Dem Ausbau der OGS Dürwiß wird wie im Sachverhalt dargestellt zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür Fördermittel beim Fördergeber Rheinisches Revier in Höhe von 95 % der förderfähigen Kosten zu beantragen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Haushalts 2026. Die Umsetzung der Maßnahme in 2027 wird unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Fördermittelzusage beschlossen.
Die räumlichen Verhältnisse im offenen Ganztag (OGS)-Bereich der Kath. Grundschule (KGS) Dürwiß sind im Hinblick auf die in den letzten Jahren gestiegenen Schülerzahlen im Ganztag und mit Blick auf den im Jahr 2026 aufsteigend bestehenden Rechtsanspruch unzureichend. Der Rechtsanspruch könnte dazu führen, dass bis zu 300 Kinder an der OGS angemeldet werden könnten.
Die Betreuungsräume generell, aber vor allem auch die Mensa sowie die Küche in einem fensterlosen Raum der OGS sind zu klein für die aktuellen und zu erwartenden Schülerzahlen. Im Bereich des Innenhofes sollte eine Attraktivierung erfolgen sowie befestigte Flächen geschaffen werden. Spielgeräte für den Außenbereich müssen erneuert oder Instand gesetzt werden, neue sollten beschafft werden. Bisher gibt es nur einen nicht nutzbaren Sandkasten.
Die KGS Dürwiß entwickelt sich seit dem Schuljahr 2020/21 von einer dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule. Derzeit hat die Schule insgesamt 14 Klassen, die zunächst auch für die nächsten drei Jahre prognostiziert sind. Die Schülerzahlen sind bisher gestiegen von 274 auf bisher 312 und steigen noch geringfügig weiter an auf 324. Die KGS Dürwiß ist als gemischte 3-4-zügige Grundschule konzipiert.
Nach mehreren gemeinsamen Begehungen mit Vertretern der Schulleitung, der OGS sowie der Verwaltung wurde die in der Anlage dargestellte Umgestaltung zur Verbesserung der Raumsituation erarbeitet. Dabei soll die Mensa für 100 Kinder, von derzeit 40 Plätzen, aufgestockt werden. Auf diese Weise wäre eine Essenseinnahme in mehreren Schichten für die komplette Schulgemeinde sichergestellt. Im Zuge der Maßnahme soll der OGS-Bereich der Schule großflächig für die intensivierte Nutzung überarbeitet werden. Zur Umsetzung der Nutzungsänderungen ist die Stellung eines Bauantrages erforderlich.
Die derzeitige Mensa der OGS verfügt über eine Fläche von ca. 62,23 m². Auf dieser Fläche sind die Tische und Stühle verteilt sowie mobile Küchenwagen mit Wärmebehältern, zum Austeilen des Essens, platziert. Im daneben liegenden Raum (EG 35), ist im Bestand eine einfach ausgestattete Küche auf 8,55 m² vorhanden. Der vorhandene Platz sowie die damit einhergehende Organisation der Essensausgabe ist, auch in Bezug auf die Auflagen des Veterinäramtes, ungenügend.
Aus diesem Grund soll im Rahmen des Umbaus der ehemalige Essbereich (EG 34) als Betreuungsraum umgenutzt werden. Die Bauarbeiten in diesem Raum sind nur von geringem Umfang.
Es wird ein Türdurchbruch zum angrenzenden Betreuungsraum 2 (EG 35A) hergestellt, sodass die Aufsicht über die Räume organisatorisch besser gewährleistet werden kann. Die Planung sieht vor eine Schiebetür einzubauen, sodass die Räume multifunktional und temporär auch getrennt voneinander genutzt werden können. Die Wand zwischen dem ehem. kleinen Nebenraum EG 35A und dem Gruppenraum EG 35 B soll hierbei entfernt werden, sodass ein großer Betreuungsraum (EG 35A) entsteht, welcher durch die entstehende Größe besser genutzt werden kann.
Die jetzige Küche (EG 35) soll zukünftig als Lagerraum genutzt werden.
Im ehem. Kicker / Spielraum (EG 17), ist die neue Küche geplant, welche sich in zwei Räume, Spülküche- und Ausgabeküche, unterteilt. Hierzu wird eine Trockenbauwand mit einer Schiebetür, zur Unterteilung und Verbindung der zwei Räume, gebaut. Außerdem werden Wasser- und Abwasseranschlüsse hergestellt werden müssen. Zudem wird ein neuer Türdurchbruch zum Flur geschaffen, sodass die zwei Räume separat vom Flur aus betreten werden können und es wird eine Durchreiche in der massiven Wand der Ausgabeküche, zur neuen Mensa hin, hergestellt. Die Küche wird vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet.
