. Ob und wann in
diesem Fall die Gesamtsumme im Haushalt bereitgestellt werden könnte, ist
unklar. Eine Verschiebung der Baumaßnahme bzw. eine Verlängerung der
Projektlaufzeit wird zu Mehrkosten führen. Ein erfolgreiches Projekt unter
Nutzung der Fördermittel ist realistisch bei entsprechend hoher und durchgehender
Priorisierung bei allen internen und externen Beteiligten und der
Bereitstellung des erforderlichen Personals. Dennoch besteht ein Terminrisiko
hinsichtlich der Fertigstellung innerhalb des Förderzeitraums.
Terminschiene
Zur Nutzung des Förderpotenzials ist die Einhaltung der
im Folgenden genannten Termine zwingend erforderlich. Bei Nichteinhaltung
besteht das Risiko des Verlusts der Fördereinnahmen inklusive zusätzlicher
Kosten für die Bereitstellung:
- Antragsstellung „Ganztag“ bis 30.04.2026
- Antragsstellung: „Energetische Sanierung“ bis
30.06.2026
- Fertigstellung bis 31.12.2029
- Verwendungsnachweis bis 31.03.2030
Grundstück Ersatzcontaineranlage
Als Standort für eine Ersatzcontaineranlage kommt
kurzfristig nur das als Festwiese genutzte Nachbargrundstück in Frage. Das
Grundstück, das sich im Besitz der Stadt befindet, liegt in unmittelbarer Nähe
des Schulstandortes mit der Sporthalle und dem alten Schulgebäude Kopfstraße,
die während der Bauphase in Nutzung bleiben können. Die baurechtlichen
Voraussetzungen für die Aufstellung einer Containeranlage sind gegeben. Das
Grundstück müsste im Zeitraum der Bauausführung von 2027 bis Anfang 2030 mit
einer Containeranlage als Interimsgebäude belegt werden, um die gleichzeitige
Umsetzung der Erweiterungsbaumaßnahme und der Bestandssanierung zu ermöglichen.
Eine Vereinsnutzung der Festwiese/ Schützenwiese ist demzufolge bis Anfang 2030
nicht oder nur in Teilen möglich. Erste Gespräche mit den betroffenen Vereinen
wurden seitens der Verwaltung bereits geführt. Eine abschließende Abstimmung
hinsichtlich einer Alternative für die dort geplanten Veranstaltungen steht
jedoch noch aus. Die Möglichkeit bei Veranstaltungen Schulinfrastruktur, wie
z.B. die Schultoiletten zu nutzen, soll im Projektverlauf geprüft werden.
Schulbeteiligung
Die Schule ist gemäß § 76 SchulG NRW
durch den Schulträger in Angelegenheiten der räumlichen Unterbringung und
Ausstattung der Schule sowie bei Baumaßnahmen zu beteiligen. Die bisherigen
Planungen wurden in enger Abstimmung mit der Schule erstellt. Die gem. § 76
i.V.m. § 65 SchulG NRW vorgeschriebene Beteiligung der Schulkonferenz erfolgt
unmittelbar nach der Beschlussfassung.
Ausstattung
Bisher wurden Mittel für multifunktionelle Klassensätze,
Mensaausstattung sowie Ausstattung der Klasse, als Kompensation der beiden
Pavillonklassen, in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Kosten für die
investive Anschaffung von funktionsnotwendiger Ausstattung im Sinne von
Mobiliar, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Gerätschaften und Einbauten
ist in den genannten Gesamtkosten noch nicht enthalten.
Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts
Für die Einhaltung der Termine zur Antragsstellung
besteht erheblicher Zeitdruck, da vor allem im Bereich der energetischen
Sanierung noch ein energetisches Sanierungskonzept als Beantragungsunterlage
durch einen entsprechenden Fachplaner ausgearbeitet werden muss. Hierzu ist
eine umgehende Beauftragung dieser Leistung erforderlich.
Zur Bearbeitung des Projekts unter Einhaltung der
Fertigstellung im Förderzeitraum ist die Umsetzung der Maßnahme deutlich zu
priorisieren. Dies betrifft sämtliche Projektbereiche (Entscheidungsfindungen,
politische Beteiligung und Beschlüsse, Sachbearbeitung des Projekts,
Mittelbereitstellung, Vergaben, Projektleitung und -steuerung).
Um hier die notwendigen Arbeitskapazitäten zur Verfügung
stellen zu können, muss in den betroffenen Fachämtern entsprechendes Personal
befristet für die Dauer des Projekts (voraussichtlich bis zum 30.06.2030)
bereitgestellt werden. Dies kann beim Hochbauamt nur durch die Schaffung einer
zusätzlichen Stelle (voraussichtlich EG 11) gewährleistet werden. Im Bereich
Schulen, Sport und Kultur ist der konkrete Personalbedarf derzeit noch nicht
abschließend messbar. Daher ist beabsichtigt, den im Jahr 2026 entstehenden
Mehrbedarf zunächst durch den Einsatz vorhandenen Personals, insbesondere durch
Mitarbeitende, welche im zweiten Halbjahr 2026 aus Elternzeit zurückkehren
werden, über vorhandene vorübergehend vakante Stellenanteile zu decken. Auf
Grundlage der dabei gewonnenen Erfahrungswerte soll für das Jahr 2027 ein
fundierter Vorschlag zur weiteren Stelleneinrichtung in den Stellenplan 2027
eingebracht werden.
