Betreff
Startchancen-Programm des Bundes
Vorlage
198/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachstandsbericht über die Aufnahme der EGS Stadtmitte und der Adam-Ries-Schule in das Startchancen-Programm des Bundes wird zur Kenntnis genommen.


Mit der Verwaltungsvorlage Nr. 223/24 wurde der Schulausschuss in seiner Sitzung am 19.6.2024 erstmalig über die Einführungen des Startchancen-Programms zum Schuljahresbeginn 2024/25 informiert. Die EGS Stadtmitte wurde zum Schuljahresbeginn 2024/2025 zur Teilnahme ausgewählt. In einer zweiten Gruppe wurde die Adam-Ries-Schule im Jahr 2025 ebenfalls ausgewählt, um an dem Startchancen-Programm teilnehmen zu können. Hierüber wurde der Schulausschuss am 22.5.2025 und der Rat am 2.7.2025 mit der Verwaltungsvorlage Nr. (VV) 102/25 informiert.

Der Förderzeitraum wurde mit Hinblick auf langfristigen benötigten Strategien, die der heutige Lernbetrieb aufweist auf 10 Jahre gestreckt.

Der Hauptfokus des Startchancen-Programms liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schüler*innen.

Am 19.02.2026 und 06.03.2026 fanden Austauschgespräche, sog. Regionalkonferenzen zwischen den Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulträger statt. Dabei wurden die Inhalte der jeweiligen Zielvereinbarung besprochen und unterschrieben.

Das Startchancen-Programm basiert auf drei zentralen Säulen:

Säule I beinhaltet ein Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und ansprechende Lernumgebung. Wie zuletzt in der VV 102/25 ausgeführt, wurde zunächst ein Schulträgerbudget für die EGS in Höhe von 507.071,12 Euro erwartet.

Nach Anerkennung der Adam-Ries-Schule als weitere Startchancenschule in Eschweiler wurde das Investitionsbudget für Eschweiler im Juli 2025 insgesamt erhöht auf 1.388.573,18 Euro für beide Schulen. Der Schulträger kann die Aufteilung des Budgets auf die beiden Schulen in eigener Verantwortung vornehmen. Auch bei dieser Fördersumme handelt es sich um eine 70%-ige Förderung, so dass das Investitionsvolumen insgesamt 1.983.675,97 Euro beträgt und der Eigenanteil der Stadt insgesamt 595.102,79 Euro. Die Investitionen müssen bis 2034 zwingend verausgabt werden. Der Stadt entsteht eine Eigenanteil von 30 %.

Säule II umfasst ein sog. Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dieses wird jährlich von der Bezirksregierung neu festgesetzt. Für das laufende Schuljahr 2025/26 wurden für die EGS 14.037,07 Euro und für die Adam-Ries-Schule 19.618,79 Euro zur Verfügung gestellt.

Für das kommende Schuljahr 2026/27 wurden insgesamt 38.154,31 Euro für beide Schulen bewilligt. Darin enthalten sind erstmalig Mittel für ein zusätzliches Chancenbudget „Kultur“.

Hierfür ist kein Eigenanteil der Stadt gefordert.

Säule III ermöglicht ein Mehr an Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams. Hierfür hat das Land sowohl an der EGS als auch an der Adam-Ries-Schule befristet jeweils eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet und besetzt. Es wird kein Eigenanteil des Schulträgers gefordert.

Zu Fördersäule I:

Wie bereits in der letzten Verwaltungsvorlage Nr. 102/25 beschrieben, kann das als Säule I bezeichnete Investitionsbudget für Neu-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung sowie Ausstattungen verwendet werden.

In den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen sind in diesem Bereich für die Hauptschule perspektivisch folgende Investitionen vorgesehen.

Als erste Maßnahme ist beabsichtigt, die Büros von der Schulleitung, der stellvertretenden Schulleitung sowie dem Sekretariat vom OG in das EG zu verlegen, um den Eltern, Schüler*innen sowie den Besuchern einen barrierefreien und leicht zu findenden Zugang zu gewährleisten. Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Lage von externen Besuchern wie auch Eltern schlecht gefunden und zudem auch manchmal nicht erreichbar ist. Dabei soll ein Service- und Beratungsstützpunkt geschaffen werden.

Sobald diese Maßnahme abgeschlossen ist, sollen die in der Zielvereinbarung aufgeführten weiteren Maßnahmen folgen. Dazu zählen die Ausstattung einer Schulbibliothek mit deutscher und herkunftssprachlicher Literatur sowie Regalen, Sitzmöbeln und Tischen. Eine weitere Ausstattung zweier Beratungsräume mit entsprechenden Möbeln und die Ausstattung eines Lernraum sind im Anschluss geplant. Zudem ist vorgesehen für ungestörtes Lernen und als Rückzugsort Ruheecken für die Schüler*innen einzurichten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung und der Sicherstellung des Eigenanteils.

Die EGS hat sich bisher auf die Zielvereinbarungen zu Säule II und III beschränkt. Eine Vereinbarung zu Säule I ist verpflichtend nachzuholen.

 

Zu Fördersäule II:

Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 09.07.2025 wurden der Stadt Eschweiler für die Maßnahmen zur Umsetzung des Startchancen-Programms zu Fördersäule II ein sog. Chancenbudget für die Umsetzung bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung an Startchancen-Schulen für die EGS Stadtmitte in Höhe von 14.037,07 € und für die Adam-Ries-Schule in Höhe von 19.618,79 € bewilligt. Die Bewilligung erfolgt einmalig für den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2026. Eine Beauftragung muss bis zum 31.07.2026 erfolgen, die Begleichung muss bis zum 31.12.2026 erfolgt sein.

