Betreff
Erstellung des ersten Kommunalen Wärmeplans für Eschweiler - hier: Beschluss des Endberichts
Vorlage
191/26
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.        Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt den ersten Kommunalen Wärmeplan für Eschweiler in Form des vorgelegten Endberichts im Sinne von § 23, Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG).

2.       Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Verwaltung, die ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans, vorbehaltlich haushalterischer Möglichkeiten, vorzubereiten und dem Rat zum Beschluss erneut vorzulegen.


Die Gestaltung einer sicheren, treibhausgasneutralen und wirtschaftlichen Wärmeversorgung für Eschweiler ist eine wichtige Säule für die zukünftige Entwicklung der Stadt und die Lebensqualität aller Bürger*innen in Eschweiler. Am 08.03.2023 hat die Stadt Eschweiler daher auf Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsvorstands aus Anfang Februar desselben Jahres einen Antrag auf eine 100%ige Bundesförderung für die Erstellung der ersten Kommunalen Wärmeplanung für Eschweiler im Rahmen der Kommunalrichtlinie eingereicht. Damit hat sie sowohl den Einstieg in die damals noch freiwillige Aufgabe der Kommunalen Wärmeplanung gemacht als auch eine Vorreiterrolle in NRW eingenommen. Voraussetzung für die Förderung war, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung vorlag, was zum Zeitpunkt der Beantragung auch zutraf. Durch die Verabschiedung des WPG auf Bundesebene (2023) und des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) im Jahr 2024 wurde die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung während des Projektverlaufs jedoch zu einer Pflichtaufgabe für die Kommunen in NRW und damit auch für die Stadt Eschweiler. Die zuvor bewilligten Fördergelder mussten daher zurückgezahlt werden. Stattdessen wurden die Kosten des Projekts in Höhe von 83.615,35 € durch zugewiesene Landesmittel (Konnexitätszahlungen) vollständig finanziert.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides wurde ein förmliches Vergabeverfahren für die Erstellung durch einen Dienstleister eingeleitet. Den Zuschlag erhielt die Projektgruppe aus der EWV GmbH (Stolberg) und der greenventory GmbH (Freiburg). Die Steuerungsgruppe des Projekts nahm im Februar 2024 ihre Arbeit auf. Das Projekt und die datenschutzrechtlichen Begebenheiten wurden über die üblichen Kanäle (Presse, Internetauftritt der Stadt und Kanäle in Sozialen Medien) öffentlich vorgestellt. Zwischen August 2024 und Januar 2025 wurden drei Workshops mit relevanten Akteur*innen und eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Der Entwurf des Endberichts lag vom 02.03.2026 bis einschließlich zum 01.04.2026 zur gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage samt Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme aus. Die eingegangenen Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung im Kommunalen Wärmeplan sind in Anlage 2 aufgelistet.

Die Kommunale Wärmeplanung ist als strategisches Planungsinstrument unverbindlich und soll basierend auf bereits zur Verfügung stehenden Daten Empfehlungen dafür aufstellen, wie bis 2045 eine sichere, treibhausgasneutrale und wirtschaftliche Wärmeversorgung gestaltet werden kann. Diese Empfehlungen sollen der Verwaltung und der Politik anschließend als Grundlage für weitere Entscheidungen in der Umsetzung der Wärmewende dienen. Aufgrund der beschränkten Analysetiefe kann der Kommunale Wärmeplan keine Aussagen auf Ebene eines einzelnen Gebäudes treffen.

Bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans wurde in der Bestandsanalyse zunächst die aktuelle Situation der Wärmeversorgung erfasst. Danach folgte die Potenzialanalyse, in der Sanierungspotenziale zur Reduktion des Wärmebedarfs und Potenziale für erneuerbare Wärmequellen untersucht wurden. Auf Basis dieser Informationen wurde ein Zielszenario entworfen, das den Anforderungen der Wärmeversorgung für 2045 entspricht.

Sowohl die leitungsgebundene Versorgung von Stadtgebieten mit Wasserstoff als auch mit Biogas rein zu Heizzwecken wurde aufgrund der nach heutigem Stand sehr begrenzten Verfügbarkeiten und mangelnder Wirtschaftlichkeit ausgeschlossen.