Die Projektbearbeitung ist aufgrund der Anzahl der
aktuell zu begleitenden Baumaßnahmen und des bestehenden Zeitdrucks nicht mit
dem vorhandenen Personal zu bewerkstelligen. Neben Baumaßnahmen in anderen
Bereichen ist auch im Bereich des Amts für Schule, Sport und Kultur die
Begleitung von fünf Schulen und dem Sportzentrum im Rahmen des Wiederaufbaus
nach der Flut und darüber hinaus fünf weiteren Schulprojekten sicherzustellen.
Die Personalkosten in der Entgeltgruppe 11 TVöD auf Basis
aktueller Werte belaufen sich derzeit auf 84.400 € jährlich für eine
Vollzeitstelle.
Budgetfreigabe
Gemäß §5 (3) der Zuständigkeitsordnung vom 26.11.2025
kann der Bau- und Vergabeausschuss für Einzelmaßnahmen oder Projekte gem. Abs.
1 oder 2 des § 5 vorab Budgetfreigaben zur Ausschreibung erteilen. Sofern die
jeweilige Beauftragung das vorab bewilligte Budget nicht überschreitet oder
durch die Beauftragung das jeweilig bewilligte Gesamtbudget nicht zu
überschreiten droht, gilt die Zustimmung als erteilt.
Zur Vereinfachung der Vergaben bzw. zur Vermeidung von
Störungen des Bauablaufes durch den längeren Zeitbedarf zur Einholung der
Zustimmung des Ausschusses im Einzelfall soll dies bei der Umsetzung der
Baumaßnahme zur Anwendung kommen. Die veranschlagten Gesamtkosten der
Baumaßnahme liegen hierbei entsprechend der aktuellen Kostenermittlung bei 18,1
Mio. €.
Im Haushaltsentwurf 2026 sind für die Baumaßnahme
ursprünglich 8,2 Mio. € vorgesehen.
Insoweit ist der Haushaltsentwurf bei positiver Beschlussfassung
entsprechend anzupassen. Auf die Verwaltungsvorlage 216/26 „Beratung des
Entwurfes der Haushaltssatzung 2026 wird ergänzend verwiesen.
Vorbehaltlich der Bestandskraft des Haushalts 2026 werden
die benötigten Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung gestellt:
Für die Ausstattung sind unter Sachkonto 08110002,
Produkt 032110101, Kostenstelle 40101221, IV00BGA008 für das Haushaltsjahr 2026
63.000,00 € für die Beschaffung multifunktionaler Klassensätze,
Mensaausstattung sowie Ausstattung einer Klasse als Kompensation der beiden
Pavillonklassen eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2027 sind weitere 13.000 Euro
für die Ausstattung zweier Klassenräume mit Mobiliar vorgesehen. Die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattung des Anbaus bzw. der im
Rahmen der Umbaumaßnahme neu entstehenden Räume ist nach Fertigstellung der
Baumaßnahme im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2029
erforderlich.
Für die Durchführung der baulichen Maßnahmen werden im
Haushaltsplanentwurf die Mittel unter Sachkonto 09110002, Produkt 011111203,
Kostenstelle 60100000, IV23AIB037 wie folgt vorgesehen.
2026: 750.000
Euro und insgesamt 17.350.000 Verpflichtungsermächtigung
Kassenwirksam
2027: 3.850.000
Euro
2028: 8.500.000
Euro
2029: 5.000.000
Euro
Demgegenüber stehen Einnahmen aus der Förderung in Höhe
von insgesamt 15,6 Mio. Euro.
Mit den Fördermitteleinnahmen wird sukzessiv, parallel zum
Bauverlauf ab 2027 gerechnet. Die Umsetzung bei Gesamtkosten von 18,1 Mio. €
unter der Inanspruchnahme von Fördermittel in Höhe von 15,6 Mio. € würde den
städt. Haushalt gegenüber der bisherigen Planung deutlich entlasten.
Gemäß den Förderbedingungen sind Maßnahmen nur
förderfähig, sofern diese zuvor noch nicht beschlossen sind, bzw. sofern noch
keine Haushaltsmittel für die Ausführung beschlossen wurden. Im
Haushaltsentwurf muss daher ein Vorbehalt hinsichtlich der Fördermittelzusage
aufgenommen werden.
Die Schaffung einer Stelle im Bereich Hochbauamt sowie
die Deckung des entstehenden Personalbedarfs des Amtes für Schulen, Sport und
Kultur erfolgen haushaltsneutral im Stellenplan 2026. Zur Deckung der
zusätzlichen Stelle im Hochbauamt wird die ursprünglich angedachte
Stellenneueinrichtungen im Produkt 12 541 01 03 – Abteilungsleitung einer
zusätzlichen Abteilung „Mobilität“ herangezogen.
Die Betreuung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch die
Mitarbeiter des Hochbauamtes und der Schulverwaltung unter Beteiligung externer
Planungsbüros. Für die fristgerechte Durchführung der Maßnahme im Rahmen der
Förderung ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle mit der Eingruppierung
nach Entgeltgruppe 11 TVöD im Produkt 01 111 12 03 mit einem kw-Vermerk bis
30.06.2030 für den Stellenplan 2026 erforderlich.