Wie bereits berichtet, wurden die Schulen hierzu aufgefordert, eine Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht zu treffen, in dieser die Verwendung des Chancenbudgets festgelegt wird. Die Zielvereinbarungen der EGS Stadtmitte und der Adam-Ries-Schule zur Fördersäule II sind als Anlage beigefügt sind.  Die EGS und die Adam-Ries-Schule haben ihren Fokus auf die Stärkung der Basiskompetenzen in den Bereich Deutsch, Mathematik sowie sozial- emotionaler Kompetenzen gelegt.

Mit Bewilligungsbescheid vom 16.6.2026 wurde für den Zeitraum 1.8.2026 bis 31.7.2027 eine fachbezogene Pauschale für beide Schulen in Höhe von insgesamt 38.154,31 Euro zur Verfügung gestellt. Darin enthalten ist erstmals zum Schuljahr 2026/27 ein zusätzliches Chancenbudget „Kultur“ für die Durchführung von Maßnahme zur kulturellen Bildung im Sinne der Programmziele. Grundsätzlich sollen die Mittel wie folgt aufgeteilt werden:

-         EGS: 14.528,44 Euro Schulbudget und 1.163,07 Euro Chancenbudget Kultur

-         GHS: 20.563,12 Euro Schulbudget und 1.899,68 Euro Chancenbudget Kultur

Sofern sich im Laufe des Schuljahres 2026/27 herausstellt, dass eine Startchancen-Schule das ihr zur Verfügung gestellte Chancenbudget nicht vollständig ausschöpfen kann, kann in Rücksprache mit der Schulleitung und der Schulaufsicht eine Umverteilung der betreffenden Mittel zugunsten einer anderen Startchancen-Schule in der Kommune für die Verwendung innerhalb des Schuljahres 2026/27 zugelassen werden.

Das Chancenbudget wird jährlich neu bewilligt. Es gibt – wie bereits ausgeführt - keinen Eigenanteil des Schulträgers.

Zu Fördersäule III:

Nach den Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung ist in der Bewirtschaftung sicherzustellen, dass jede Startchancen-Schule von der personellen Unterstützung in der Säule III profitiert.

Vor diesem Hintergrund erhält jede Startchancen-Schule eine Sockelausstattung von 0,5 Stellenanteilen. Die Zuweisung auf Einzelschulebene kann im Umfang von 0,5 bis insgesamt 1,5 Stellenanteilen erfolgen, d.h. eine anteilige Zuweisung z.B. in Höhe von 0,8 Stellenanteilen ist möglich. Die Entscheidung trifft die zuständige Schulaufsicht unter Einhalten des haushalterischen Gesamtstellenrahmens. Wie bereits ausgeführt, übernimmt das Land die Personalkosten vollumfänglich und hat die Stellenzuweisung und Besetzung eigenverantwortlich vorgenommen.

Im Rahmen der Förderung über Säule III hat die EGS bereits eine zusätzliche Stelle erhalten, die mit der bereits vor Ort seit Jahren tätigen Schulsozialarbeiterin besetzt werden konnte. Seit September 2024 ist die im System etablierte Schulsozialarbeiterin nun im Rahmen des Startchancenprogramms Landesbedienstete und hat eine Vollzeitstelle zunächst befristet auf 5 Jahre mit der Option der Verlängerung auf 10 Jahre erhalten.

Über die Förderung der Säule III wurde zudem eine Schulsozialarbeiterin als Vollzeitstelle an der Adam-Ries-Schule über das Land zunächst für fünf Jahre eingestellt mit der Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre. Sie hat ihren Dienst im März 2026 aufgenommen.

Über weitere Entwicklungen wird der Schulausschuss auf dem Laufenden gehalten.


Der Rat hat sich gemäß Beschluss vom 2.7.2025 entschieden, die mit der Beteiligung am Startchancenprogramm verbundenen Eigenanteile grundsätzlich in die Haushaltsplanberatungen aufzunehmen. Es handelt sich bei der Bereitstellung der Zuschüsse an die Kommunen um Bundesmittel, die für die Fördersäule I und II den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden und bei der Säule III dem Land zur Verwendung für die Personalkosten.

Nur bei der Inanspruchnahme der Säule I entstehen dem Schulträger Eigenanteile in Höhe von 30 %.

Im Rahmen des Startchancenprogramms sind im Jahr 2025 für die EGS 14.037,07 € und für die Adam-Ries-Schule 19.618,79 € aus dem sog. Chancenbudget (Säule II) und im Jahr 2026 für die EGS 15.691,51 Euro und für die Adam-Ries-Schule 22.462,80 Euro bewilligt worden. Diese Mittel wurden für die EGS unter dem Produkt 032110101 und für die Adam-Ries-Schule unter dem Produkt 032120101 vereinnahmt und stehen zur Verfügung.  Hierfür bedarf es keiner städt. Eigenmittel.

Innerhalb der nächsten Jahre werden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.388.573,18 € für Investitionen der EGS Stadtmitte und der Adam-Ries-Schule erwartet. Der Eigenanteil der Stadt Eschweiler wird 595.102,79 € betragen, der bis zum Jahre 2034 in Summe aufzubringen ist. Eine entsprechende Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung der Jahre 2027 ff.  Wie bereits im Sachverhalt ausgeführt, steht die Verausgabung der Mittel aus dem Investitionsbudget (Säule III) unter dem Vorbehalt der Förderfähigkeit und der Bereitstellung des Eigenanteils. Damit insoweit, auch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung bzw. Bestandskraft des jeweiligen Haushaltes.


Mit der Umsetzung des Projekts sind vor allem Mehraufwendungen im Bereich des Amtes für Schulen, Sport und Kultur verbunden. Im Rahmen der anstehenden Investitionen können auch andere Ämter des technischen Bereichs beteiligt werden.