Im angrenzenden, jetzigen Garderoben- und Mehrzweckraum, welcher über insgesamt 160,52 m² verfügt, soll der neue Essbereich der Mensa entstehen. Hierzu müssen die zahlreichen Einfach-Verglasungen der alten Pausenhalle erneuert werden und die Wärmedämmung in Teilen ertüchtigt werden, um die baurechtlichen Voraussetzungen für die geänderte Nutzung zu erfüllen. Außerdem sind hier Beiputzarbeiten, Malerarbeiten, eine neue Deckenbeleuchtung sowie eine Akustik-Decke notwendig.
Aufgrund der Tatsache, dass die ehem. Pausenhalle schlauchförmig gebaut ist, sodass die Tische der Mensa fast ausschließlich in einer Reihe nebeneinander aufgestellt werden können und diese lediglich 96 Plätze hergeben, soll im angrenzenden Innenhof eine Terrasse mit einer Überdachung hergestellt werden, sodass sich der Essbereich in den Sommermonaten auch in den Außenbereich erweitern kann.
Zusätzlich zu den o.g. und ursprünglich im Haushalt angemeldeten Maßnahmen sind im Rahmen des Förderprogramms weitere Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der OGS-Betreuung umzusetzen, um dem Fördercharakter zu entsprechen:
Der Außenbereich im Innenhof wird derzeit nicht genutzt, da er keine Attraktivität für die OGS-Betreuung bietet. Um den steigenden, am Nachmittag zu betreuenden, Schüler/innen einen adäquaten Außenbereich zu bieten, sollen im Innenhof weitere, geringfügige Sanierungsmaßnahmen stattfinden wie bspw. die Erneuerung des Sandkastens, neue Pflanzungen, neues Spiel-Mobiliar und die Herstellung von kleinen befestigen Flächen als Bewegungszone. Außerdem soll ein Lagercontainer für Spielgeräte angeschafft und dort platziert werden.
Die weiteren Räumlichkeiten müssen hinsichtlich der zukünftig intensivierten Nutzung ebenfalls bearbeitet werden. Hier sind Putz-, Anstricharbeiten sowie Ausbesserungsarbeiten erforderlich um eine zukunftsorientierte Nutzung durch die OGS gewährleisten zu können.
Im Rahmen des Umbaus soll auch der Innenraum der Schülertoiletten für die erweiterte OGS-Nutzung saniert werden. Es ist geplant neue Sanitäreinrichtungen und Trennwände einzubauen sowie Fliesen, Putz- und Malerarbeiten durchzuführen, um die Räumlichkeiten für den stetig wachsenden OGS-Betrieb fachgerecht herzustellen.
Die aktuellen und im Rahmen des Förderantrags neu berechneten, baulichen Schätzkosten für die o.g. Maßnahmen belaufen sich auf 500.000 €.
Zudem hat die Schule Ausstattungswünsche für einen Snoozelraum, einen Gruppenraum, Lagerschränke für Material, Fahrzeuge etc.
Im Rahmen eines Förderprogramms des Rheinischen Reviers können aktuell Fördermittel für die Maßnahmen beantragt werden. Über die Förderung zum „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ wurde die Inanspruchnahme dieser Fördermittel (grundsätzliche Förderung entsprechender Maßnahmen i. H. v. 95%) für das Projekt OGS an der KGS Dürwiß geprüft. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen neben den Baukosten auch Einrichtung und die Außenanlagengestaltung. Zur Einhaltung des Förderzeitraums muss das Projekt bis Ende 2029 abgeschlossen werden.
Zur Nutzung des Förderpotenzials ist die Einhaltung der im Folgenden genannten Termine zwingend erforderlich.
- Antragsstellung „Ganztag“
bis 30.04.2026
- Fertigstellung bis 31.12.2029
- Verwendungsnachweis bis 31.03.2030
Bei dem Förderprogramm zum Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe soll der Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich gefördert werden. Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von bedarfsgerechten Investitionen in die Einrichtung, den Ausbau und Erhalt von Plätzen in der Ganztagsbetreuung an Schulen im Primarbereich.
Förderfähige Investitionsmaßnahmen sind der Neubau, der Umbau, die Erweiterung - einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken, die Sanierung, die investive Anschaffung von funktionsnotwendiger Ausstattung im Sinne von Mobiliar, Spiel- und Sportgeräten, sonstigen Gerätschaften oder Einbauten zur Schaffung und zum Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote. Hierzu gehören neben den für die konkrete Betreuung genutzten Räumlichkeiten insbesondere auch Außenanlagen sowie Küchen und Speiseräume, soweit diese im vorrangigen Nutzungszusammenhang mit den Betreuungsangeboten stehen.
