Betreff
Städtebauförderungsgebiet Soziale Stadt Eschweiler-West
Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds
Hier: Neubesetzung des Entscheidungsgremiums (Lenkungsgruppe)
Vorlage
194/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die erneute Besetzung des Entscheidungsgremiums (Lenkungsgruppe) in der in der Anlage 3 vorgeschlagenen Form.


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 die aktualisierte Fassung der „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung der Finanzmittel aus dem Verfügungsfonds“ (vgl. Anlage 1: VV 247/25) beschlossen.

Mit den Fördermitteln des Verfügungsfonds werden Projektideen von Bürger*innen sowie Akteuren des Quartiers finanziell unterstützt, die den Zusammenhalt der Bewohner*innen des Quartiers Eschweiler-West fördern (beispielsweise Nachbarschafts- oder Stadtteilfeste). Er finanziert sich zu 100% aus Mitteln der Städtebauförderung, inklusive des Eigenanteils der Stadt Eschweiler. Der Geltungsbereich für den Verfügungsfonds entspricht dem Geltungsbereich der Abgrenzung des Städtebauförderungsgebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Anlage A der Richtlinie bzw. der Anlage 1).

Nachdem 2021 Fördermittel für den Verfügungsfonds bewilligt wurden, konnten in den vergangenen 4 Jahren mit Unterstützung des Verfügungsfonds bereits eine Vielzahl für das Quartier bedeutende Projekte und Veranstaltungen ermöglicht werden (s. Anlage 2). Der Bewilligungszeitraum endete zum 31.12.2025. Mit dem o.g. Beschluss des Stadtrates konnte jedoch die Fortführung des Programms „Verfügungsfonds“ im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ sichergestellt werden.

Wie schon im ersten Förderzeitraum ist der Städtebauförderrichtlinie des Landes NRW entsprechend ein lokales Vergabegremium („Lenkungsgruppe“) einzurichten, welches in regelmäßigen Sitzungen über die Verwendung der Finanzmittel des Verfügungsfonds und (nach Vorprüfung durch die Verwaltung) die Projektideen und deren Umsetzung entscheidet.

Die bisherige Zusammensetzung des Gremiums erfolgte zur Hälfte aus politischen Vertreter*innen und zur Hälfte aus Vertreter*innen lokaler Gebietsakteure. Da sich diese Zusammensetzung bewährt hat, soll die Besetzung des künftigen Gremiums in vergleichbarer Verteilung erfolgen. Durch diese Zusammensetzung des Gremiums soll eine aktive Mitbestimmung sichergestellt werden. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und Weiterentwicklung des Quartiers Eschweiler-West können aufgegriffen und z.B. im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften umgesetzt werden.

Für die Besetzung der Lenkungsgruppe hat das Planungsamt die Bereitschaft zur Teilnahme bei politischen Vertreter*innen aller im Rat tätigen Parteien, den bisherigen Mitgliedern sowie weiteren Gebietsakteuren abgefragt. Im Ergebnis haben die in der Anlage 3 dargestellten Personen ihre Bereitschaft zur Teilnahme zugesichert.

Der Vorschlag zur Besetzung des Gremiums (Anlage 3) setzt sich aus insgesamt 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen 7 Vertreter*innen der Politik und 7 Vertreter*innen weiterer Gebietsakteure sind.

Die Verwaltung schlägt vor, das Entscheidungsgremium gemäß der Liste in Anlage 3 zu besetzen.


Mit dem Zuwendungsbescheid 05/022/24 wurden für den Verfügungsfonds für die Jahre 2026 und 2027 zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von maximal 30.000 € (15.000 € pro Jahr) zugesichert. Hiervon werden bis zu 80 % (rd. 12.000 € pro Jahr) durch Fördermittel von Bund und Land gedeckt, der städtische Eigenanteil beträgt dementsprechend min. 20 % (rd. 3.000 € pro Jahr). Bei dem Eigenanteil der Stadt Eschweiler handelt es sich um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung.

Im Haushaltsplanentwurf für 2026 wurden bei dem im Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910850 – Eschweiler-West – 611.300 € für das Haushaltsjahr 2026 sowie 621.000 € für das Haushaltsjahr 2027 für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm berücksichtigt. Hierin enthalten sind die zur Umsetzung der Teilmaßnahme „Verfügungsfonds“ bewilligten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 15.000 € pro Jahr.

Demgegenüber sind im o.g. Produkt innerhalb des Sachkontos 41412750 - LZW Stadtumbau Eschweiler-West - Einnahmen aus Landeszuweisungen in Höhe von 448.100 € für das Haushaltsjahr 2026 sowie 436.100 € für das Haushaltsjahr 2027 angemeldet. Hierin enthalten sind die für die Teilmaßnahme „Verfügungsfonds“ bewilligten Zuwendungen von rd. 12.000 € pro Jahr.

Bisher wurden noch keine Mittel verausgabt. Die bewilligten Mittel sollen innerhalb der Restlaufzeit bis Ende 2027 verausgabt werden.


Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden im Planungsamt Arbeitskapazitäten gebunden.