Kernstück des Zielszenarios war es, anhand mehrerer Kriterien über eine Grobanalyse herauszufinden, welche Bereiche im Stadtgebiet eine potenzielle Eignung für eine Versorgung durch ein Wärmenetz aufweisen (Eignungsgebiete). Gebiete, in denen aufgrund der beschränkten Analysetiefe des Projekts keine abschließende Einschätzung vorgenommen werden konnte, wurden als Prüfgebiete klassifiziert, in denen die Eignung im nächsten Schritt genauer untersucht werden muss. In allen Bereichen, die nicht in einem Eignungs- oder Prüfgebiet liegen, ist die leitungsgebundene Versorgung über ein Wärmenetz sehr unwahrscheinlich. Im Anschluss an das Zielszenario wurden Maßnahmen entwickelt, die die Erreichung des Zielszenarios sicherstellen sollen.

Die Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans zeigen, dass die heutige Wärmeversorgung in Eschweiler überwiegend von fossilen Energieträgern und dem Import abhängig ist. Durch Krisen und Kriege, wie jüngst im Nahen Osten, werden globale Lieferketten teils massiv gestört, was wiederum zu extremen Auswirkungen auf Verfügbarkeit und Preise führt. Durch den Import fossiler Brennstoff findet Wertschöpfung konzentriert außerhalb Europas statt. Konstant hohe und sprunghaft steigende Energiepreise vernichten Kaufkraft und Wohlstand, auch in Eschweiler. Darüber hinaus werden die negativen Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels, dessen Hauptursache die Verbrennung fossiler Energieträger ist, immer deutlicher spürbar. Eine auf heimischen Quellen basierende, treibhausgasneutrale Wärmeversorgung würde die Versorgungssicherheit erhöhen, vor Preissprüngen auf den Weltmärkten schützen, sowohl die Wertschöpfung als auch den Wohlstand vor Ort stärken und immer stärker werdende Klimaschäden abmildern.

Eine solche Wärmeversorgung ist in Eschweiler möglich. Durch Sanierung des Gebäudebestandes könnte der Wärmebedarf bis 2045 gegenüber dem heutigen Bedarf um etwa 36 % verringert werden. Die Potenziale heimischer, erneuerbarer Wärmequellen übersteigen den verbleibenden Bedarf um ein Vielfaches und könnten somit die Versorgung sicherstellen.

Eine voraussichtlich gute Eignung für die leitungsgebundene Versorgung durch Wärmenetze gibt es vor allem im Stadtzentrum, sowohl nördlich als auch südlich der Inde, von der Rue de Wattrelos bis zur Südstraße, wo eine dichte Bebauung vorliegt. Darüber hinaus liegen Eignungsgebiete entlang der Verbindung von der Südstraße bis zu möglichen Wärmequellen in Weisweiler und am Kraftwerksstandort. Ob diese Wärmenetze in Zukunft gebaut werden und von wem sie betrieben werden würden, ist nicht Bestandteil des Wärmeplans. Diese Fragestellungen müssen im Anschluss gesondert geklärt werden. Gebäude, die nicht über ein Wärmenetz versorgt werden, werden zukünftig hauptsächlich über Wärmepumpen beheizt werden.

Als Ergebnis der vorgelegten Untersuchung wurden folgende Maßnahmen für die Umsetzung der Wärmewende in Eschweiler als wichtigste nächste Schritte herausgearbeitet:

·         Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Versorgung der Eignungsgebiete über ein Wärmenetz

·         Klärung der Potenziale für die Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe

·         Durchführung einer Machbarkeitsstudie über die Eignung der Prüfgebiete für die Versorgung über Wärmenetze

·         Verringerung des Wärmebedarfs durch Gebäudesanierungen, sowohl bei kommunalen Liegenschaften (Vorbildfunktion der Stadt) als auch durch Aktivierung von Gebäudeeigentümer*innen durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Vernetzung

Nach dem Beschluss durch den Rat der Stadt Eschweiler muss der Kommunale Wärmeplan veröffentlicht und innerhalb von drei Monaten zur Prüfung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) geschickt werden. Das Ergebnis und die Empfehlungen des LANUK müssen dann wiederum dem Stadtrat vorgelegt werden.

Der Kommunale Wärmeplan muss spätestens alle fünf Jahre geprüft und bei Bedarf überarbeitet werden, um die Zielerreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 sicherzustellen.


Die Vorbereitung der ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans verursacht keine finanziellen Auswirkungen.

Die Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten und wird jeweils dem Rat zum Beschluss vorgelegt.


Die Vorbereitung der ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans bindet personelle Kapazitäten in Amt 61 und dort in der Abteilung Nachhaltige Entwicklung.