Förderanträge für bauliche Maßnahmen können bis spätestens zum 30. April 2026 gestellt werden, wenn die beantragten Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Das Datum der Anschaffung (Lieferdatum) bzw. das Datum der Inbetriebnahme ist maßgeblich, nicht das Rechnungsdatum. Förderanträge für nicht-baulichen Maßnahmen können bis spätestens bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden, wenn die beantragten Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen und abgerechnet werden können. Gegenstände und Räumlichkeiten, die zur Erfüllung der o.g. Zuwendungszwecke erworben, hergerichtet, eingerichtet oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Für Gebäude beträgt die Zweckbindungsfrist 15 Jahre. Bzgl. weiterer Investitionsobjekte darf der Zuwendungsempfänger nicht vor Ablauf der laut Abschreibungstabelle üblichen Nutzungsdauer, mindestens aber nicht vor Ablauf von fünf Jahren anderweitig über die Objekte verfügen. Die Mindestfördersumme je Antrag beträgt 100.000 Euro. Die Zusammenführung von mehreren Maßnahmen einer Antragstellerin oder eines Antragsstellers in einem Antrag ist möglich und erwünscht. Bei der Zusammenführung von Maßnahmen ist zu beachten, sofern Beschaffungsvorhaben und Bauvorhaben zusammengeführt werden, dass die Frist für Förderanträge für bauliche Maßnahmen (30. April 2026) maßgeblich ist.
Darüber hinaus förderfähig sind mit der Hauptmaßnahme anfallende Ausgaben für Planung, Beratung, einschließlich Rechtsberatung, und Projektsteuerung einschließlich investitionsvorbereitender Planungen. Personalkosten sind nicht förderfähig. Sofern ein Vorhaben zur Umsetzung gelangt, sind auch im Vorfeld entstandene Planungsausgaben für bereits vorliegende Planungen rückwirkend erstattungsfähig. Dies gilt für solche Planungsausgaben, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind. Die Erschließung des Gebäudes hinsichtlich der benötigten Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas oder Fernwärme. Die vorgenannten Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen im Primarbereich stehen.
Die Schule ist gemäß § 76 SchulG NRW durch den Schulträger in Angelegenheiten der räumlichen Unterbringung und Ausstattung der Schule sowie Baumaßnahmen zu beteiligen. Wenngleich die Planungen mit der Schulleitung und der OGS-Leitung abgestimmt sind, muss die offizielle Beteiligung der Schulkonferenz nach Beschlussfassung noch erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Förderprogramm zu nutzen und die zwingend erforderlichen Maßnahmen (beginnend) in 2026 umzusetzen.
Ausstattung:
Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2026 wurden in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2027 unter Produkt 03 211 0101, IV00BGA010 90.000 Euro für die Ausstattung der Mensa und Küche sowie Mobiliar und weiterer OGS-Ausstattung angemeldet. Bei Förderzusagen würden hiervon 95 % durch den Fördergeber finanziert.
Baumaßnahme:
Vorbehaltlich der Bestandskraft des Haushalts sind für die Umsetzung der Baumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2026 unter Produkt 01 111 1203, IV-Nr. IV26AIB011 in 2026 230.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung für 2027 vorgesehen.
Die aktuellen und im Rahmen des Förderantrags neu berechneten, baulichen Schätzkosten für die o.g. Maßnahmen belaufen sich auf rund 500.000 €. Hierbei ist im Rahmen der Antragstellung und der Bewilligung noch zu klären, ob die Maßnahme in Gänze vom Fördermittelgeber als förderfähig betrachtet wird. In diesem Fall kann mit Fördermitteleinnahmen in Höhe von 475.000€ gerechnet werden. Die bauliche Umsetzung in 2027 muss daher unter den Vorbehalt einer entsprechend hohen Fördermittelzusage gestellt werden. Die zusätzlich benötigten Mittel sind durch die Fördermitteleinnahme gedeckt.
Insoweit sind die Ansätze der Entwurfsfassung zum Haushalt 2026, die unter der Verwaltungsvorlagennummer 216/26 mit dem Titel „Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2026 einschl. Beschlussfassung über Änderungsanträge“ in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2026 zur Beschlussfassung vorgelegt wird, wie folgt anzupassen:
zu IV 00 BGA 010: Förderung 85.500 Euro
zu IV 26 AIB 011 statt bisher 230.000 Euro, neu: 500.000 Euro
zu IV 26 AIB011: Förderung 475.000 Euro
Gemäß den Förderbedingungen sind Maßnahmen nur förderfähig, sofern diese zuvor noch nicht beschlossen sind, bzw. sofern noch keine Haushaltsmittel für die Ausführung beschlossen wurden. Im Haushaltsentwurf muss daher ein Vorbehalt hinsichtlich der Fördermittelzusage aufgenommen werden..
Die Betreuung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter*Innen des Hochbauamtes und der Schulverwaltung unter Beteiligung externer Planungsbüros..
